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BGH, 24.10.2007 - 5 StR 308/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Änderung eines Schuldspruchs in der Revision
- Judicialis
StPO § 154a Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- HRRS 2007 Nr. 1128
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.08.2005 - 2 StR 317/05
Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot); schwerer Raub; gefährliche …
Auszug aus BGH, 24.10.2007 - 5 StR 308/07
Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 2. März 2007 wird im Hinblick auf die Entscheidungen des BGH in StraFo 2004, 396 und NStZ 2006, 449 mit Zustimmung des Generalbundesanwalts die Verfolgung gemäß § 154a Abs. 2 StPO auf den Vorwurf der besonders schweren Vergewaltigung beschränkt und der Schuldspruch nach § 349 Abs. 4 StPO dahin geändert, dass die tateinheitliche Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung entfällt.