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   BGH, 02.07.2009 - 3 StR 131/09   

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https://dejure.org/2009,6077
BGH, 02.07.2009 - 3 StR 131/09 (https://dejure.org/2009,6077)
BGH, Entscheidung vom 02.07.2009 - 3 StR 131/09 (https://dejure.org/2009,6077)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 2009 - 3 StR 131/09 (https://dejure.org/2009,6077)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 337 StPO; § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO; § 25 Abs. 2 StGB
    Maßstab der Prüfung durch das Revisionsgericht (Urteilsgründe; verwiesene Abbildungen); sukzessive Mittäterschaft (abgeschlossenes Tatgeschehen; Schadenszurechnung beim Betrug)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revisionsgrund bei Annahme einer sukzessiven Mittäterschaft durch das Landgericht und Zurechnung des gesamten Schadens bei vor Bösgläubigkeit der Angeklagten entstandenen Schäden

  • Judicialis

    StGB § 263 Abs. 3; ; StGB § 263 Abs. 5; ; StPO § 267 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsgrund bei Annahme einer sukzessiven Mittäterschaft durch das Landgericht und Zurechnung des gesamten Schadens bei vor Bösgläubigkeit der Angeklagten entstandenen Schäden

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 146
  • HRRS 2009 Nr. 658
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.02.1997 - 2 StR 28/97

    Annahme eines zu großen Schuldumfangs durch den Tatrichter - Strafrechtliche

    Auszug aus BGH, 02.07.2009 - 3 StR 131/09
    Das Einverständnis des später Hinzutretenden führt aber nicht dazu, dass ihm auch der Teil des Tatgeschehens, das schon vollständig abgeschlossen war, zugerechnet werden kann (vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 27).
  • BGH, 10.05.2001 - 3 StR 52/01

    Konkurrenzen (Individuelle Beurteilung von Tatmehrheit und Tateinheit); Handlung;

    Auszug aus BGH, 02.07.2009 - 3 StR 131/09
    Da sich die Angeklagten nach den Feststellungen an vielen Betrugstaten gegenüber verschiedenen Geschädigten durch eigene Tatbeiträge beteiligten, hätte eine Verurteilung wegen einer Vielzahl tatmehrheitlich begangener Betrugstaten erfolgen müssen (vgl. BGH wistra 2001, 336 und 386), bei denen jeweils zumindest das Regelbeispiel der gewerbsmäßigen und im Fall II. C. zusätzlich der bandenmäßigen Begehungsweise erfüllt gewesen wäre.
  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Der Senat kann daher offenlassen, ob angesichts der Fallbesonderheiten - zur Vertiefung des Schadens durch Inanspruchnahme der Lebensversicherungen nach einem fingierten Todesfall sollte der Angeklagte ganz erhebliche Tatbeiträge leisten - eine sukzessive Mittäterschaft im Rahmen des Betrugstatbestands zwischen Vollendung und Beendigung hier in Frage kommen könnte (vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 5; BGH, Beschl. vom 2. Juli 2009 - 3 StR 131/09).
  • BGH, 26.07.2018 - 3 StR 627/17

    Geldwäsche (subjektiver Tatbestand; Vorsatz hinsichtlich des Herrührens aus einer

    Sukzessive Mittäterschaft liegt vor, wenn sich eine Person einer zunächst fremden Tat nach deren Beginn und vor ihrer Beendigung als Mittäter in Kenntnis und unter Billigung des bisherigen Tatablaufs anschließt und ihr Handeln noch Einfluss auf den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges hat (BGH, Beschluss vom 2. Juli 2009 - 3 StR 131/09, NStZ 2010, 146, 147).
  • BGH, 05.07.2011 - 3 StR 197/11

    Betrug (gewerbsmäßig; Bande); Serienstraftaten (Tateinheit; Tatmehrheit;

    Der Verurteilung eines Bandenmitglieds wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs steht nicht entgegen, dass die Einzeldelikte der Betrugsserie der Tätergruppe in seiner Person aus Rechtsgründen in gleichartiger Tateinheit zusammentreffen und daher gegen ihn nur auf eine Strafe zu erkennen ist (st. Rspr.; s. etwa BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, NJW 2004, 2840; BGH, Beschluss vom 2. Juli 2009 - 3 StR 131/09, wistra 2009, 389).
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