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   BGH, 13.02.2019 - 2 StR 485/18   

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https://dejure.org/2019,7485
BGH, 13.02.2019 - 2 StR 485/18 (https://dejure.org/2019,7485)
BGH, Entscheidung vom 13.02.2019 - 2 StR 485/18 (https://dejure.org/2019,7485)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 2019 - 2 StR 485/18 (https://dejure.org/2019,7485)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 74 StPO; 249 Abs. 1 StPO
    Ablehnung des Sachverständigen (Ablehnung eines im Auftrag der Polizei tätig gewordenen Übersetzers; keine Überschreitung seiner Kompetenz bei eingeklammerten Anmerkungen des Übersetzers); Führung des Urkundenbeweises durch Verlesung (Aufklärung von Zweifeln an der ...

  • openjur.de

    § 74 StPO

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 191 GVG, § 74 StPO, § 249 Abs. 1 StPO, § 421 Abs. 1 Nr. 2 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Besorgnis der Befangenheit eines Dolmetschers aufgrund der Hinzufügung von eigene Interpretationen und Erläuterungen im Rahmen der Übersetzung eines aufgezeichneten Telefongesprächs; Ablehnung eines im Auftrag der Polizei oder der Staatsanwaltschaft im Rahmen des ...

  • Wolters Kluwer

    Besorgnis der Befangenheit eines Dolmetschers aufgrund der Hinzufügung von eigene Interpretationen und Erläuterungen im Rahmen der Übersetzung eine...

  • rewis.io

    Hauptverhandlung in Strafsachen: Befangenheitsablehnung eines im Auftrag der Polizei tätig gewordenen Übersetzers; Aufklärungspflicht des Gerichts bei Zweifeln an der Richtigkeit der Übersetzung von Telefongesprächsprotokollen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 74

  • rechtsportal.de

    StPO § 74
    Besorgnis der Befangenheit eines Dolmetschers aufgrund der Hinzufügung von eigene Interpretationen und Erläuterungen im Rahmen der Übersetzung eines aufgezeichneten Telefongesprächs; Ablehnung eines im Auftrag der Polizei oder der Staatsanwaltschaft im Rahmen des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Befangenheit des Übersetzers aus dem Ermittlungsverfahren: Sachverständiger?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ablehnung eines Übersetzers wegen Befangenheit

  • Jurion (Kurzinformation)

    Ablehnung eines Übersetzers wegen Befangenheit

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Ablehnung eines mit der Übersetzung von TKÜ-Protokollen beauftragten sachverständigen Dolmetscher

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Ablehnung eines ausschließlich im Ermittlungsverfahren tätig gewordenen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 1391
  • StV 2019, 797
  • HRRS 2019 Nr. 449
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.11.2018 - 3 StR 339/18

    Erfolglose Rüge der Fehlerhaftigkeit einer Übersetzung eines als Beweismittel

    Auszug aus BGH, 13.02.2019 - 2 StR 485/18
    Wie das Tatgericht die Überzeugung von Übereinstimmung der Übersetzung mit den fremdsprachigen Gesprächsprotokollen gewinnt, bleibt ihm nach Maßgabe der Aufklärungspflicht überlassen (BGH, Beschluss vom 27. November 2018 - 3 StR 339/18, NStZ-RR 2019, 57).
  • BGH, 03.04.2002 - 1 StR 540/01

    Unmittelbarkeit (Zeuge vom Hörensagen; Inhalt abgehörter fremdsprachlicher

    Auszug aus BGH, 13.02.2019 - 2 StR 485/18
    Die Strafkammer war - jedenfalls soweit in der Hauptverhandlung Einwände gegen die Richtigkeit der Übersetzung erhoben wurden - gehalten, sich gewissenhaft Aufklärung zur sorgfältigen Übertragung der Gesprächsaufzeichnungen zu verschaffen (BGH, Beschluss vom 3. April 2002 - 1 StR 540/01, NStZ 2002, 493, 494).
  • BGH, 28.08.2007 - 1 StR 331/07

    Befangenheitsrüge gegen Übersetzerin (Bindung an die vom Tatrichter angenommenen

    Auszug aus BGH, 13.02.2019 - 2 StR 485/18
    Ein vom Landeskriminalamt hinzugezogener Übersetzer überschreitet im Regelfall nicht seine Kompetenzen, wenn er aus dem Kontext früherer von ihm abgehörter - eventuell nicht im Wortlaut übersetzter - Gespräche zur besseren Verständlichkeit Erläuterungen beifügt, solange er durch Klammern deutlich macht, dass es sich nur um eine mögliche Deutung seinerseits handelt und damit die letztendliche Interpretationshoheit dem Landeskriminalamt als seinem Auftraggeber überlässt (BGH, Beschluss vom 28. August 2007 - 1 StR 331/07, NStZ 2008, 50).
  • BGH, 09.04.1965 - 4 StR 143/65

    Folgen der Verletzung der Sorgfaltspflichten als Führer eines Lastzuges aufgrund

    Auszug aus BGH, 13.02.2019 - 2 StR 485/18
    Die Ablehnung eines im Auftrag der Polizei oder der Staatsanwaltschaft im Rahmen des Ermittlungsverfahrens tätig gewesenen Sachverständigen ist nach der Rechtsprechung und der ganz herrschenden Meinung in der Literatur, denen sich der Senat anschließt, nur möglich, wenn dieser vom Gericht in der Hauptverhandlung vernommen wird (BGH, Urteil vom 9. April 1965 - 4 StR 143/65, VRS 29, 26; OLG Düsseldorf, MDR 1984, 71, 72; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 74 Rn. 12; KK-StPO/Senge, 7. Aufl. § 74 Rn. 7; MüKo-StPO/Trück, 1. Aufl., § 74 Rn. 3; Radtke/Hohmann/Beukelmann, StPO, § 74 Rn. 1; SK-StPO/Rogall, 5. Aufl., § 74 Rn. 6; KMR/Neubeck, 68. EL, § 74 Rn. 18; LR-StPO/Krause, 27. Aufl., § 74 Rn. 3; aA derselbe in Rn. 21; Kube/Leineweber, Polizeibeamte als Zeugen und Sachverständige, 2. Aufl., S. 98; krit. SSW-StPO/Bosch, 3. Aufl., § 74 Rn. 8; aA Eisenberg, NStZ 2006, 368, 374; dem folgend HK-StPO/Brauer, 6. Aufl., § 74 Rn. 12).
  • BGH, 26.05.2021 - 5 StR 458/20

    Einheitliche Kostenentscheidung in der Revisionsinstanz nach Absehen von der

    Dies gilt auch bei einer Teilbeschränkung innerhalb der Einziehungsentscheidung (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 22. April 2020 - 1 StR 527/19; vom 13. Februar 2019 - 2 StR 485/18; vom 14. April 2021 - 2 StR 31/21; vom 26. Juni 2019 - 3 StR 136/19; vom 18. Februar 2020 - 3 StR 349/19; vom 17. Dezember 2020 - 3 StR 393/20; vom 16. Juli 2020 - 4 StR 91/20; vom 9. November 2020 - 4 StR 169/20; vom 13. Mai 2020 - 5 StR 614/19) und beim sonstigen Teilerfolg der Revision hinsichtlich der Einziehungsentscheidung (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2019 - 1 StR 208/19 (Wegfall der Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von knapp 5 Mio. Euro); vom 14. November 2018 - 3 StR 447/18; vom 13. Oktober 2020 - 3 StR 289/20; vom 14. Oktober 2020 - 5 StR 229/19; abweichend nunmehr BGH, Beschluss vom 25. Februar 2021 - 1 StR 423/20).
  • BGH, 26.05.2020 - 2 StR 44/20

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung der Wirkstoffmenge bei

    Insbesondere ist es verfahrensrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Strafkammer die wörtlichen Übersetzungen von Gesprächsprotokollen nach § 249 Abs. 1 StPO im Wege des Urkundenbeweises in die Hauptverhandlung eingeführt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Februar 2019 - 2 StR 485/18, juris Rn. 10).
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