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   BGH, 26.04.2016 - 2 StR 484/14   

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https://dejure.org/2016,9235
BGH, 26.04.2016 - 2 StR 484/14 (https://dejure.org/2016,9235)
BGH, Entscheidung vom 26.04.2016 - 2 StR 484/14 (https://dejure.org/2016,9235)
BGH, Entscheidung vom 26. April 2016 - 2 StR 484/14 (https://dejure.org/2016,9235)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 212 Abs. 1 StGB; § 15 StGB; § 261 StPO; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO
    Tötungsvorsatz (Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung und die Darstellung im Urteil: Gesamtbetrachtung, Gefährlichkeit der Tathandlung als Indiz)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 212 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
    Bedingter Tötungsvorsatz: Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei Nichtabsetzen eines Notrufs zur Rettung eines durch eine Sprengstoffexplosion lebensgefährlich verletzten Tatbeteiligten

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 357 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verwirklichung des versuchten Mordes durch das aktive und bewusste Fernhalten von jeder Rettungsmöglichkeit durch den Transport in einem Fahrzeug; Tragfähige Begründung eines bedingten Tötungsvorsatzes im Hinblick auf das Wissens- und das Willenselement

  • rewis.io

    Bedingter Tötungsvorsatz: Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei Nichtabsetzen eines Notrufs zur Rettung eines durch eine Sprengstoffexplosion lebensgefährlich verletzten Tatbeteiligten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwirklichung des versuchten Mordes durch das aktive und bewusste Fernhalten von jeder Rettungsmöglichkeit durch den Transport in einem Fahrzeug; Tragfähige Begründung eines bedingten Tötungsvorsatzes im Hinblick auf das Wissens- und das Willenselement

  • datenbank.nwb.de

    Bedingter Tötungsvorsatz: Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei Nichtabsetzen eines Notrufs zur Rettung eines durch eine Sprengstoffexplosion lebensgefährlich verletzten Tatbeteiligten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bedingter Tötungsvorsatz - Wissen und Wollen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 22
  • HRRS 2016 Nr. 604
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.09.2015 - 2 StR 483/14

    Tötungsvorsatz (Voraussetzungen; tatrichterliche Beweiswürdigung: Darstellung der

    Auszug aus BGH, 26.04.2016 - 2 StR 484/14
    Ihre Bejahung oder Verneinung kann nur auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Tatumstände erfolgen (Senat, Urteil vom 16. September 2015 - 2 StR 483/14, NStZ 2016, 25, 26; BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, NStZ 2011, 699, 702).

    Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass der Täter die Gefahr des Eintritts eines tödlichen Erfolgs ausnahmsweise nicht erkannt oder jedenfalls darauf vertraut hat, ein solcher Erfolg werde nicht eintreten, ist der Tatrichter verpflichtet, sich hiermit auseinander zu setzen (Senat, Urteil vom 16. September 2015 - 2 StR 483/14, NStZ 2016, 25, 26).

  • BGH, 13.01.2015 - 5 StR 435/14

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung zum Tötungseventualvorsatz (voluntatives

    Auszug aus BGH, 26.04.2016 - 2 StR 484/14
    Die auf der Grundlage der dem Täter bekannten Umstände zu bestimmende objektive Gefährlichkeit der Tathandlung ist dabei ein wesentlicher Indikator für das Vorliegen beider Elemente des bedingten Tötungsvorsatzes (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2015 - 5 StR 435/14, NStZ 2015, 216).
  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 502/10

    Urteil gegen zwei Mitglieder der "Hells Angels" wegen tödlichen Überfalls auf

    Auszug aus BGH, 26.04.2016 - 2 StR 484/14
    Ihre Bejahung oder Verneinung kann nur auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Tatumstände erfolgen (Senat, Urteil vom 16. September 2015 - 2 StR 483/14, NStZ 2016, 25, 26; BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, NStZ 2011, 699, 702).
  • BGH, 11.10.2000 - 3 StR 321/00

    Kriterien für die Feststellung eines Tötungsvorsatzes

    Auszug aus BGH, 26.04.2016 - 2 StR 484/14
    Hinsichtlich des Willenselements sind neben der konkreten Angriffsweise regelmäßig auch die Persönlichkeit des Täters, sein psychischer Zustand zum Tatzeitpunkt und seine Motivation in die erforderliche umfassende Gesamtbetrachtung einzubeziehen (BGH, Urteil vom 11. Oktober 2000 - 3 StR 321/00, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 51).
  • BGH, 20.09.2005 - 1 StR 288/05

    Übersehene Möglichkeit eines untauglichen Totschlagsversuchs; Urteilsaufhebung

    Auszug aus BGH, 26.04.2016 - 2 StR 484/14
    Dabei hat das Schwurgericht, das sich für seine Rechtsauffassung auf das Urteil des 1. Strafsenats vom 20. September 2005 (1 StR 288/05, NStZ-RR 2006, 10 f.) gestützt hat, nicht dargelegt, aufgrund welcher konkreten Tatsachen der Angeklagte H. annahm, der Schwerverletzte A. hätte - am Tatort zurückgelassen - durch das Eingreifen Dritter gerettet werden können.
  • LG Berlin, 27.02.2017 - 535 Ks 8/16

    Raser erstmals wegen Mordes verurteilt

    Die Prüfung, ob bedingter Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit vorliegt, erfordert insbesondere bei Tötungs- oder Körperverletzungsdelikten eine Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände, wobei es vor allem bei der Würdigung des voluntativen Vorsatzelements regelmäßig erforderlich ist, dass sich der Tatrichter mit der Persönlichkeit des Täters auseinandersetzt und seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung sowie seine Motivation und die zum Tatgeschehen bedeutsamen Umstände - insbesondere die konkrete Angriffsweise - mit in Betracht zieht (BGH NStZ-RR 2016, 204 f., Urteil vom 19.04.2016 - 5 StR 498/15 - 4 StR 84/15, a.a.O.; NStZ-RR 2016, 111 f., Beschluss vom 09.06.2015 - 2 StR 504/14 - NStZ 2016, 25 ff., Urteil vom 16.09.2015 - 2 StR 483/14 - NStZ 2016, 341, Urteil vom 03.12.2015 - 1 StR 457/15 - NStZ 2016, 670 ff., Urteil vom 13.07.2016 - 1 StR 128/16 - NStZ 2017, 22 ff., Beschluss vom 26.04.2016 - 2 StR 484/14 - NStZ 2017, 25 f., Urteil vom 11.10.2016 - 1 StR 248/16 - Urteil vom 22.12.2016 - 1 StR 571/16 -, juris, jeweils mit weiteren Nachweisen; Preuß, NZV 2017, 105, 106; so auch für den hiesigen Fall: Kammergericht, Beschluss vom 29.08.2016 - (3) 121 HEs 16/16 (31-32/16) -, Haftband Band VIII, Bl.76 ff.; Kubiciel, jurisPR-StrafR 16/2016, Anm. II.1.; für möglich haltend Piper, NZV 2017, 70, 71, Anm. 20; ebenso Schweizerisches Bundesgericht Lausanne, Urteil vom 26. April 2004 - 6P.138/2003 -, juris; zweifelnd Mitsch, DAR 2017, 70).
  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17

    Ku'Damm-Raser-Fall: Mordurteil aufgehoben

    Dabei ist die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung wesentlicher Indikator sowohl für das Wissens- als auch für das Willenselement des bedingten Vorsatzes (vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 2016 - 4 StR 84/15, aaO, 80; vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, NStZ-RR 2013, 242, 243; Beschluss vom 26. April 2016 - 2 StR 484/14, NStZ 2017, 22, 23).
  • LG Hamburg, 19.02.2018 - 621 Ks 12/17

    Strafverfahren wegen tödlicher Pkw-Kollision im Ballindamm am 4. Mai 2017

    Dabei ist die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung wesentlicher Indikator sowohl für das Wissens- als auch für das Willenselement des bedingten Vorsatzes (vgl. BGH, Urteile vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17 -, juris; vom 14. Januar 2016 - 4 StR 84/15, aaO, 80; vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, NStZ-RR 2013, 242, 243; Beschluss vom 26. April 2016 - 2 StR 484/14, NStZ 2017, 22, 23).
  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 158/17

    Frankfurter Todesraser droht härtere Strafe - Abgrenzung bewusste

    Dabei ist die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung wesentlicher Indikator sowohl für das Wissens- als auch für das Willenselement des bedingten Vorsatzes (vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 2016 - 4 StR 84/15, NStZ-RR 2016, 79, 80; vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, NStZ-RR 2013, 242, 243; Beschluss vom 26. April 2016 - 2 StR 484/14, NStZ 2017, 22, 23).
  • BGH, 20.02.2024 - 2 StR 468/22

    Verurteilung einer nicht als Ärztin approbierten "Anästhesistin" wegen Mordes und

    Dabei ist die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung wesentlicher Indikator sowohl für das Wissens- als auch für das Willenselement des bedingten Vorsatzes (vgl. BGH, Urteile vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, NStZ-RR 2013, 242, 243; vom 14. Januar 2016 - 4 StR 84/15, NStZ-RR 2016, 79, 80; Beschluss vom 26. April 2016 - 2 StR 484/14, NStZ 2017, 22, 23).
  • BGH, 23.11.2023 - 2 StR 59/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Bedingter

    Dabei ist die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung in beiderlei Hinsicht ein wesentlicher Indikator für das Vorliegen von bedingtem Vorsatz (vgl. auch Senat, Beschluss vom 26. April 2016 - 2 StR 484/14, NStZ 2017, 22, 23), allerdings nicht das allein bestimmende Kriterium.
  • BGH, 24.04.2019 - 2 StR 377/18

    Tötungsvorsatz (Koinzidenzprinzip; Beweiserwägungen zur inneren Tatseite:

    Die Gefährlichkeit der Tathandlung und der Grad der Wahrscheinlichkeit eines Erfolgseintritts sind jedoch keine allein maßgeblichen Kriterien für die Entscheidung, ob ein Angeklagter mit bedingtem Vorsatz gehandelt hat; vielmehr kommt es auch bei in hohem Maße gefährlichen Handlungen auf die Umstände des Einzelfalls an (vgl. Senat, Beschluss vom 26. April 2016 ? 2 StR 484/14, NStZ 2017, 22, 23; BGH, Urteil vom 25. November 2010 ? 3 StR 364/10, NStZ 2011, 338, 339).
  • LG Essen, 21.03.2017 - 25 KLs 39/16

    Anschlag auf Gebetshaus der Sikh-Gemeinde

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfasst § 308 Abs. 1 StGB unter Sprengstoffen alle explosiven Stoffe, welche sich zur Verwendung als Sprengmittel eignen, also alle diejenigen Stoffe, die bei Entzündung eine gewaltsame, plötzliche Ausdehnung dehnbarer (elastischer) Flüssigkeiten und Gase hervorrufen, und geeignet sind, dadurch den Erfolg einer Zerstörung herbeizuführen (BGH, NStZ 2017, 37-38, Rn. 6; vgl. auch BGH, Beschluss vom 10.04.1992, Az.: 3 StR 550/91 und BGH, NStZ 2017, 22-24).
  • BGH, 30.07.2019 - 2 StR 122/19

    Vorsatz; Totschlag (bedingter Tötungsvorsatz: Gefährlichkeit der Tathandlung und

    Die Gefährlichkeit der Tathandlung und der Grad der Wahrscheinlichkeit eines Erfolgseintritts sind jedoch keine allein maßgeblichen Kriterien für die Entscheidung, ob ein Angeklagter mit bedingtem Vorsatz gehandelt hat; vielmehr kommt es auch bei in hohem Maße gefährlichen Handlungen auf die Umstände des Einzelfalls an (vgl. Senat, Beschluss vom 26. April 2016 ? 2 StR 484/14, NStZ 2017, 22, 23; BGH, Beschluss vom 25. November 2010 ? 3 StR 364/10, NStZ 2011, 338, 339).
  • BGH, 13.09.2018 - 1 StR 611/17

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen

    Unter Berücksichtigung dieses Prüfungsmaßstabs erweist sich die Annahme des Landgerichts, dass der Angeklagte bereits zu Beginn des Angriffs mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt hat, angesichts des besonders gefährlichen Einsatzes des Hammers bereits im Rahmen des Angriffs auf den Geschädigten G. im Wohnzimmer und des Umstandes, dass der Attacke nach den Feststellungen kein Streit und keinerlei Provokationen seitens des Geschädigten vorausgegangen war, als rechtsfehlerfrei (vgl. zur objektiven Gefährlichkeit der Tathandlung als wesentlicher Indikator für das Wissens- als auch das Willenselement des bedingten Vorsatzes BGH, Urteile vom 14. Januar 2016 - 4 StR 84/15, NStZ-RR 2016, 79, 80 und vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, NStZ-RR 2013, 242, 243; Beschluss vom 26. April 2016 - 2 StR 484/14, NStZ 2017, 22, 23).
  • BGH, 15.01.2020 - 2 StR 304/19

    Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz: Maßstab einer wertenden Gesamtbetrachtung;

  • BGH, 12.08.2020 - 2 StR 574/19

    Totschlag; Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz: Maßstab der vorzunehmenden

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