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   BGH, 10.05.2012 - 3 StR 68/12   

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https://dejure.org/2012,14646
BGH, 10.05.2012 - 3 StR 68/12 (https://dejure.org/2012,14646)
BGH, Entscheidung vom 10.05.2012 - 3 StR 68/12 (https://dejure.org/2012,14646)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 2012 - 3 StR 68/12 (https://dejure.org/2012,14646)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB; § 249 StGB
    Beteiligung an einer gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung durch nicht am Tatort anwesenden Beschuldigten; Verknüpfung von qualifizierter Nötigung und Wegnahmeabsicht beim Raub

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 2 StGB, § 27 Abs 1 StGB, § 224 Abs 1 Nr 4 StGB, § 249 Abs 1 StGB
    Strafurteil: Mittäterschaft bei gefährlicher Körperverletzung trotz Abwesenheit; finale Verknüpfung zwischen Nötigungshandlung und Wegnahme beim Raub

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Einordnung eines Abwesenden als Tatbeteiligten einer gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung; Notwendigkeit einer finalen Verknüpfung zwischen Nötigungshandlung und der Wegnahme für das Vorliegen eines Raubes

  • rewis.io

    Strafurteil: Mittäterschaft bei gefährlicher Körperverletzung trotz Abwesenheit; finale Verknüpfung zwischen Nötigungshandlung und Wegnahme beim Raub

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Einordnung eines Abwesenden als Tatbeteiligten einer gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung; Notwendigkeit einer finalen Verknüpfung zwischen Nötigungshandlung und der Wegnahme für das Vorliegen eines Raubes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Gemeinschaftliche Körperverletzung - es gelten die allgemeinen Regeln.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 270
  • NStZ-RR 2012, 297
  • StV 2013, 438
  • HRRS 2012 Nr. 723
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.04.1997 - 4 StR 105/97

    'Ich schlitz dich auf' - § 249 StGB, finale Verknüpfung zwischen Gewalt und

    Auszug aus BGH, 10.05.2012 - 3 StR 68/12
    Allein der Umstand, dass die Wirkungen der ohne Wegnahmeabsicht ausgeübten Gewalt andauern und der Täter dies zur Wegnahme ausnutzt, genügt für die Annahme eines Raubes aber nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. April 1997 - 4 StR 105/97, NStZ-RR 1997, 298; vom 29. April 1999 - 4 StR 44/99, NStZ 1999, 510).
  • BGH, 29.04.1999 - 4 StR 44/99

    Raub; Zueignungsabsicht; Gewalteinsatz beim Raub; Lex mitior; Mittäterschaft;

    Auszug aus BGH, 10.05.2012 - 3 StR 68/12
    Allein der Umstand, dass die Wirkungen der ohne Wegnahmeabsicht ausgeübten Gewalt andauern und der Täter dies zur Wegnahme ausnutzt, genügt für die Annahme eines Raubes aber nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. April 1997 - 4 StR 105/97, NStZ-RR 1997, 298; vom 29. April 1999 - 4 StR 44/99, NStZ 1999, 510).
  • BGH, 14.10.1999 - 4 StR 312/99

    Landfriedensbruch (Besonders schwerer Fall); Strafzumessungsregel; Qualifikation;

    Auszug aus BGH, 10.05.2012 - 3 StR 68/12
    Seine Mittäterschaft setzt somit zumindest voraus, dass er und seine Tatgenossen die Tat als gemeinschaftliche wollen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 1999 - 4 StR 312/99, NStZ 2000, 194, 195).
  • BGH, 22.01.2015 - 3 StR 233/14

    Hooligans als kriminelle Vereinigung

    Die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme richtet sich auch im Bereich des § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB - sowohl hinsichtlich der an den Körperverletzungshandlungen unmittelbar Beteiligten, als auch der Außenstehenden und Abwesenden - nach den allgemeinen Regeln (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. März 2010 - 4 StR 522/09, NStZ-RR 2010, 236; vom 16. Mai 2012 - 3 StR 68/12, NStZ-RR 2012, 270).
  • BGH, 26.07.2016 - 3 StR 165/16

    Voraussetzungen der Mittäterschaft bei gemeinschaftlich begangener gefährlicher

    Ob ein in diesem Sinne Abwesender Tatbeteiligter der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung anderer ist, richtet sich nach den allgemeinen Regeln der Mittäterschaft, der Anstiftung oder der Beihilfe (BGH, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 3 StR 68/12, NStZ-RR 2012, 270).
  • BGH, 21.02.2013 - 3 StR 496/12

    Rechtsfehlerhafte Annahme niedriger Beweggründe (Erfordernis einer alle äußeren

    Diese Feststellungen tragen den Schuldspruch (auch) wegen besonders schweren Raubes (§ 249 Abs. 1, § 250 Abs. 2 Nr. 1 und 3a StGB) nicht, da sich ihnen eine finale Verknüpfung zwischen dem Einsatz von Gewalt und der Wegnahme nicht entnehmen lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 3 StR 68/12, NStZ-RR 2012, 270 mwN).

    Allein der Umstand, dass die Wirkungen einer ohne Wegnahmeabsicht ausgeübten Gewalt andauern und der Täter dies zur Wegnahme ausnutzt, genügt indes für die Annahme eines Raubes nicht (BGH, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 3 StR 68/12 aaO).

  • BGH, 07.04.2020 - 6 StR 28/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Annahme eines Hangs; übermäßiger

    Der von § 249 Abs. 1 StGB vorausgesetzte finale Zusammenhang zwischen dem Einsatz des Nötigungsmittels und der Wegnahme (vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 15. September 1964 - 1 StR 267/64, BGHSt 20, 32, 33; Beschlüsse vom 21. März 2006 - 3 StR 3/06, NStZ 2006, 508; vom 16. Mai 2012 - 3 StR 68/12, NStZ-RR 2012, 270, jeweils mwN) lässt sich zumindest dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe entnehmen.
  • BGH, 17.01.2019 - AK 58/18

    Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

    Ob ein in diesem Sinne Abwesender Tatbeteiligter der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung anderer ist, richtet sich nach den allgemeinen Regeln der Mittäterschaft, der Anstiftung oder der Beihilfe (BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2012 - 3 StR 68/12, juris Rn. 4; vom 26. Juli 2017 - 3 StR 165/16, juris Rn. 4).
  • BGH, 12.11.2013 - 3 StR 313/13

    Unzureichende Feststellungen zu den Voraussetzungen einer finalen Verknüpfung von

    Nach ständiger Rechtsprechung muss zwischen der Drohung mit oder dem Einsatz von Gewalt und der Wegnahme beim Raub eine finale Verknüpfung bestehen; Gewalt oder Drohung müssen das Mittel zur Ermöglichung der Wegnahme sein (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 3 StR 68/12, StV 2013, 438 mwN).
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