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   BGH, 10.01.2019 - 3 StR 635/17   

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BGH, 10.01.2019 - 3 StR 635/17 (https://dejure.org/2019,6773)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2019 - 3 StR 635/17 (https://dejure.org/2019,6773)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2019 - 3 StR 635/17 (https://dejure.org/2019,6773)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 11 Abs. 1 Nr. 2 lit. c) StGB; § 332 StGB; § 7 Abs. 1 WaffG
    Bestechlichkeit durch die Annahme von Zuwendungen für die Ausstellung von Sachkundenachweisen für den Umgang mit Waffen und Munition (Amtsträgerbegriff; Wahrnehmung von Aufgaben öffentlicher Verwaltung; Unbeachtlichkeit der Organisationsform; sonstige Stelle; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 7 Abs. 1 WaffG, § ... 4 Abs. 1 Nr. 3 WaffG, § 332 Abs. 1 Satz 1, § 53 StGB, § 27 Abs. 1, § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB, § 349 Abs. 2 StPO, § 349 Abs. 2, § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO, § 1 Abs. 1 WaffG, § 2 Abs. 2 WaffG, § 10 Abs. 1 WaffG, § 48 WaffG, § 4 WaffG, § 7 WaffG, § 7 Abs. 2 WaffG, Abschnitt 1 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung, § 2 Abs. 1 AWaffV, § 3 AWaffV, § 3 Abs. 5 Satz 1 AWaffV, § 15 Abs. 3 WaffG, § 3 Abs. 5 Satz 2 AWaffV, § 3 Abs. 2, 4 AWaffV, § 2 Abs. 1, 2 AWaffV, § 3 Abs. 5 AWaffV, § 2 Abs. 2 AWaffV, § 114 Abs. 1 BRAO

  • Wolters Kluwer

    Durchführung von Sachkundeprüfungen und der Erteilung von Sachkundezeugnissen durch Amtsträger als Mitglieder des vereinseigenen Prüfungsausschusses i.R.d. Wahrnehmung einer Aufgabe der öffentlichen Verwaltung; Missbräuchliches Ausnutzen der exponierten Stellung in dem ...

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Bestechlichkeit: Amtsträgereigenschaft der Mitglieder des Prüfungsausschusses eines Schießsportvereins

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Durchführung von Sachkundeprüfungen und der Erteilung von Sachkundezeugnissen durch Amtsträger als Mitglieder des vereinseigenen Prüfungsausschusses i.R.d. Wahrnehmung einer Aufgabe der öffentlichen Verwaltung; Missbräuchliches Ausnutzen der exponierten Stellung in dem ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Zum Begriff des Bestellens bei Subdelegationen im Rahmen von § 11 Abs. 1 Nr. 2 lit. c StGB (Lena Gumnior; HRRS 2019, 296-298)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 652
  • StV 2021, 481 (Ls.)
  • HRRS 2019 Nr. 428
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96

    BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der

    Auszug aus BGH, 10.01.2019 - 3 StR 635/17
    Auf diese Weise wird das Handeln des Bestellten als Amtsträger sowohl vom Tätigwerden eines bloß privatrechtlich Beauftragten (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1997 - 1 StR 233/96, BGHSt 43, 96, 105) als auch von der eigenmächtigen Okkupation von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung (vgl. Heinrich, Der Amtsträgerbegriff im Strafrecht, 2001, S. 547; MüKoStGB/Radtke, 3. Aufl., § 11 Rn. 94) abgegrenzt.

    Darüber hinaus erblickt die Rechtsprechung in dem Merkmal der Bestellung das maßgebliche Kriterium, um im Bereich der Privatisierung des Verwaltungshandelns einer drohenden Ausuferung des Amtsträgerbegriffs entgegenzuwirken, und fordert daher als weitere Voraussetzung, dass die Bestellung entweder zu einer über den einzelnen Auftrag hinausgehenden längerfristigen Tätigkeit des Betroffenen oder zu seiner organisatorischen Eingliederung in die Behördenstruktur führen muss (vgl. BGH, Urteile vom 15. Mai 1997 - 1 StR 233/96, BGHSt 43, 96, 105; vom 13. Januar 2016 - 2 StR 148/15, BGHSt 61, 135, 137 f.; kritisch Schönke/Schröder/Hecker, StGB, 30. Aufl., § 11 Rn. 24; LK/Hilgendorf, StGB, 12. Aufl., § 11 Rn. 37; MüKoStGB/Radtke, 3. Aufl., § 11 Rn. 45, 103).

    (2) Ob es in einer Konstellation wie der hiesigen für das Merkmal der Bestellung darüber hinaus der - von der Rechtsprechung verlangten - längerfristigen Ausübung der Tätigkeit bedarf, um dem Bestellten im Sinne einer Warnfunktion die gesteigerte Verantwortung in seiner Person vor Augen zu führen (vgl. BGH, Urteile vom 15. Mai 1997 - 1 StR 233/96, BGHSt 43, 96, 105; vom 13. Januar 2016 - 2 StR 148/15, BGHSt 61, 135, 137 f.), erscheint zumindest zweifelhaft.

    Ein solches Bedürfnis mag mitunter bei Personen auftreten, die Tätigkeiten sowohl in den Bereichen des Privatrechts als auch des öffentlichen Rechts - namentlich regelmäßig im Bereich der Leistungsverwaltung - ausüben, wie zum Beispiel bei Mitarbeitern privater Ingenieur- und Planungsbüros, die durch staatliche Behörden mit der Organisation öffentlicher Bauvorhaben betraut sind (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1997 - 1 StR 233/96, BGHSt 43, 96), oder bei Mitarbeitern einer amtlich anerkannten medizinisch-psychologischen Begutachtungsstelle für die Feststellung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen (BGH, Beschluss vom 14. Januar 2009 - 1 StR 470/08, NStZ 2009, 562).

  • BGH, 13.01.2016 - 2 StR 148/15

    Amtsträgerstellung (Voraussetzungen: selbstständige Wahrnehmung öffentlicher

    Auszug aus BGH, 10.01.2019 - 3 StR 635/17
    Einer bestimmten Form bedarf der Bestellungsakt indes nicht (vgl. BT-Drucks. 7/550, S. 209; BGH, Urteile vom 9. Juli 2009 - 5 StR 263/08, BGHSt 54, 39, 42; vom 13. Januar 2016 - 2 StR 148/15, BGHSt 61, 135, 137 f.).

    Darüber hinaus erblickt die Rechtsprechung in dem Merkmal der Bestellung das maßgebliche Kriterium, um im Bereich der Privatisierung des Verwaltungshandelns einer drohenden Ausuferung des Amtsträgerbegriffs entgegenzuwirken, und fordert daher als weitere Voraussetzung, dass die Bestellung entweder zu einer über den einzelnen Auftrag hinausgehenden längerfristigen Tätigkeit des Betroffenen oder zu seiner organisatorischen Eingliederung in die Behördenstruktur führen muss (vgl. BGH, Urteile vom 15. Mai 1997 - 1 StR 233/96, BGHSt 43, 96, 105; vom 13. Januar 2016 - 2 StR 148/15, BGHSt 61, 135, 137 f.; kritisch Schönke/Schröder/Hecker, StGB, 30. Aufl., § 11 Rn. 24; LK/Hilgendorf, StGB, 12. Aufl., § 11 Rn. 37; MüKoStGB/Radtke, 3. Aufl., § 11 Rn. 45, 103).

    Auf diese Weise erfülle der Bestellungsakt eine Warnfunktion gegenüber dem Betroffenen, indem er ihm die gesteigerte Verantwortung in seiner Position vor Augen führe (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2016 - 2 StR 148/15, BGHSt 61, 135, 137).

    (2) Ob es in einer Konstellation wie der hiesigen für das Merkmal der Bestellung darüber hinaus der - von der Rechtsprechung verlangten - längerfristigen Ausübung der Tätigkeit bedarf, um dem Bestellten im Sinne einer Warnfunktion die gesteigerte Verantwortung in seiner Person vor Augen zu führen (vgl. BGH, Urteile vom 15. Mai 1997 - 1 StR 233/96, BGHSt 43, 96, 105; vom 13. Januar 2016 - 2 StR 148/15, BGHSt 61, 135, 137 f.), erscheint zumindest zweifelhaft.

  • BGH, 14.01.2009 - 1 StR 470/08

    Bestechung; Amtsträgereigenschaft (Durchführung einer medizinisch-psychologischen

    Auszug aus BGH, 10.01.2019 - 3 StR 635/17
    aa) Unter den Begriff der "sonstige Stelle' fallen behördenähnliche Institutionen, die unabhängig von ihrer Organisationform befugt sind, bei der Ausführung von Gesetzen mitzuwirken, ohne selbst Behörde im verwaltungsrechtlichen Sinne zu sein (vgl. BT-Drucks. 7/550, S. 209; BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2009 - 1 StR 470/08, NStZ 2009, 562, 564; vom 31. Juli 2018 - 3 StR 620/17, wistra 2019, 22, 24; MüKoStGB/Radtke, 3. Aufl., § 11 Rn. 89).

    Ob das der Fall ist, ist wiederum nach wertender Gesamtbetrachtung zu entscheiden, in die unter anderem der Umstand einzubeziehen ist, in welchem Umfang staatliche Steuerungs- und Einflussnahmemöglichkeiten bestehen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 2 StR 521/97, BGHSt 43, 370, 376 f.; Beschluss vom 14. Januar 2009 - 1 StR 470/08, NStZ 2009, 562, 564).

    Ein solches Bedürfnis mag mitunter bei Personen auftreten, die Tätigkeiten sowohl in den Bereichen des Privatrechts als auch des öffentlichen Rechts - namentlich regelmäßig im Bereich der Leistungsverwaltung - ausüben, wie zum Beispiel bei Mitarbeitern privater Ingenieur- und Planungsbüros, die durch staatliche Behörden mit der Organisation öffentlicher Bauvorhaben betraut sind (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1997 - 1 StR 233/96, BGHSt 43, 96), oder bei Mitarbeitern einer amtlich anerkannten medizinisch-psychologischen Begutachtungsstelle für die Feststellung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen (BGH, Beschluss vom 14. Januar 2009 - 1 StR 470/08, NStZ 2009, 562).

  • VG Köln, 19.07.2007 - 20 K 5243/05

    Anerkennung eines Zeugnisses als Sachkundenachweis zur Erteilung einer

    Auszug aus BGH, 10.01.2019 - 3 StR 635/17
    Fehlt es danach an einer solchen mittelbaren Rückkopplung eines Vereins an den Staat, kann eine von dem Verein durchgeführte Sachkundeprüfung keine Geltung beanspruchen und auch nicht in dem Verfahren über die Erteilung einer Waffenerlaubnis positiv berücksichtigt werden (vgl. VG Köln, Urteil vom 19. Juli 2007 - 20 K 5243/05, juris Rn. 3).

    Derlei Handeln ist einem Bürger und auch einer etwaigen privatrechtlichen Organisation versagt (vgl. VG Köln, Urteil vom 19. Juli 2007 - 20 K 5243/05, juris).

  • BGH, 19.12.1997 - 2 StR 521/97

    Bestechung durch Zuwendungen an Bedienstete der Deutschen Gesellschaft für

    Auszug aus BGH, 10.01.2019 - 3 StR 635/17
    Sofern die Stelle als juristische Person des Privatrechts organisiert ist, muss sie jedoch Merkmale aufweisen, die eine Gleichstellung mit einer Behörde rechtfertigen; bei einer Gesamtbetrachtung muss sie als "verlängerter Arm des Staates' erscheinen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 2 StR 521/97, BGHSt 43, 370, 376 f.; Beschluss vom 31. Juli 2018 - 3 StR 620/17, wistra 2019, 22, 24).

    Ob das der Fall ist, ist wiederum nach wertender Gesamtbetrachtung zu entscheiden, in die unter anderem der Umstand einzubeziehen ist, in welchem Umfang staatliche Steuerungs- und Einflussnahmemöglichkeiten bestehen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 2 StR 521/97, BGHSt 43, 370, 376 f.; Beschluss vom 14. Januar 2009 - 1 StR 470/08, NStZ 2009, 562, 564).

  • BGH, 31.07.2018 - 3 StR 620/17

    Amtsträgerbegriff (öffentlicher Personennahverkehr als Ausgabe der öffentlichen

    Auszug aus BGH, 10.01.2019 - 3 StR 635/17
    aa) Unter den Begriff der "sonstige Stelle' fallen behördenähnliche Institutionen, die unabhängig von ihrer Organisationform befugt sind, bei der Ausführung von Gesetzen mitzuwirken, ohne selbst Behörde im verwaltungsrechtlichen Sinne zu sein (vgl. BT-Drucks. 7/550, S. 209; BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2009 - 1 StR 470/08, NStZ 2009, 562, 564; vom 31. Juli 2018 - 3 StR 620/17, wistra 2019, 22, 24; MüKoStGB/Radtke, 3. Aufl., § 11 Rn. 89).

    Sofern die Stelle als juristische Person des Privatrechts organisiert ist, muss sie jedoch Merkmale aufweisen, die eine Gleichstellung mit einer Behörde rechtfertigen; bei einer Gesamtbetrachtung muss sie als "verlängerter Arm des Staates' erscheinen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 2 StR 521/97, BGHSt 43, 370, 376 f.; Beschluss vom 31. Juli 2018 - 3 StR 620/17, wistra 2019, 22, 24).

  • BGH, 19.09.2017 - 3 StR 308/17

    Bedeutung einer langen Zeitspanne zwischen Tatbegehung und Urteilsverkündung für

    Auszug aus BGH, 10.01.2019 - 3 StR 635/17
    Die gegen den Angeklagten K. verhängten Einzelstrafen sind jedoch ebenso wie die daraus gebildete Gesamtfreiheitsstrafe mit Blick auf die übrigen, rechtsfehlerfreien Strafzumessungserwägungen angemessen im Sinne des § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO (zu den hier vorliegenden Anwendungsvoraussetzungen s. BGH, Beschluss vom 19. September 2017 - 3 StR 308/17, juris mwN).
  • BGH, 02.02.2010 - 4 StR 514/09

    Berücksichtigung ausstehender anwaltsrechtlicher Sanktionen bei der

    Auszug aus BGH, 10.01.2019 - 3 StR 635/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind bei der Verurteilung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Strafzumessung die drohenden anwaltsrechtlichen Sanktionen nach § 114 Abs. 1 BRAO zu berücksichtigen; sie stellen jedenfalls dann einen bestimmenden Strafzumessungsgrund dar, wenn der Angeklagte durch sie seine berufliche und wirtschaftliche Basis verliert (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Februar 2010 - 4 StR 514/09, wistra 2010, 301, 302; vom 11. April 2013 - 2 StR 506/12, NStZ 2013, 522).
  • BGH, 09.07.2009 - 5 StR 263/08

    Bestechlichkeit und Untreue eines Verantwortlichen des

    Auszug aus BGH, 10.01.2019 - 3 StR 635/17
    Einer bestimmten Form bedarf der Bestellungsakt indes nicht (vgl. BT-Drucks. 7/550, S. 209; BGH, Urteile vom 9. Juli 2009 - 5 StR 263/08, BGHSt 54, 39, 42; vom 13. Januar 2016 - 2 StR 148/15, BGHSt 61, 135, 137 f.).
  • BGH, 29.01.1992 - 5 StR 338/91

    Amtsträgereigenschaft des Geschäftsführers eines landeseigenen

    Auszug aus BGH, 10.01.2019 - 3 StR 635/17
    Tätigkeiten im Rahmen der Eingriffs- bzw. Ordnungsverwaltung, also der belastenden Anordnungs- und Zwangsgewalt, sind danach in aller Regel - auch dann, wenn sie von Beliehenen oder anderen Privatrechtssubjekten ausgeübt werden - Aufgaben der öffentlichen Verwaltung (vgl. BGH, Urteil vom 29. Januar 1992 - 5 StR 338/91, BGHSt 38, 199, 201 f.; LK/Hilgendorf, StGB, 12. Aufl., § 11 Rn. 43; MüKoStGB/Radtke, 3. Aufl., § 11 Rn. 50).
  • BGH, 11.04.2013 - 2 StR 506/12

    Einbeziehung anwaltsgerichtlicher Sanktionen in die Strafzumessung

  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2021 - 6 S 1481/18

    Waffenbesitzbedürfnis eines Sportschützen; Beleihung der Schießsportverbände;

    Anders als bei Sachkundeprüfungen, die gemäß § 3 Abs. 5 Satz 1 AWAffV von schießsportlichen Vereinen, die einem anerkannten Schießsportverband angehören, abgenommen werden können und die sodann gemäß § 7 Abs. 1 WaffG den vollen Nachweis über die Sachkunde erbringen (zur diesbezüglichen Bindungswirkung vgl. BGH, Beschluss vom 10.01.2019 - 3 StR 635/17 -, NStZ 2019, 652 ), ist dem Gesetz im Rahmen der Bedürfnisprüfung lediglich zu entnehmen, dass die Bescheinigung des Schießsportverbandes wesentliches Mittel der Glaubhaftmachung darstellt.
  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 456/18

    Insolvenzverschleppung (Begriff der Zahlungsunfähigkeit: Feststellung durch das

    Für den Fall der erneuten Verurteilung des Angeklagten K. werden bei der Strafzumessung auch die berufsrechtlichen Folgen einer Verurteilung einzustellen sein (BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2014 - 2 StR 221/14 Rn. 11; vom 13. März 2018 - 2 StR 286/17 Rn. 3 und vom 10. Januar 2019 - 3 StR 635/17 Rn. 37).
  • VG Köln, 22.03.2023 - 22 K 251/22
    vgl. zum eingriffsverwaltungsrechtlichen Charakter des WaffG: BGH, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 3 StR 635/17 -, juris, Rn. 14 m. w. N.
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