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   BGH, 03.12.2015 - 1 StR 457/15   

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BGH, 03.12.2015 - 1 StR 457/15 (https://dejure.org/2015,39061)
BGH, Entscheidung vom 03.12.2015 - 1 StR 457/15 (https://dejure.org/2015,39061)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2015 - 1 StR 457/15 (https://dejure.org/2015,39061)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 15 StGB; § 16 Abs. 1 StGB; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 22 StGB; § 23 Abs. 1 StGB
    Eventualvorsatz (Voraussetzungen; Anforderungen an die Darstellung im Urteil: Gesamtbetrachtung); Rücktritt vom Versuch (Vorliegen eines unbeendeten Versuchs aus der Sicht des Täters: Gesamtbetrachtung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 212 StGB, § 224 Abs 1 Nr 2 StGB
    Gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge: Anforderungen an die Feststellung eines bedingten Tötungsvorsatzes bei Tritten gegen den Kopf

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Prüfung eines bedingten Tötungsvorsatzes; Tritte gegen den Kopf des Geschädigten als objektive Anhaltspunkte für einen Tötungsvorsatz; Erkennung des möglichen und nicht ganz fernliegenden Eintritts des tatbestandlichen Erfolges durch den Täter; ...

  • rewis.io

    Gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge: Anforderungen an die Feststellung eines bedingten Tötungsvorsatzes bei Tritten gegen den Kopf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsrechtliche Prüfung eines bedingten Tötungsvorsatzes; Tritte gegen den Kopf des Geschädigten als objektive Anhaltspunkte für einen Tötungsvorsatz; Erkennung des möglichen und nicht ganz fernliegenden Eintritts des tatbestandlichen Erfolges durch den Täter; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unbeendeter Versuch - und die Vorstellung des Täters über die Folgen seines Handelns

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bedingter Vorsatz - und die erforderliche Gesamtbetrachtung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 341
  • HRRS 2016 Nr. 50
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.06.2009 - 1 StR 191/09

    Beweiswürdigung und Anforderungen an den bedingten Vorsatz (Eventualvorsatz;

    Auszug aus BGH, 03.12.2015 - 1 StR 457/15
    Die Prüfung eines bedingten Tötungsvorsatzes des Angeklagten bricht die Jugendkammer dann jedoch ab, obwohl die vom Angeklagten ausgeführten Tritte gegen den Kopf des Geschädigten objektive Anhaltspunkte für einen Tötungsvorsatz bilden können; denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt es bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen nahe, dass der Täter mit der Möglichkeit, das Opfer könne durch diese zu Tode kommen, rechnet und, weil er gleichwohl sein gefährliches Handeln fortsetzt, auch einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (vgl. Senat, Urteil vom 23. Juni 2009 - 1 StR 191/09, NStZ 2009, 629 mwN).

    Vor der Annahme bedingten Vorsatzes müssen beide Elemente der inneren Tatseite, also sowohl das Wissens- als auch das Wollenselement geprüft und durch tatsächliche Feststellungen belegt werden (vgl. Senat, Urteil vom 23. Juni 2009 - 1 StR 191/09, NStZ 2009, 629 mwN).

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 03.12.2015 - 1 StR 457/15
    Zwar ist das Landgericht im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass es für die Abgrenzung eines unbeendeten vom beendeten Versuch darauf ankommt, ob der Täter nach der letzten von ihm vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hielt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227 f. mwN) oder sich - nach besonders gefährlichen Gewalthandlungen, die zu schweren Verletzungen geführt haben - keine Vorstellungen über die Folgen seines Handelns machte (vgl. BGH, Urteil vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304, 316).
  • BGH, 02.11.1994 - 2 StR 449/94

    Beendeter Versuch bei mangelnden Vorstellungen über die Handlungsfolgen (letzte

    Auszug aus BGH, 03.12.2015 - 1 StR 457/15
    Zwar ist das Landgericht im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass es für die Abgrenzung eines unbeendeten vom beendeten Versuch darauf ankommt, ob der Täter nach der letzten von ihm vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hielt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227 f. mwN) oder sich - nach besonders gefährlichen Gewalthandlungen, die zu schweren Verletzungen geführt haben - keine Vorstellungen über die Folgen seines Handelns machte (vgl. BGH, Urteil vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304, 316).
  • BGH, 25.03.2010 - 1 StR 601/09

    Rücktritt von der versuchten schweren räuberischen Erpressung (beendeter und

    Auszug aus BGH, 03.12.2015 - 1 StR 457/15
    Durch die Aufhebung des freisprechenden Urteils wird die gegen die Kostenentscheidung gerichtete sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegenstandslos (BGH, Urteile vom 25. April 2013 - 4 StR 551/12 und vom 25. März 2010 - 1 StR 601/09, Rn. 20).
  • BGH, 08.12.2010 - 2 StR 536/10

    Anforderungen an den Rücktritt vom Versuch (Abgrenzung vom unbeendeten und

    Auszug aus BGH, 03.12.2015 - 1 StR 457/15
    Die Annahme eines unbeendeten Versuchs setzt gerade bei besonders gefährlichen Gewalthandlungen eines mit bedingtem Tötungsvorsatz handelnden Täters voraus, dass Umstände festgestellt werden, die im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller objektiven und subjektiven Elemente der Tat - wie sie auch schon bei der Prüfung des bedingten Vorsatzes relevant waren - die Wertung zulassen, er habe nach Beendigung seiner Tathandlung den tödlichen Erfolg nicht mehr für möglich gehalten (BGH, Urteile vom 8. Dezember 2010 - 2 StR 536/10, NStZ 2011, 209 und vom 28. Mai 2013 - 3 StR 78/13).
  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 551/12

    Vorwürfe im Zuge einer politisch motivierten Auseinandersetzung auf einem

    Auszug aus BGH, 03.12.2015 - 1 StR 457/15
    Durch die Aufhebung des freisprechenden Urteils wird die gegen die Kostenentscheidung gerichtete sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegenstandslos (BGH, Urteile vom 25. April 2013 - 4 StR 551/12 und vom 25. März 2010 - 1 StR 601/09, Rn. 20).
  • BGH, 22.05.2013 - 4 StR 170/13

    Rücktritt vom Versuch (Vorliegen eines beendeten Versuchs: Rücktrittshorizont,

    Auszug aus BGH, 03.12.2015 - 1 StR 457/15
    Können danach immer noch keine eindeutigen Feststellungen getroffen werden, ist der Zweifelsgrundsatz anzuwenden (BGH, Beschluss vom 22. Mai 2013 - 4 StR 170/13, NStZ 2013, 703, 704 f.).
  • BGH, 28.05.2013 - 3 StR 78/13

    Tatrichterliche Abgrenzung von Tötungseventualvorsatz und Fahrlässigkeit

    Auszug aus BGH, 03.12.2015 - 1 StR 457/15
    Die Annahme eines unbeendeten Versuchs setzt gerade bei besonders gefährlichen Gewalthandlungen eines mit bedingtem Tötungsvorsatz handelnden Täters voraus, dass Umstände festgestellt werden, die im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller objektiven und subjektiven Elemente der Tat - wie sie auch schon bei der Prüfung des bedingten Vorsatzes relevant waren - die Wertung zulassen, er habe nach Beendigung seiner Tathandlung den tödlichen Erfolg nicht mehr für möglich gehalten (BGH, Urteile vom 8. Dezember 2010 - 2 StR 536/10, NStZ 2011, 209 und vom 28. Mai 2013 - 3 StR 78/13).
  • BGH, 14.08.2013 - 4 StR 308/13

    Rücktritt vom Versuch (Vorliegen eines beendeten Versuchs: subjektive

    Auszug aus BGH, 03.12.2015 - 1 StR 457/15
    Aber der Zweifelssatz nötigt nicht dazu, innere Tatsachen zu Gunsten des Angeklagten zu unterstellen, für die es keine Anhaltspunkte gibt (BGH, Beschluss vom 14. August 2013 - 4 StR 308/13 mwN).
  • BGH, 05.06.2014 - 4 StR 439/13

    Anforderungen an die Wiedergabe des Inhalts von Sachverständigengutachten in den

    Auszug aus BGH, 03.12.2015 - 1 StR 457/15
    Ihre Bejahung oder Verneinung kann nur auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände des Einzelfalles erfolgen, in welchem insbesondere die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung, die konkrete Angriffsweise des Täters, seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung und seine Motivationslage einzubeziehen ist (BGH, Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13).
  • LG Berlin, 27.02.2017 - 535 Ks 8/16

    Raser erstmals wegen Mordes verurteilt

    Die Prüfung, ob bedingter Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit vorliegt, erfordert insbesondere bei Tötungs- oder Körperverletzungsdelikten eine Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände, wobei es vor allem bei der Würdigung des voluntativen Vorsatzelements regelmäßig erforderlich ist, dass sich der Tatrichter mit der Persönlichkeit des Täters auseinandersetzt und seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung sowie seine Motivation und die zum Tatgeschehen bedeutsamen Umstände - insbesondere die konkrete Angriffsweise - mit in Betracht zieht (BGH NStZ-RR 2016, 204 f., Urteil vom 19.04.2016 - 5 StR 498/15 - 4 StR 84/15, a.a.O.; NStZ-RR 2016, 111 f., Beschluss vom 09.06.2015 - 2 StR 504/14 - NStZ 2016, 25 ff., Urteil vom 16.09.2015 - 2 StR 483/14 - NStZ 2016, 341, Urteil vom 03.12.2015 - 1 StR 457/15 - NStZ 2016, 670 ff., Urteil vom 13.07.2016 - 1 StR 128/16 - NStZ 2017, 22 ff., Beschluss vom 26.04.2016 - 2 StR 484/14 - NStZ 2017, 25 f., Urteil vom 11.10.2016 - 1 StR 248/16 - Urteil vom 22.12.2016 - 1 StR 571/16 -, juris, jeweils mit weiteren Nachweisen; Preuß, NZV 2017, 105, 106; so auch für den hiesigen Fall: Kammergericht, Beschluss vom 29.08.2016 - (3) 121 HEs 16/16 (31-32/16) -, Haftband Band VIII, Bl.76 ff.; Kubiciel, jurisPR-StrafR 16/2016, Anm. II.1.; für möglich haltend Piper, NZV 2017, 70, 71, Anm. 20; ebenso Schweizerisches Bundesgericht Lausanne, Urteil vom 26. April 2004 - 6P.138/2003 -, juris; zweifelnd Mitsch, DAR 2017, 70).
  • LG Mönchengladbach, 05.03.2021 - 27 Ks 7/20

    Gewalttat in Viersen? Mordprozess gegen Erzieherin im Fall Greta

    Die Annahme eines unbeendeten Versuchs würde demgegenüber bei besonders gefährlichen Gewalthandlungen eines mit bedingtem Tötungsvorsatz handelnden Täters - wie hier - voraussetzen, dass Umstände festgestellt werden, die im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller objektiven und subjektiven Elemente der Tat - wie sie auch schon bei der Prüfung des bedingten Vorsatzes relevant waren - die Wertung zulassen, er habe nach Beendigung seiner Tathandlung den tödlichen Erfolg nicht mehr für möglich gehalten (BGH Urt. v. 3.12.2015 - 1 StR 457/15, BeckRS 2015, 20779 Rn. 17, beck-online).
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