Rechtsprechung
BVerfG, 10.10.2012 - 2 BvR 2025/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 456a StPO
Resozialisierungsgebot (Vollzugslockerungen; Entlassungsperspektive; Absehen von der weiteren Strafvollstreckung; Ausweisung; Abschiebung) - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Gewährung von Vollzugslockerungen auch für jene Strafgefangene, die aus der Haft heraus abgeschoben werden sollen - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 456a StPO
Nichtannahmebeschluss: Gewährung von Vollzugslockerungen auch für jene Strafgefangene, die aus der Haft heraus abgeschoben werden sollen - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung - Wolters Kluwer
Anspruch eines Strafgefangenen auf Vollzugslockerungen oder sonstige Resozialisierungsmaßnahmen bei geplanter Abschiebung des Gefangenen aus der Haft unter dem Blickwinkel des Verfassungsrechts
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Gewährung von Vollzugslockerungen auch für jene Strafgefangene, die aus der Haft heraus abgeschoben werden sollen - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 92; GG Art. 1 Abs. 1
Anspruch eines Strafgefangenen auf Vollzugslockerungen oder sonstige Resozialisierungsmaßnahmen bei geplanter Abschiebung des Gefangenen aus der Haft unter dem Blickwinkel des Verfassungsrechts - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG München, 21.08.2012 - 4 VAs 43/12
- BVerfG, 10.10.2012 - 2 BvR 2025/12
Papierfundstellen
- NStZ 2014, 629
- StV 2014, 350
- HRRS 2012 Nr. 1008
Wird zitiert von ... (4)
- BVerfG, 23.05.2013 - 2 BvR 2129/11
Resozialisierungsgebot (lebenslange Freiheitsstrafe; ausländische Strafgefangene; …
cc) All dies gilt grundsätzlich auch für ausländische Gefangene, die aus der Haft heraus abgeschoben werden sollen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Oktober 2012 - 2 BvR 2025/12 -, juris; vgl. dementsprechend VV Nr. 6 zu § 11 StVollzG, wonach selbst bei Gefangenen, gegen die Auslieferungs- und Abschiebungshaft bereits angeordnet ist, nur Außenbeschäftigung, Freigang und Ausgang - unter Ausnahmevorbehalt - ausgeschlossen sind). - OLG Hamm, 06.11.2012 - 1 VAs 104/12
Grenzen der gerichtlichen Überprüfung einer Verweigerung der vorzeitigen …
Jedenfalls ist es hier so, dass der Betroffene keineswegs von allen Lockerungen ausgeschlossen ist, was nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch unzulässig wäre (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10.10.2012 - 2 BvR 2025/12). - BayObLG, 21.09.2020 - 203 StObWs 318/20
Flucht- oder Missbrauchsbefürchtungen im Sinne des Art. 13 Abs. 2 StVollzG
Dabei sind Vollzugslockerungen grundsätzlich auch für solche Gefangene, die aus der Haft heraus abgeschoben werden sollen, zu gewähren, da das Resozialisierungsgebot nicht allein dem (inner) staatlichen Interesse an einer künftigen Straffreiheit des Verurteilten dient, sondern vor allem auch dessen Grundrechte schützt (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10.10.2012, Az.: 2 BvR 2025/12, juris Rn. 3). - KG, 30.11.2015 - 2 Ws 277/15
Ablösung vom offenen Vollzug; Bedeutung von Verwaltungsvorschriften
Eine solche Entscheidung kann regelmäßig nur auf Grundlage neuer Tatsachen getroffen werden (vgl. Senat StV 2014, 350 und NStZ 2007, 224).