Rechtsprechung
BGH, 22.07.2014 - 3 StR 302/14 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 74 StPO; § 34 StPO
Rechtsfehlerhaft abgelehnter Befangenheitsantrag gegen einen Sachverständigen (Prüfungsumfang des Revisionsgerichts; Begründungspflicht des Tatgerichts; fehlende Auseinandersetzung mit einem wesentlichen Teil des Ablehnungsgesuchs) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 24 StPO, § 74 Abs 1 StPO, § 333 StPO, §§ 333 ff StPO
Sachverständigenablehnung im Strafverfahren: Notwendiger Inhalt des den Befangenheitsantrag zurückweisenden Beschluss des Tatgerichts; Prüfungsumfang des Revisionsgerichts - IWW
- Wolters Kluwer
Ablehnung eines Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit
- rewis.io
Sachverständigenablehnung im Strafverfahren: Notwendiger Inhalt des den Befangenheitsantrag zurückweisenden Beschluss des Tatgerichts; Prüfungsumfang des Revisionsgerichts
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 34; StPO § 74; StGB § 20; StGB § 21
Ablehnung eines Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Die erfolgreiche/erfolglose Ablehnung des Sachverständigen
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 04.03.2014 - 27 Ks 1/14
- BGH, 22.07.2014 - 3 StR 302/14
Papierfundstellen
- NStZ 2014, 663
- StV 2015, 78
- HRRS 2014 Nr. 938
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.03.1994 - 2 StR 67/94
Sachverständiger - Gutachten - Unwahrheit - Behauptung - Arzt - Rücksprache - …
Auszug aus BGH, 22.07.2014 - 3 StR 302/14
Aus diesem Grunde muss das Tatgericht in seinem Beschluss darlegen, von welchen Tatsachen es ausgeht (BGH, Beschluss vom 23. März 1994 - 2 StR 67/94, NStZ 1994, 388).
- BGH, 04.07.2018 - 2 StR 485/17
Zuständigkeit für die sofortige Beschwerde
Das Revisionsgericht ist dabei an die vom Tatrichter festgestellten Tatsachen gebunden (vgl. zur Dolmetscherablehnung BGH, Beschluss vom 28. August 2007 1 StR 331/07, NStZ 2008, 50; zur Sachverständigenablehnung Senat…, Beschluss vom 23. März 1994 2 StR 67/94, BGHR StPO § 74 Ablehnungsgrund 3; BGH, Beschluss vom 22. Juli 2014 3 StR 302/14, BGHR StPO § 74 Abs. 1 Satz 1 Befangenheit 6). - BGH, 10.01.2018 - 1 StR 437/17
Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit (Zeitpunkt des …
Aus diesem Grunde muss das Tatgericht in seinem Beschluss darlegen, von welchen Tatsachen es ausgeht (BGH, Beschluss vom 23. März 1994 - 2 StR 67/94, NStZ 1994, 388; Urteil vom 12. Juni 2001 - 1 StR 574/00, NStZ-RR 2002, 66;… Beschlüsse vom 14. April 2011 - 1 StR 458/10, StV 2011, 728, 731 Rn. 24 mwN; vom 22. Juli 2014 - 3 StR 302/14, BGHR StPO § 74 Abs. 1 Satz 1 Befangenheit 6 und vom 31. Januar 2017 - 4 StR 531/16).Die gemäß § 34 StPO erforderliche Begründung des Beschlusses muss im Übrigen so ausführlich sein, dass das Revisionsgericht prüfen kann, ob das Tatgericht die anzuwendenden Rechtsbegriffe verkannt hat; daneben muss sie die Verfahrensbeteiligten in die Lage versetzen, ihr weiteres Prozessverhalten darauf einzurichten (BGH, Beschluss vom 22. Juli 2014 - 3 StR 302/14, BGHR StPO § 74 Abs. 1 Satz 1 Befangenheit 6;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 74 Rn. 17 und 21 mwN).
- BGH, 23.07.2015 - 3 StR 470/14
Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen (keine Abhängigkeit von …
Soweit im Rahmen der Beanstandung, der Ablehnungsantrag gegen den Sachverständigen Prof. Dr. L. sei zu Unrecht zurückgewiesen worden (Rüge Nr. 5 von Rechtsanwalt Dr. R.), darauf abgestellt wird, die von diesem abgegebene Belehrung sei nicht umfassend gewesen, war dieser Vorwurf nicht Gegenstand des Ablehnungsgesuchs, weshalb sich das Landgericht damit in seiner ablehnenden Entscheidung nicht auseinandersetzen musste (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2014 - 3 StR 302/14, NStZ 2014, 663, 664).
- BGH, 25.02.2016 - 3 StR 142/15
Marktmanipulation (sonstige Täuschungshandlungen; Bestimmtheit; Auslegung unter …
Da das Revisionsgericht mithin an die vom Instanzgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegten Tatsachen gebunden ist, ist es erforderlich, dass das Tatgericht in seinem Ablehnungsbeschluss darlegt, von welchen Tatsachen es ausgeht (BGH, Beschluss vom 22. Juli 2014 - 3 StR 302/14, NStZ 2014, 663, 664). - BGH, 13.05.2020 - 4 StR 533/19
Strafurteil des Landgerichts Dortmund zum Tod eines Säuglings rechtskräftig
Die zulässig erhobene Rüge, das Landgericht habe ein Ablehnungsgesuch der Beschwerdeführerin gegen den Sachverständigen H. zu Unrecht zurückgewiesen, ist unbegründet: Der Beschluss des Landgerichts teilt mit, welche Tatsachen es seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat; hieran ist der Senat gebunden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 2017 - 4 StR 531/16; vom 22. Juli 2014 - 3 StR 302/14 mwN). - BGH, 31.01.2017 - 4 StR 531/16
Besorgnis der Befangenheit (revisionsrechtlicher Prüfungsumfang; Bindung an …
Dabei ist es an die vom Tatgericht festgestellten Tatsachen gebunden, die dieses in seinem Beschluss darzulegen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2014 - 3 StR 302/14, NStZ 2014, 663, 664 mwN). - BGH, 23.02.2016 - 3 StR 481/15
Keine Begründung der Befangenheit des Sachverständigen aufgrund vermeintlich …
Die Verfahrensrüge, mit der der Angeklagte beanstandet, sein Befangenheitsgesuch gegen den von der Strafkammer beauftragten psychiatrischen Sachverständigen sei zu Unrecht verworfen worden, kann hier nicht darauf gestützt werden, das Landgericht habe den seiner Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt nicht ausreichend dargelegt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 22. Juli 2014 - 3 StR 302/14, BGHR StPO § 74 Abs. 1 Satz 1 Befangenheit 6 mwN).