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   BVerfG, 23.05.2019 - 2 BvR 886/19   

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BVerfG, 23.05.2019 - 2 BvR 886/19 (https://dejure.org/2019,15755)
BVerfG, Entscheidung vom 23.05.2019 - 2 BvR 886/19 (https://dejure.org/2019,15755)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Mai 2019 - 2 BvR 886/19 (https://dejure.org/2019,15755)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 13 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB; § 102 StPO; § 110 StPO; § 184b StGB
    Einstweilige Anordnung gegen die Auswertung sichergestellter Datenträger (Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung; mögliche Verletzung mangels hinreichender Tatsachengrundlage für einen Anfangsverdacht; Folgenabwägung; überwiegendes Interesse am Schutz ...

  • Burhoff online

    Durchsuchung, dringender Tatverdacht, Besitz und Verbreiten kinderpornographischer Schriften

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 110 StPO
    Erlass einer eA im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Einstweilige Untersagung der Auswertung von Gegenständen und Sichtung Daten, die im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung sichergestellt worden waren - Folgenabwägung

  • Wolters Kluwer

    Sicherstellung und Auswertung von bei einer Person i.R.e. Wohnungsdurchsuchung aufgefundenen Datenträgern i.R.e. Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes kinderpornographischer Schriften

  • Wolters Kluwer

    Sicherstellung und Auswertung von bei einer Person i.R.e. Wohnungsdurchsuchung aufgefundenen Datenträgern i.R.e. Ermittlungsverfahrens wegen des...

  • rewis.io

    Erlass einer eA im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Einstweilige Untersagung der Auswertung von Gegenständen und Sichtung Daten, die im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung sichergestellt worden waren - Folgenabwägung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Sicherstellung und Auswertung von bei einer Person i.R.e. Wohnungsdurchsuchung aufgefundenen Datenträgern i.R.e. Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes kinderpornographischer Schriften

  • datenbank.nwb.de

    Erlass einer eA im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Einstweilige Untersagung der Auswertung von Gegenständen und Sichtung Daten, die im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung sichergestellt worden waren - Folgenabwägung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Dringender Tatverdacht im "KiPo"-Verfahren: Zweifel des BVerfG?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • HRRS 2019 Nr. 728
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2019 - 2 BvR 886/19
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde wäre von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 103, 41 ; 121, 1 ; 134, 138 ; stRspr).

    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 121, 1 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr).

  • BVerfG, 20.11.2019 - 2 BvR 31/19

    Wohnungsdurchsuchung und Auswertung sichergestellter Datenträger

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2019 - 2 BvR 886/19
    Gegen diese Entscheidungen wendet sich der Beschwerdeführer mit seiner Verfassungsbeschwerde unter dem Aktenzeichen 2 BvR 31/19.

    Die Ausführungen des Beschwerdeführers gingen insoweit von einem fehlerhaften Ausgangspunkt aus, wenn ausgeführt werde, das Zuwarten auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfahren 2 BvR 31/19 führe zu keinen Nachteilen.

  • BVerfG, 09.06.2010 - 2 BvR 1099/10

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung des

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2019 - 2 BvR 886/19
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 121, 1 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.01.2003 - 1 BvQ 51/02

    Erlass einstweiliger Anordnungen gegen Regelungen des

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2019 - 2 BvR 886/19
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 121, 1 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 27.10.2011 - 2 BvE 8/11

    Einstweilige Anordnung in Sachen "Euro-Rettungsschirm": Vorläufig keine

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2019 - 2 BvR 886/19
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 121, 1 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 637/09

    Zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz zum

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2019 - 2 BvR 886/19
    Denn dieses Recht gewährleistet gerade die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen (vgl. BVerfGE 142, 234 m.w.N.; stRspr).
  • BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00

    Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2019 - 2 BvR 886/19
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde wäre von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 103, 41 ; 121, 1 ; 134, 138 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12

    Europäischer Stabilitätsmechanismus

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2019 - 2 BvR 886/19
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 121, 1 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.05.2010 - 2 BvR 987/10

    Einstweilige Anordnung zur Verhinderung der Gewährungleistungsübernahme für

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2019 - 2 BvR 886/19
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 121, 1 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2019 - 2 BvR 886/19
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 121, 1 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvE 4/13

    Eilantrag der NPD gegen den Bundespräsidenten abgelehnt

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

  • BVerfG, 27.05.1958 - 2 BvQ 1/58

    Volksbefragung

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