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   BGH, 20.04.2004 - 4 StR 67/04   

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BGH, 20.04.2004 - 4 StR 67/04 (https://dejure.org/2004,4207)
BGH, Entscheidung vom 20.04.2004 - 4 StR 67/04 (https://dejure.org/2004,4207)
BGH, Entscheidung vom 20. April 2004 - 4 StR 67/04 (https://dejure.org/2004,4207)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 338 Nr. 6 StPO; § 261 StPO; § 337 StPO; § 247 Abs. 4 StPO; § 181 a Abs. 1 Nr. 2 bzw. Nr. 1 StGB; § 92a AuslG
    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes nach § 338 Nr. 6 StPO (mögliche Prüfung eines denkgesetzlichen Ausschlusses des Beruhens; Darlegungsvoraussetzungen); Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung (Unterrichtungspflicht bei Unterbrechung der Zeugenvernehmung; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz; Sitzungspolizeiliche Maßnahme; Unterrichtungspflicht nach Beendigung der Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungssaal; Widersprüchliche und lückenhafte Beweiswürdigung; Verurteilung wegen dirigistischer Zuhälterei

  • Judicialis

    StPO § 247 Satz 4; ; StPO... § 247 Satz 1; ; StPO § 273 Abs. 1; ; StPO § 338 Nr. 6; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 2 Satz 1 2. Alt.; ; GVG § 176; ; StGB § 52; ; StGB § 181 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 180 b Abs. 2 Nr. 2; ; AuslG § 3 Abs. 1; ; AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 1; ; AuslG § 92 a; ; DVAuslG § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; ; DVAuslG § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 247; StGB § 181a Abs. 1 Nr. 2
    Unterrichtungspflicht bei unterbrochener Zeugenvernehmung; Voraussetzungen der ausbeuterischen Zuhälterei

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • HRRS 2004 Nr. 836
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 308/99

    Auslegung des Merkmals "erforderlich" in § 58 Abs. 1 Nr. 1 AuslG; Einschleusen

    Auszug aus BGH, 20.04.2004 - 4 StR 67/04
    Angesichts der zumindest teilweisen Identität der Ausführungshandlungen bei der Beschäftigung beider Ausländerinnen als Prostituierte ist hier von Tateinheit im Sinne des § 52 StGB auszugehen (vgl. BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 3; BGH NJW 2000, 1732, 1736).

    Eine Strafbarkeit des Angeklagten nach § 92 a AuslG wäre dann fraglich, wenn sich die erst in Deutschland vom Angeklagten zur Aufnahme der Prostitution veranlaßten Zeuginnen Li. und T. tatsächlich im Besitz von Touristenvisa befunden hätten, wie dies das Landgericht (UA 7, 21) festgestellt hat (vgl. BGH NJW 2000, 1732, 1733 f.).

  • BGH, 31.03.1992 - 1 StR 7/92

    Vorübergehende Ausschließung des Angeklagten (Unterrichtungspflicht des Gerichts

    Auszug aus BGH, 20.04.2004 - 4 StR 67/04
    Auch wenn die während der Entfernung des Angeklagten durchgeführte Zeugenvernehmung noch nicht abgeschlossen, sondern nur unterbrochen war, muß der Angeklagte von dem in seiner Abwesenheit Ausgesagten unterrichtet werden, bevor in seiner Anwesenheit die Beweisaufnahme fortgesetzt wird (st. Rspr.; vgl. BGHSt 38, 260; BGH NStZ-RR 2000, 292; StV 2002, 353; vgl. auch Meyer-Goßner aaO § 247 Rdn. 15).

    Ein Beruhen des Urteils auf dem Verfahrensverstoß könnte nur ausschlossen werden, wenn die Verhandlungsteile, welche die mit der verspätet mitgeteilten Aussage zusammenhängenden Tatvorwürfe betrafen, wiederholt worden wären (vgl. BGHSt 38, 260, 262; BGHR StPO § 247 S. 4 Unterrichtung 3; NStZ 1992, 346 f.).

  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Auszug aus BGH, 20.04.2004 - 4 StR 67/04
    Der Senat verweist die Sache gemäß § 354 Abs. 2 Satz 1 2. Alt. StPO an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurück, nachdem sich das weitere Verfahren nur noch gegen den erwachsenen Angeklagten richtet (vgl. BGHSt 35, 267).
  • BVerfG, 22.03.2000 - 2 BvR 426/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Verurteilung wegen

    Auszug aus BGH, 20.04.2004 - 4 StR 67/04
    Nur wenn sie als sogenannte Positivstaatler kein Visum gehabt hätten, würde sich ihr illegaler Aufenthalt aus der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit - etwa durch Prostitution (vgl. BVerfG, Kammerbeschluß vom 22. März 2000 - 2 BvR 426/00; BGH NJW 1990, 2207; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1998, 61 f.) - direkt aus § 92 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 1 AuslG i. V. m. § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, § 12 DVAuslG ergeben (vgl. BayObLG NJW 2002, 1282 f.).
  • BayObLG, 30.10.2001 - 4St RR 105/01

    Unerlaubter Aufenthalt eines Polen - Erwerbstätigkeit durch Ankauf von Waren im

    Auszug aus BGH, 20.04.2004 - 4 StR 67/04
    Nur wenn sie als sogenannte Positivstaatler kein Visum gehabt hätten, würde sich ihr illegaler Aufenthalt aus der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit - etwa durch Prostitution (vgl. BVerfG, Kammerbeschluß vom 22. März 2000 - 2 BvR 426/00; BGH NJW 1990, 2207; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1998, 61 f.) - direkt aus § 92 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 1 AuslG i. V. m. § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, § 12 DVAuslG ergeben (vgl. BayObLG NJW 2002, 1282 f.).
  • BGH, 12.06.1990 - 5 StR 614/89

    Prostitution als Erwerbstätigkeit im Sinne des Ausländergesetzes - Aufenthalt

    Auszug aus BGH, 20.04.2004 - 4 StR 67/04
    Nur wenn sie als sogenannte Positivstaatler kein Visum gehabt hätten, würde sich ihr illegaler Aufenthalt aus der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit - etwa durch Prostitution (vgl. BVerfG, Kammerbeschluß vom 22. März 2000 - 2 BvR 426/00; BGH NJW 1990, 2207; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1998, 61 f.) - direkt aus § 92 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 1 AuslG i. V. m. § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, § 12 DVAuslG ergeben (vgl. BayObLG NJW 2002, 1282 f.).
  • OLG Karlsruhe, 23.09.1997 - 2 Ss 123/97

    Zuwiderhandeln gegen eine vollziehbare ausländerrechtliche Auflage;

    Auszug aus BGH, 20.04.2004 - 4 StR 67/04
    Nur wenn sie als sogenannte Positivstaatler kein Visum gehabt hätten, würde sich ihr illegaler Aufenthalt aus der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit - etwa durch Prostitution (vgl. BVerfG, Kammerbeschluß vom 22. März 2000 - 2 BvR 426/00; BGH NJW 1990, 2207; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1998, 61 f.) - direkt aus § 92 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 1 AuslG i. V. m. § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, § 12 DVAuslG ergeben (vgl. BayObLG NJW 2002, 1282 f.).
  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96

    Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit

    Auszug aus BGH, 20.04.2004 - 4 StR 67/04
    Die Aufhebung des Schuldspruchs wegen schweren Menschenhandels erfaßt nicht nur die tateinheitlich damit ausgeurteilten Delikte der Zuhälterei und des Einschleusens von Ausländern hinsichtlich der Zeugin T., sondern auch die vom Landgericht rechtsfehlerhaft als hierzu in Tatmehrheit stehende Zuhälterei in Tateinheit mit Einschleusen von Ausländern bezüglich der Zeugin Li. (vgl. BGHR StPO § 353 Aufhebung 1).
  • BGH, 30.03.2004 - 4 StR 42/04

    Untersagen des Zutritts außerhalb von Verhandlungspausen

    Auszug aus BGH, 20.04.2004 - 4 StR 67/04
    Aus ihr geht schon nicht hervor, ob es für diese sitzungspolizeiliche Maßnahme nach § 176 GVG einen konkreten Anlaß gab (vgl. BGHSt 24, 72, 73 f.; Senatsentscheidungen vom 17. April 1952 - 4 StR 210/52 bei Dallinger MDR 1952, 410 und vom 30. März 2004 - 4 StR 42/04).
  • BGH, 22.01.1971 - 3 StR 3/70

    Verschließen der Tür zum Sitzungssaal während der Urteilsbegründung in einem

    Auszug aus BGH, 20.04.2004 - 4 StR 67/04
    Aus ihr geht schon nicht hervor, ob es für diese sitzungspolizeiliche Maßnahme nach § 176 GVG einen konkreten Anlaß gab (vgl. BGHSt 24, 72, 73 f.; Senatsentscheidungen vom 17. April 1952 - 4 StR 210/52 bei Dallinger MDR 1952, 410 und vom 30. März 2004 - 4 StR 42/04).
  • BGH, 24.05.2000 - 3 StR 184/00

    Ausbeuterische Zuhälterei; Konkurrenzen

  • BGH, 10.12.1986 - 2 StR 614/86

    Zeuge - Beweiswürdigung - Randgeschehen

  • BGH, 28.02.2001 - 3 StR 2/01

    Mangelhafte Unterrichtung des Angeklagten nach Entfernung aus dem Sitzungssaal;

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

  • BGH, 07.05.2002 - 3 StR 89/02

    Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung (Widersprüche)

  • BGH, 02.10.1951 - 1 StR 434/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.07.1995 - 1 StR 342/95

    Ausschluß der Öffentlichkeit - Revisionsgrund

  • BGH, 03.03.1999 - 2 StR 608/98

    Förderung der Prostitution; Zuhälterei; Ausbeuten; Menschenhandel

  • BGH, 20.10.1988 - 4 StR 413/88

    Förderung der Prostitution - Zuhälterei durch die Organisation des

  • OLG Hamburg, 24.10.2014 - 1 Ws 110/14

    Strafverfahren: Versagung des Akteneinsichtsrechts des Verletzten wegen

    Hiernach muss sich der Tatrichter - gerade auch mit Blick auf die eingeschränkten Verteidigungsmöglichkeiten eines Angeklagten (BGH, Beschluss vom 20. April 2004 - 4 StR 67/04) - bewusst sein, dass die Aussagen des Belastungszeugen einer besonderen Glaubhaftigkeitsprüfung zu unterziehen sind und eine lückenlose Gesamtwürdigung der Indizien von besonderer Bedeutung ist.
  • BGH, 27.04.2005 - 2 StR 457/04

    Zur Strafbarkeit von Ausländern wegen unerlaubten Aufenthalts in der

    bb) Demgegenüber stellen die strafrechtliche Rechtsprechung (BGH NJW 2000, 1732 = NStZ 2000, 657; BGH, Beschl. vom 5. November 1997 - 2 StR 513/97; Beschl. vom 18. Oktober 2001 - 3 StR 247/01; Beschl. vom 20. April 2004 - 4 StR 67/04) und einige Verwaltungsgerichte sowie Stimmen in der Literatur (VG Düsseldorf InfAuslR 1993, 371; BayObLG NStZ-RR 2000, 344, 346; NJW 2002, 1282, 1283; Senge in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze AuslG § 92 Rdn. 4b f., 21; Hailbronner, Ausländerrecht (Stand September 2004) § 58 Rdn. 5; Westphal/Stoppa, Ausländerrecht für die Polizei S. 364, 506 f.; dieselben in NJW 1999, 2137, 2140; Westphal in Huber, Handbuch des Ausländer- und Asylrechts Band II ?Stand 1. Mai 2003??§ 58 Rdn. 26; Hofmann InfAuslR 1991, 351; Lorenz NStZ 2002, 640, 643; Lüdke InfAuslR 1996, 276; Ott ZAR 1994, 76 ff.; Pfaff ZAR 1992, 117, 120) auf rein formale Gesichtspunkte ab.

    Mit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit wurde ihr Aufenthalt genehmigungsbedürftig und - da sie über keine Aufenthaltsgenehmigung verfügte - unerlaubt mit der Folge, daß sie sich nach § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG strafbar machte (BGHR AuslG § 47 (1965) Aufenthalt 1; BGH, Beschl. vom 20. April 2004 - 4 StR 67/04; Beschl. vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 3/04; Senge in Erbs/Kohlhaas, AuslG § 3 Rdn. 5, § 92 Rdn. 3; aA Stoppa in Huber, aaO § 92 Rdn. 19 unter Hinweis auf die Erlaubnisfiktion des § 69 Abs. 3 S. 2 i.V.m. Abs. 1 AuslG).

  • BGH, 09.10.2013 - 2 StR 297/13

    Zuhälterei (Begriff der Ausbeutung: Erforderlichkeit von Feststellungen zur Höhe

    Wenn - wie hier - die Prostituierten ihre gesamten Einnahmen abgeben müssen und nur gelegentlich geringe Summen zur Weiterleitung an ihre Familie zurückerhalten, ist ohne Weiteres von einer Ausbeutung im Sinne des § 181a Abs. 1 Nr. 1 StGB auszugehen (vgl. Senatsurteil vom 21. Juli 1993 - 2 StR 160/93, NStZ 1994, 32, 33 und vom 3. März 1999 - 2 StR 608/98, NStZ 1999, 349, 350; BGH, Beschluss vom 20. April 2004 - 4 StR 67/04).
  • BGH, 15.07.2005 - 2 StR 131/05

    Öffentlichkeit der Hauptverhandlung (Ausschluss des Angeklagten wegen Gefahr für

    Wenn - wie hier die Zeugin A. - eine Prostituierte allein 60 % ihrer Einnahmen an den Bordellbetreiber zu zahlen, von den verbleibenden 40 % noch einmal die Hälfte an ihren Zuhälter abzuführen und von den ihr damit nur noch zur Verfügung stehenden 20 % die Mietkosten zu bestreiten und hohe Strafgelder für jegliches Fehlverhalten zu entrichten hat, ist ohne weiteres von einer Ausbeutung im Sinne des § 181 a Abs. 1 Nr. 1 StGB auszugehen (BGH NStZ 1999, 349, 350; BGH, Beschluß vom 20. April 2004 - 4 StR 67/04).
  • BGH, 04.12.2007 - 5 StR 404/07

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung von Täterschaft und

    Die Revision hätte hierzu ausnahmsweise jedenfalls pauschal den Gegenstand der Aussage des Zeugen Ar. mitteilen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2004 - 4 StR 67/04; BGH, Beschluss vom 8. August 2007 - 2 StR 224/07).
  • BGH, 25.09.2012 - 4 StR 142/12

    Einschleusen von Ausländern (Genehmigungswirkung eines Visums;

    Mit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit endete die in § 1 Abs. 1 DVAuslG normierte Befreiung vom Erfordernis einer Aufenthaltsgenehmigung, der Tatbestand des § 92a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG in der bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassung war erfüllt (vgl. Senatsbeschluss vom 20. April 2004 - 4 StR 67/04, Tz. 18).
  • BGH, 28.10.2004 - 5 StR 3/04

    Verfall von Wertersatz (entgegenstehende Ansprüche der durch Zuhältereihandlungen

    Diese durften sich zur jeweiligen Tatzeit als sog. "Positivstaatler" nur dann ohne Aufenthaltsgenehmigung im Bundesgebiet aufhalten, wenn sie keiner Erwerbstätigkeit nachgingen (vgl. § 3 Abs. 1 AuslG i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 12 Abs. 1 DVAuslG sowie Art. 1 Abs. 2, Art. 4 Abs. 3 i. V. m. Anlage II EUVisaVO; BGH, Beschl. vom 20. April 2004 - 4 StR 67/04).
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