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   BGH, 25.04.2012 - 5 StR 444/11   

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https://dejure.org/2012,11459
BGH, 25.04.2012 - 5 StR 444/11 (https://dejure.org/2012,11459)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2012 - 5 StR 444/11 (https://dejure.org/2012,11459)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2012 - 5 StR 444/11 (https://dejure.org/2012,11459)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; § 244 Abs. 4 und 6 StPO
    Überprüfung des Verdachts einer wahrheitswidrigen Beweisbehauptung im Revisionsverfahren durch freibeweisliche Einholung des in der Tatsacheninstanz beantragten DNA-Identifizierungsgutachtens (missbräuchlicher Scheinbeweisantrag; Missbrauchsverbot; Strengbeweis); ...

  • lexetius.com

    StPO § 244 Abs. 4 und 6

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 4 StPO, § 244 Abs 6 StPO
    Revision im Strafverfahren: Überprüfung des Verdachts einer wahrheitswidrigen Beweisbehauptung im Wege des Freibeweises

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Überprüfung des Verdachts einer wahrheitswidrigen Beweisbehauptung im Revisionsverfahren durch freibeweisliche Einholung des in der Tatsacheninstanz beantragten DNA-Identifizierungsgutachtens

  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren: Überprüfung des Verdachts einer wahrheitswidrigen Beweisbehauptung im Wege des Freibeweises

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 4 und 6
    Überprüfung des Verdachts einer wahrheitswidrigen Beweisbehauptung im Revisionsverfahren durch freibeweisliche Einholung des in der Tatsacheninstanz beantragten DNA-Identifizierungsgutachtens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Was darf das Revisionsgericht? (RA'in Andrea Groß-Bölting; HRRS 6/2013, S. 228 ff.)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2212
  • NStZ 2012, 526
  • NStZ 2012, 583 (Ls.)
  • HRRS 2012 Nr. 516
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.02.2005 - 1 StR 91/04

    Beweiswürdigung (Wiedererkennung auf Grund einer sequentiellen

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - 5 StR 444/11
    cc) Der Senat hat hierzu das erwähnte Sachverständigengutachten eingeholt (vgl. zur Möglichkeit solchen Vorgehens im Revisionsrechtszug, bislang freilich in etwas anders gelagerten Fallkonstellationen: BGH, Urteile vom 24. November 1992 - 5 StR 500/92, BGHSt 39, 49, 53; 29. April 1997 - 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66, 72; 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98, BGHSt 45, 164, 166 f.; 22. April 2004 - 5 StR 534/02, NStZ-RR 2004, 270, 271; 15. Februar 2005 - 1 StR 91/04, StV 2005, 374).
  • BGH, 10.06.2008 - 5 StR 38/08

    Beweisantrag (Konnexitätserfordernis bei fortgeschrittener Beweisaufnahme;

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - 5 StR 444/11
    a) Es liegt nicht fern, dass die Strafkammer zu einer Behandlung des Antrags gemäß § 244 Abs. 3, 4 und 6 StPO von vornherein nicht verpflichtet war, weil es dem Beweisbegehren an einer bestimmten Beweisbehauptung im Sinne erweitert verstandener Konnexität mangelte (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 2008 - 5 StR 38/08, BGHSt 52, 284; Beschluss vom 3. November 2010 - 1 StR 497/10, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Konnexität 1).
  • BGH, 21.01.2009 - 1 StR 722/08

    Überzeugungsbildung (ausreichendes Ergebnis einer DNA-Analyse zur Tatortspur des

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - 5 StR 444/11
    c) Bei dieser Sachlage kann der Senat offenlassen, ob das Revisionsgericht etwa ausnahmsweise nach einem Aufklärungsmangel oder einem vom Tatgericht rechtsfehlerhaft beschiedenen Beweisantrag, einen Sachverständigenbeweis betreffend, bei dem ein eindeutiges, von keiner weiteren gerichtlichen Bewertung abhängiges Beweisergebnis zu erwarten ist (vgl. zur DNA BGH, Beschluss vom 21. Januar 2009 - 1 StR 722/08, NJW 2009, 1159, aber auch Beschluss vom 6. März 2012 - 3 StR 41/12), zur Nachholung einer versäumten tatgerichtlichen Beweiserhebung befugt sein könnte, mit der die Frage des Beruhens des angefochtenen Urteils auf dem gerügten Verstoß eindeutig zu klären wäre.
  • BGH, 03.11.2010 - 1 StR 497/10

    Konnexitätserfordernis beim Beweisantrag (bestimmte Behauptung der begründenden

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - 5 StR 444/11
    a) Es liegt nicht fern, dass die Strafkammer zu einer Behandlung des Antrags gemäß § 244 Abs. 3, 4 und 6 StPO von vornherein nicht verpflichtet war, weil es dem Beweisbegehren an einer bestimmten Beweisbehauptung im Sinne erweitert verstandener Konnexität mangelte (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 2008 - 5 StR 38/08, BGHSt 52, 284; Beschluss vom 3. November 2010 - 1 StR 497/10, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Konnexität 1).
  • BGH, 06.03.2012 - 3 StR 41/12

    Beweiswürdigung (DNA-Spuren am Tatort; Wahrscheinlichkeitsberechnung)

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - 5 StR 444/11
    c) Bei dieser Sachlage kann der Senat offenlassen, ob das Revisionsgericht etwa ausnahmsweise nach einem Aufklärungsmangel oder einem vom Tatgericht rechtsfehlerhaft beschiedenen Beweisantrag, einen Sachverständigenbeweis betreffend, bei dem ein eindeutiges, von keiner weiteren gerichtlichen Bewertung abhängiges Beweisergebnis zu erwarten ist (vgl. zur DNA BGH, Beschluss vom 21. Januar 2009 - 1 StR 722/08, NJW 2009, 1159, aber auch Beschluss vom 6. März 2012 - 3 StR 41/12), zur Nachholung einer versäumten tatgerichtlichen Beweiserhebung befugt sein könnte, mit der die Frage des Beruhens des angefochtenen Urteils auf dem gerügten Verstoß eindeutig zu klären wäre.
  • BGH, 22.04.2004 - 5 StR 534/02

    Freispruch durch BGH in einer Mordsache

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - 5 StR 444/11
    cc) Der Senat hat hierzu das erwähnte Sachverständigengutachten eingeholt (vgl. zur Möglichkeit solchen Vorgehens im Revisionsrechtszug, bislang freilich in etwas anders gelagerten Fallkonstellationen: BGH, Urteile vom 24. November 1992 - 5 StR 500/92, BGHSt 39, 49, 53; 29. April 1997 - 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66, 72; 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98, BGHSt 45, 164, 166 f.; 22. April 2004 - 5 StR 534/02, NStZ-RR 2004, 270, 271; 15. Februar 2005 - 1 StR 91/04, StV 2005, 374).
  • OLG Stuttgart, 06.04.2017 - 4 Ss 623/16

    Berufung im Strafverfahren wegen Untreue: Anforderungen an einen Beweisantrag auf

    Die Angaben zur Konnexität können erforderlich sein, um die Eignung des Beweismittels überhaupt beurteilen und über den denkbaren Ablehnungsgrund der völligen Ungeeignetheit gemäß § 244 Abs. 3 Satz 2 Fall 4 StPO befinden zu können (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 2008 - 5 StR 38/08, BGHSt 52, 284 Rn. 15 zur Wahrnehmungssituation eines Zeugen für die Beurteilung seiner Eignung als Beweismittel; BGH, Beschluss vom 25. April 2012 - 5 StR 444/11, juris Rn. 8 zum Sachverständigenbeweis).
  • BGH, 03.09.2013 - 5 StR 340/13

    Unzulässige Verfahrensrüge (Erforderlichkeit der Mitteilung der Länge eines

    Vor diesem Hintergrund hätte die Revision die Länge der in der Hauptverhandlung in Augenschein genommenen Gesprächsmitschnitte mitteilen müssen, um dem Senat die Möglichkeit zu eröffnen, gegebenenfalls im Freibeweisverfahren zu klären (vgl. zur Möglichkeit des Freibeweisverfahrens im Revisionsgerichtszug: BGH, Urteile vom 24. November 1992 - 5 StR 500/92, BGHSt 39, 49, 53; vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66, 72; vom 17. Dezember 1998 - 1 StR 156/98, BGHSt 44, 308, 312 ff.; vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98, BGHSt 45, 164, 166 f.; vom 22. April 2004 - 5 StR 534/02, NStZ-RR 2004, 270, 271; vom 15. Februar 2005 - 1 StR 91/04, StV 2005, 374; Beschluss vom 25. April 2012 - 5 StR 444/11, NJW 2012, 2212, 2213), ob die Methode der automatischen Sprechererkennung nach Art und Länge der Sprechproben und Gesprächsmitschnitte hier anzuwenden gewesen wäre.
  • KG, 17.09.2013 - 121 Ss 141/13

    Verlust der Eigenschaft eines nach § 244 Abs. 3 bis 6 StPO zu bescheidenden

    Bei dem Antrag, dessen Bescheidung die Revision beanstandet, handelte es sich demnach jedenfalls nach Kenntnisnahme von dem Vermerk der Vorsitzenden um einen tatsächlich nicht zum Zwecke der Wahrheitsermittlung, sondern vielmehr nur noch aus Gründen sachwidriger Prozesstaktik gestellten, missbräuchlichen Scheinbeweisantrag (vgl. BGH NJW 2012, 2212).
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