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   BGH, 16.02.2012 - 3 StR 13/12   

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https://dejure.org/2012,7234
BGH, 16.02.2012 - 3 StR 13/12 (https://dejure.org/2012,7234)
BGH, Entscheidung vom 16.02.2012 - 3 StR 13/12 (https://dejure.org/2012,7234)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 2012 - 3 StR 13/12 (https://dejure.org/2012,7234)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    "Hups, angedockt !"

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    "Hups angedockt” - Bei geringer Schuld stellt auch der BGH noch ein …, selbst bei sexuell motivierter Beleidigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 206
  • NStZ-RR 2012, 336
  • HRRS 2012 Nr. 283
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.08.1992 - 3 StR 318/92

    Angriff auf die sexuelle Selbstbestimmung als Beleidung des Opfers

    Auszug aus BGH, 16.02.2012 - 3 StR 13/12
    Ein Angriff auf die sexuelle Selbstbestimmung erfüllt nur dann den Tatbestand der Beleidigung, wenn nach den gesamten Umständen in dem Verhalten des Täters zugleich eine von ihm gewollte herabsetzende Bewertung des Opfers zu sehen ist (BGH, Beschluss vom 12. August 1992 - 3 StR 318/92, BGHR StGB § 185 Ehrverletzung 4).
  • BGH, 02.11.2017 - 2 StR 415/17

    Beleidigung (verfassungsrechtlich gebotene Konturierung des Tatbestandes; sexuell

    Eine Herabsetzung des Betroffenen kann sich bei sexuell motivierten Äußerungen im Einzelfall nur durch das Hinzutreten besonderer Umstände unter Würdigung des Gesamttatgeschehens ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 1986 - 3 StR 504/85, NStZ 1986, 453, 454; Senat, Urteil vom 15. März 1989 - 2 StR 662/88, BGHSt 36, 145, 150; BGH, Beschluss vom 12. August 1992 - 3 StR 318/92, aaO; Senat, Beschluss vom 26. Juli 2006 - 2 StR 285/06, BGHR StGB § 185 Ehrverletzung 6; BGH, Beschluss vom 16. Februar 2012 - 3 StR 13/12, NStZ-RR 2012, 206; vgl. zu den Anforderungen an die im Einzelfall vorliegenden besonderen Umstände auch LK/Hilgendorf, aaO, § 185 Rn. 30, 31; MünchKomm-StGB/Regge/Pegel, aaO, § 185 Rn. 13; Fischer, aaO, § 185 Rn. 11, 11a).
  • OVG Sachsen, 03.06.2016 - 6 A 64/15

    Einleitungs- und Ausdehnungsverfügung; Eröffnung des zur Last gelegten

    Diese stellen als unmittelbar spürbare körperliche Einwirkungen Tätlichkeiten i. S. v. § 185 Alt. 2 StGB dar (zum Begriff der Tätlichkeit vgl. BGH, Urt. v. 5. März 2009 - 4 StR 594/08 -, juris Rn. 6) und sind als bewusst ehrverletzende Kundgabe einer Missachtung der Persönlichkeit der Physiotherapeutin, mithin als eine sexualbezogene Beleidigung anzusehen (vgl. BGH, Beschl. v. 16. Februar 2012 - 3 StR 13/12 -, juris Rn. 3).
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