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   BGH, 30.08.2017 - 4 StR 255/17   

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https://dejure.org/2017,42686
BGH, 30.08.2017 - 4 StR 255/17 (https://dejure.org/2017,42686)
BGH, Entscheidung vom 30.08.2017 - 4 StR 255/17 (https://dejure.org/2017,42686)
BGH, Entscheidung vom 30. August 2017 - 4 StR 255/17 (https://dejure.org/2017,42686)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 403 StPO, §§ 403 ff StPO, § 78b Abs 1 Nr 1 StGB vom 21.01.2015, § 78 Abs 3 Nr 4 StGB, § 182 Abs 2 Nr 1 StGB vom 13.11.1998
    Sexueller Kindesmissbrauch: Rückwirkung der Ruhensregelung im Rahmen der Verfolgungsverjährung; Einbeziehung wirtschaftlicher Verhältnisse bei der Schmerzensgeldbemessung im Adhäsionsverfahren

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 182 Abs. 3 Nr. 1 StGB, § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 182 StGB, § 354a StPO, § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB, § 78c Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 174 Abs. 1 StGB, § 47 Abs. 2 StGB, § 253 Abs. 2 BGB, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Schuldspruch wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen; Ruhen der Verfolgungsverjährung

  • rewis.io

    Sexueller Missbrauch: Rückwirkung der Ruhensregelung im Rahmen der Verfolgungsverjährung; Einbeziehung wirtschaftlicher Verhältnisse bei der Schmerzensgeldbemessung im Adhäsionsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schuldspruch wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen; Ruhen der Verfolgungsverjährung

  • rechtsportal.de

    Schuldspruch wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen; Ruhen der Verfolgungsverjährung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 141
  • NStZ-RR 2018, 25
  • StV 2019, 95
  • HRRS 2017 Nr. 1226
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.09.2016 - VGS 1/16

    Bemessung einer billigen Entschädigung (wirtschaftliche Verhältnisse des

    Auszug aus BGH, 30.08.2017 - 4 StR 255/17
    Insoweit sieht sich der Senat - in Übereinstimmung mit dem 3. Strafsenat (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 3 StR 231/17) - nicht in einer entscheidungserheblichen Divergenz zum Beschluss der Vereinigten Großen Senate vom 16. September 2016 (VGS 1/16, JR 2017, 179; z. Veröff. in BGHZ best.).

    Zwar wird dort ausgeführt, dass Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen und deren Einfluss auf die Bemessung der billigen Entschädigung in Geld geboten sind, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse dem Einzelfall ein besonderes Gepräge geben und deshalb bei der Entscheidung ausnahmsweise berücksichtigt werden müssen (BGH, Beschluss vom 16. September 2016 - VGS 1/16, JR 2017, 179, 188).

    Vielmehr sieht das Gesetz in § 253 Abs. 2 BGB beim Ausgleich immaterieller Schäden gerade keine starre Regelung vor, sondern eine billige Entschädigung, ohne dem Tatrichter hinsichtlich der zu berücksichtigenden oder berücksichtigungsfähigen Umstände Vorgaben zu machen (BGH, Beschluss vom 16. September 2016 - VGS 1/16, aaO, Tz. 46; BGH, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 3 StR 231/17).

  • BGH, 11.07.2017 - 3 StR 231/17

    Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei der Bemessung einer

    Auszug aus BGH, 30.08.2017 - 4 StR 255/17
    Insoweit sieht sich der Senat - in Übereinstimmung mit dem 3. Strafsenat (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 3 StR 231/17) - nicht in einer entscheidungserheblichen Divergenz zum Beschluss der Vereinigten Großen Senate vom 16. September 2016 (VGS 1/16, JR 2017, 179; z. Veröff. in BGHZ best.).

    Vielmehr sieht das Gesetz in § 253 Abs. 2 BGB beim Ausgleich immaterieller Schäden gerade keine starre Regelung vor, sondern eine billige Entschädigung, ohne dem Tatrichter hinsichtlich der zu berücksichtigenden oder berücksichtigungsfähigen Umstände Vorgaben zu machen (BGH, Beschluss vom 16. September 2016 - VGS 1/16, aaO, Tz. 46; BGH, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 3 StR 231/17).

  • BGH, 24.06.2004 - 4 StR 165/04

    Strafverfolgungsverjährung bei sexuellem Missbrauch eines Kindes und sexuellem

    Auszug aus BGH, 30.08.2017 - 4 StR 255/17
    Ihre Anwendung ist indes ausgeschlossen, wenn zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Änderungsgesetzes bereits Verjährung eingetreten war (vgl. nur BGH, Beschluss vom 24. Juni 2004 - 4 StR 165/04, BGHR StGB § 78b Abs. 1 Ruhen 12).
  • BGH, 11.05.2017 - 2 StR 324/14

    Bemessung der billigen Entschädigung in Geld im Adhäsionsverfahren (nur

    Auszug aus BGH, 30.08.2017 - 4 StR 255/17
    Aus diesen Maßstäben lässt sich jedoch nicht die Annahme eines Rechtsfehlers folgern, wenn der Tatrichter - wie im vorliegenden Fall - die wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten und der Geschädigten berücksichtigt, ohne dass diese dem Fall ihr besonderes Gepräge geben (so aber BGH, Beschluss vom 11. Mai 2017 - 2 StR 324/14, juris Tz. 10).
  • BGH, 19.05.2020 - 6 StR 87/20

    Ruhen der Verjährung (Gültigkeit der Erweiterung bis zur Vollendung des 30.

    Ihre Anwendung ist ausgeschlossen, weil die für Vergehen nach § 182 StGB geltende Verjährungsfrist von fünf Jahren (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB) bei Inkrafttreten des Änderungsgesetzes bereits abgelaufen war (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 24 Juni 2004 - 4 StR 165/04, BGHR StGB § 78 b Abs. 1 Ruhen 12; vom 30. August 2017 - 4 StR 255/17, NStZ 2019, 141).
  • BGH, 16.08.2022 - 4 StR 210/22

    Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte

    Denn hinsichtlich der Taten des Angeklagten war die - für den jeweiligen Straftatbestand zu prüfende (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2003 - 3 StR 383/03 Rn. 2 mwN) - Verjährung bereits eingetreten (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 22. Februar 2022 - 3 StR 482/21 Rn. 4; Beschluss vom 30. August 2017 - 4 StR 255/17 Rn. 4; Beschluss vom 24. Juni 2004 - 4 StR 165/04, BGHR StGB § 78b Abs. 1 Ruhen 12).
  • BGH, 28.11.2017 - 5 StR 438/17

    Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei der Bemessung einer

    Aus diesem Gebot für Ausnahmefallgestaltungen, das die Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofs auf die Frage formuliert haben, ob im Urteil Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Schädigers oder des Geschädigten getroffen und Erörterungen zu ihrem Einfluss auf die Bemessung der billigen Entschädigung vorgenommen werden m ü s s e n (BGH, Beschluss vom 16. September 2016 - VGS 1/16, aaO, S. 69), lässt sich kein zur Annahme eines Rechtsfehlers führendes Verbot ableiten, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten zu berücksichtigen, selbst wenn sie dem Fall noch kein besonderes Gepräge geben (zutr. BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 2017 - 3 StR 231/17, und vom 30. August 2017 - 4 StR 255/17, gegen BGH, Beschluss vom 11. Mai 2017 - 2 StR 324/14).
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