Rechtsprechung
   BGH, 11.12.2015 - StbSt (R) 1/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,43109
BGH, 11.12.2015 - StbSt (R) 1/15 (https://dejure.org/2015,43109)
BGH, Entscheidung vom 11.12.2015 - StbSt (R) 1/15 (https://dejure.org/2015,43109)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2015 - StbSt (R) 1/15 (https://dejure.org/2015,43109)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,43109) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    § 109 Abs. 3 StBerG; § 257c Abs. 1 Satz 1 StPO; § 344 Abs. 2 StPO; § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO
    Bindungswirkung der tatsächlichen Feststellungen eines Strafurteils für ein berufsgerichtliches Verfahren (keine Bindungswirkung bei offensichtlich unrichtigem oder aus rechtsstaatlichen Gründen unverwertbarem Sachverhalt: rechtswidrige Verständigung über ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 370 Abs 1 Nr 1 AO, § 370 Abs 4 S 1 AO, § 7g Abs 3 EStG, § 57 Abs 1 StBerG, § 57 Abs 2 StBerG
    Berufsgerichtliches Verfahren gegen einen Steuerberater: Bindungswirkung von Feststellungen eines auf einer Verständigung beruhenden Strafurteils; versuchte Steuerhinterziehung in mittelbarer Täterschaft bei der Geltendmachung von Ansparabschreibungen

  • IWW

    § 57 Abs. 1, 2 StBerG, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 109 Abs. 3 Satz 1 StBerG, § 249 Abs. 1 StPO, § 7g Abs. 3 EStG, § 257c StPO, § 154 Abs. 2 StPO, § 154 Abs. 1 StPO, § 257c Abs. 5 StPO, § 257c Abs. 2 Satz 1 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 109 Abs. 3 Satz 2 StBerG, § 267 Abs. 4 StPO, § 345 Abs. 1 StPO, § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, §§ 22, 23, 25 Abs. 1, 2. Alt StGB, § 370 Abs. 4 Satz 1 AO, § 7g EStG

  • Wolters Kluwer

    Versuchter Steuerhinterziehung und Verletzung von Berufspflichten eines Steuerberaters

  • rewis.io

    Berufsgerichtliches Verfahren gegen einen Steuerberater: Bindungswirkung von Feststellungen eines auf einer Verständigung beruhenden Strafurteils; versuchte Steuerhinterziehung in mittelbarer Täterschaft bei der Geltendmachung von Ansparabschreibungen

  • ra.de
  • bghst-wolterskluwer

    StBerG § 109 Abs. 3
    Zur Bindungswirkung bei § 109 Abs. 3 StBerG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Versuchter Steuerhinterziehung und Verletzung von Berufspflichten eines Steuerberaters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufsgerichtliche Verfahren - und das Zweckgeständnis im vorhergehenden Strafprozess

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ansparabschreibung ohne Investitionsabsicht - und die Steuerhinterziehung durch den Steuerberater

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 61, 92
  • StV 2016, 777
  • HRRS 2016 Nr. 1168
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 11.07.2007 - I R 104/05

    Voraussetzungen einer Ansparabschreibung

    Auszug aus BGH, 11.12.2015 - StbSt (R) 1/15
    Der Steuerberater hätte dies angesichts der ihm spätestens ab dem 1. Oktober 2007 bekannten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 11. Juli 2007 - I R 104/05, BFHE 218, 323 zum Modell "Steuerstrategie Null'), wonach nur der durch ein ernst gemeintes Investitionsvorhaben ausgelöste Finanzierungsbedarf die Förderung des Steuerpflichtigen rechtfertige, "erkennen können'.

    bb) Das Landgericht gab auch bekannt, welche Einlassung vom Steuerberater erwartet werde, insbesondere dass er das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 11. Juli 2007 im Verfahren I R 104/05 (BFHE 218, 323) spätestens am 1. Oktober 2007 zur Kenntnis genommen habe und dass ihm bekannt gewesen sei, dass § 7g Abs. 3 EStG ausschließlich der Förderung tatsächlicher Investitionen dienen sollte.

    An dem Verfahren vor dem Bundesfinanzhof, das zum Urteil vom 11. Juli 2007 (BFHE 218, 323) geführt habe, sei er als Verfahrensbevollmächtigter beteiligt gewesen.

    aa) Zwar musste - worauf die Revision zutreffend hinweist - zur steuerlichen Geltendmachung einer Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 EStG in der vor der Unternehmensteuerreform 2008 mit Gesetz vom 14. August 2007 (BGBl. I S. 1912) geltenden Fassung eine Investitionsabsicht des Steuerpflichtigen für zeitlich davor liegende Sachverhalte nicht dargetan und nachgewiesen werden (vgl. BFHE 197, 448; 218, 323; BFH/NV 2011, 33 und BFHE 237, 377).

    Dementsprechend hat der Bundesfinanzhof - und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine Ansparrücklage für einen noch zu eröffnenden Betrieb oder im Fall einer beabsichtigten wesentlichen Betriebserweiterung für einen bestehenden Betrieb handelt - für eine steuerliche Berücksichtigungsfähigkeit verlangt, dass der Steuerpflichtige die Wirtschaftsgüter verbindlich bestellt hat (vgl. BFHE 218, 323).

    Durch das Erfordernis eines ernstgemeinten Investitionsvorhabens (vgl. BFHE 218, 323 Rn. 14) wird - entgegen der Revision - nicht etwa ein "voluntatives Element' in den Tatbestand eingefügt, sondern fallbezogen anhand objektiver Gegebenheiten gewürdigt, ob die Investition tatsächlich "geplant' ist, um die andernfalls mögliche Inanspruchnahme der Ansparabschreibung "ins Blaue hinein' auszuschließen (vgl. BFH aaO; BFH/NV 2011, 29).

  • BFH, 15.09.2010 - X R 16/08

    Ansparrücklage eines Existenzgründers

    Auszug aus BGH, 11.12.2015 - StbSt (R) 1/15
    aa) Zwar musste - worauf die Revision zutreffend hinweist - zur steuerlichen Geltendmachung einer Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 EStG in der vor der Unternehmensteuerreform 2008 mit Gesetz vom 14. August 2007 (BGBl. I S. 1912) geltenden Fassung eine Investitionsabsicht des Steuerpflichtigen für zeitlich davor liegende Sachverhalte nicht dargetan und nachgewiesen werden (vgl. BFHE 197, 448; 218, 323; BFH/NV 2011, 33 und BFHE 237, 377).

    Außerdem musste die geplante Investition nach Art, Umfang und Investitionszeitpunkt ausreichend konkretisiert sein (vgl. BFH/NV 2011, 33 Rn. 19 mwN), um das in § 7g Abs. 3 EStG aF statuierte Tatbestandsmerkmal der "voraussichtlichen' Anschaffungs- oder Herstellungskosten des begünstigten Wirtschaftsgutes mit Blick auf die Höhe der Ansparrücklage darzustellen.

  • BFH, 12.12.2001 - XI R 13/00

    Ansparabschreibung - Ansparrücklage auch ohne echte Investitionsabsicht

    Auszug aus BGH, 11.12.2015 - StbSt (R) 1/15
    aa) Zwar musste - worauf die Revision zutreffend hinweist - zur steuerlichen Geltendmachung einer Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 EStG in der vor der Unternehmensteuerreform 2008 mit Gesetz vom 14. August 2007 (BGBl. I S. 1912) geltenden Fassung eine Investitionsabsicht des Steuerpflichtigen für zeitlich davor liegende Sachverhalte nicht dargetan und nachgewiesen werden (vgl. BFHE 197, 448; 218, 323; BFH/NV 2011, 33 und BFHE 237, 377).

    Der Gesetzgeber hatte das Risiko eines möglichen Mitnahmeeffekts gesehen und für diesen Fall den Gewinnzuschlag angeordnet (BT-Drucks. 12/4487, S. 34, 69; vgl. dazu BFHE 197, 448).

  • BVerwG, 01.03.2013 - 2 B 78.12

    Disziplinarklageverfahren; Strafurteil; Bindungswirkung; Lösung; wesentliche

    Auszug aus BGH, 11.12.2015 - StbSt (R) 1/15
    aa) Der Gesetzgeber hat die Aufklärung eines sowohl strafrechtlich als auch disziplinarisch bzw. berufsrechtlich bedeutsamen Sachverhalts sowie die Sachverhalts- und Beweiswürdigung den Strafgerichten übertragen (vgl. BVerwG, NVwZ-RR 2013, 559).

    Deshalb entfällt die Bindungswirkung des § 109 Abs. 3 Satz 1 StBerG unter anderem bei Strafurteilen, die in einem ausschlaggebenden Punkt unter offenkundiger Verletzung zentraler Verfahrensvorschriften zustande gekommen sind; dies kommt grundsätzlich in Betracht, wenn das strafrechtliche Urteil auf einer Verständigung beruht, die hieran zu stellenden wesentlichen Anforderungen nicht gerecht wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 2 B 84/13; BVerwG, NVwZ-RR 2013, 559; BVerwG, Beschluss vom 26. August 2010 - 2 B 43/10; BVerwGE 128, 189).

  • BVerwG, 14.03.2007 - 2 WD 3.06

    Lösung von Strafurteil; Anforderungen an einen "Deal" (Verfahrensabsprache,

    Auszug aus BGH, 11.12.2015 - StbSt (R) 1/15
    Deshalb entfällt die Bindungswirkung des § 109 Abs. 3 Satz 1 StBerG unter anderem bei Strafurteilen, die in einem ausschlaggebenden Punkt unter offenkundiger Verletzung zentraler Verfahrensvorschriften zustande gekommen sind; dies kommt grundsätzlich in Betracht, wenn das strafrechtliche Urteil auf einer Verständigung beruht, die hieran zu stellenden wesentlichen Anforderungen nicht gerecht wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 2 B 84/13; BVerwG, NVwZ-RR 2013, 559; BVerwG, Beschluss vom 26. August 2010 - 2 B 43/10; BVerwGE 128, 189).

    cc) Daran wäre nicht zu zweifeln, wenn die Verurteilung - wie der Beschwerdeführer geltend macht - tatsächlich auf einem durch das Strafgericht nicht oder nicht zureichend überprüften "Formalgeständnis' beruht hätte (vgl. BVerwGE 128, 189, 193 f.).

  • BFH, 20.06.2012 - X R 42/11

    Nachweis der Investitionsabsicht bei neugegründeten Betrieben - Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 11.12.2015 - StbSt (R) 1/15
    aa) Zwar musste - worauf die Revision zutreffend hinweist - zur steuerlichen Geltendmachung einer Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 EStG in der vor der Unternehmensteuerreform 2008 mit Gesetz vom 14. August 2007 (BGBl. I S. 1912) geltenden Fassung eine Investitionsabsicht des Steuerpflichtigen für zeitlich davor liegende Sachverhalte nicht dargetan und nachgewiesen werden (vgl. BFHE 197, 448; 218, 323; BFH/NV 2011, 33 und BFHE 237, 377).
  • BGH, 14.08.2012 - WpSt (R) 1/12

    Berufsgerichtliches Verfahren: Erneute Berufspflichtverletzung eines vereidigten

    Auszug aus BGH, 11.12.2015 - StbSt (R) 1/15
    Denn das deliktische Verhalten des Berufsangehörigen und die daraus resultierende Verletzung seiner Berufspflichten (zum Grundsatz der einheitlichen Pflichtverletzung vgl. etwa BGH, Urteil vom 14. August 2012 - WpSt (R) 1/12, BGHSt 57, 289, 294 f.) werden hinreichend durch die von ihm als mittelbarer Täter im Rahmen eines Organisationsdelikts mittels der durch die Anleger bewirkten unrichtigen Angaben gegenüber den Finanzbehörden dargelegt.
  • BFH, 06.09.2010 - IV B 104/09

    Keine Ansparabschreibung für Investition "ins Blaue" - Nicht zur Zulassung der

    Auszug aus BGH, 11.12.2015 - StbSt (R) 1/15
    Durch das Erfordernis eines ernstgemeinten Investitionsvorhabens (vgl. BFHE 218, 323 Rn. 14) wird - entgegen der Revision - nicht etwa ein "voluntatives Element' in den Tatbestand eingefügt, sondern fallbezogen anhand objektiver Gegebenheiten gewürdigt, ob die Investition tatsächlich "geplant' ist, um die andernfalls mögliche Inanspruchnahme der Ansparabschreibung "ins Blaue hinein' auszuschließen (vgl. BFH aaO; BFH/NV 2011, 29).
  • BFH, 04.03.2015 - IV R 38/12

    Investitionsabzugsbetrag - Nachweis der Investitionsabsicht in Gründungsfällen -

    Auszug aus BGH, 11.12.2015 - StbSt (R) 1/15
    Um eine solche ins Blaue hinein beanspruchte Ansparrücklage zum Zwecke der Steuerminderung "nach Gutdünken' (vgl. BFH/NV 2015, 984 Rn. 26) handelte es sich nach den bindenden Feststellungen des Landgerichts Paderborn.
  • BGH, 14.04.2015 - 5 StR 20/15

    Pflicht zur Mitteilung eines mit dem Ziel der Verständigung geführten Gesprächs

    Auszug aus BGH, 11.12.2015 - StbSt (R) 1/15
    bb) Gegen einen schwerwiegenden Verfahrensfehler unter dem Blickwinkel der Verletzung des Transparenzgebots, der das Gebot der Rechtsstaatlichkeit insgesamt und damit auch die Bindungswirkung in Frage stellen könnte, würde sprechen, wenn der Inhalt der Verständigung in öffentlicher Hauptverhandlung in Anwesenheit aller Verfahrensbeteiligter erörtert worden wäre (vgl. auch BGH, Urteil vom 14. April 2015 - 5 StR 20/15, Rn. 16 f., NStZ 2015, 537).
  • BFH, 25.10.2005 - VII R 10/04

    Steuerhinterziehung durch EDV-Eingaben eines FA-Sachbearbeiters

  • BGH, 06.06.2007 - 5 StR 127/07

    Steuerhinterziehung durch Sachbearbeiter des Finanzamtes (Machen unrichtiger

  • BVerwG, 26.08.2010 - 2 B 43.10

    Gerichtliches Disziplinarverfahren: offenkundig unrichtige Feststellungen aus

  • BGH, 10.12.2008 - 1 StR 322/08

    Urteil gegen Geschäftsführer der Film- und Entertainment VIP 3 Medienfonds GmbH &

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

  • BVerwG, 14.01.2014 - 2 B 84.13

    Klärungsbedürftigkeit von Fragen im Zusammenhang mit der Bindungswirkung von

  • BGH, 21.11.2012 - 1 StR 391/12

    Organisierte Umsatzsteuerhinterziehung im Emissionszertifikatehandel

  • LG Nürnberg-Fürth, 07.02.2024 - 18 StL 4/23

    Disziplinärer Überhang nach § 92 Satz 2 StBerG n. F.

    Eine solche Bindungswirkung entfällt bei Strafurteilen, die in einem ausschlaggebenden Punkt unter offenkundiger Verletzung zentraler Verfahrensvorschriften zustande gekommen sind; dies kommt grundsätzlich in Betracht, wenn das strafrechtliche Urteil auf einer Verständigung beruht, den hieran zu stellenden wesentlichen Anforderungen aber nicht gerecht wird, was auch der Fall sein kann, wenn die Verurteilung tatsächlich auf einem durch das Strafgericht nicht oder nicht zureichend überprüften "Formalgeständnis" beruht hätte (BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2015 - StbSt (R) 1/15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht