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   OLG Düsseldorf, 08.11.2011 - I-1 U 14/11   

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OLG Düsseldorf, 08.11.2011 - I-1 U 14/11 (https://dejure.org/2011,49589)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.11.2011 - I-1 U 14/11 (https://dejure.org/2011,49589)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. November 2011 - I-1 U 14/11 (https://dejure.org/2011,49589)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Abrechnung eines Pkw-Schadens auf Neuwagenbasis; Anforderungen an die Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten bei Schadensabwägung auf Neuwagenbasis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Abs. 1; BGB § 254 Abs. 2
    Abrechnung eines Pkw-Schadens auf Neuwagenbasis; Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine fiktive Abrechnung auf Neuwagenbasis

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schadensabrechnung auf Neuwagenbasis kommt nur in Betracht, wenn der Unfallgeschädigte auch tatsächlich ein fabrikneues Fahrzeug als Ersatz für das unfallbeschädigte Fahrzeug anschafft

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Abrechnung auf Neuwagenbasis setzt Neuwagen voraus - Mietwagen wird nur für begrenzte Zeit bezahlt

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.05.1988 - III ZR 42/87

    Schadensminderungspflicht durch alsbaldige Behebung des Schadens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2011 - 1 U 14/11
    Der Schädiger kann damit die Nachteile zu ersetzen haben, die mangels einer sofortigen Ersatzleistung zusätzlich entstanden sind (Senat, Urteil vom 29. Oktober 2001, AZ: 1 U 211/00 mit Hinweis auf BGH Urteil vom 26.05.1988, III ZR 42/87, NJW 1989, 290, 291 und weiteren Nachweisen).

    So kann eine Warnung nur erwartet werden, wenn nicht feststeht, dass der Schädiger sie ohnehin missachtet hätte (BGH Urteil vom 26.05.1988, III ZR 42/87, NJW 1989, 290).

    Denn das Risiko, dem Geschädigten überhaupt zum Ersatz verpflichtet zu sein, trägt der Schädiger, während es umgekehrt zu Lasten des Geschädigten geht, wenn ein anfänglicher Streit über den Haftungsgrund später zu seinen Ungunsten geklärt wird (BGH Urteil vom 26.05.1988, III ZR 42/87, NJW 1989, 290, 291).

  • BGH, 09.06.2009 - VI ZR 110/08

    Schadenabrechnung auf Neuwagenbasis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2011 - 1 U 14/11
    Eine fiktive Abrechnung auf Neuwagenbasis ist unzulässig (BGH Urteil vom 09.06.2009, VI ZR 110/08, NJW 2009, 3022).

    Eine fiktive Abrechnung des Schadens auf Neuwagenbasis - d.h. ohne die reale Durchführung der Ersatzbeschaffung - ist nicht zulässig (vgl. BGH Urteil vom 09.06.2009, VI ZR 110/08, NJW 2009, 3022).

  • BGH, 18.05.1971 - VI ZR 52/70

    Umfang und Höhe des Nutzungsausfalls bei einem Kraftfahrzeugschaden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2011 - 1 U 14/11
    Denn der bei einem Verkehrsunfall Geschädigte hat für die Dauer der Wiederbeschaffung eines dem beschädigten Pkw entsprechenden gleichwertigen Fahrzeugs grundsätzlich einen Anspruch auf Nutzung einer vergleichbaren Sache (vgl. nur BGHZ 56, 214).
  • BGH, 24.06.1986 - VI ZR 222/85

    Haftungsausfüllende Kausalität und Kausalitätsnachweis bei Mitverschulden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2011 - 1 U 14/11
    Andererseits trifft in diesem Zusammenhang auch den Geschädigten die in § 254 Abs. 2 BGB enthaltene Obliegenheit, den Schaden im Rahmen des Zumutbaren gering zu halten (BGH Urteil vom 24.06.1986, VI ZR 222/85; NJW 1986, 2945; Senat Urteil vom 29.06.2010, I-1 U 240/09; Urteil vom 22. Januar 2007, I-1 U 151/06 mit Hinweis auf Urteil vom 29. Oktober 2001, 1 U 211/00 und weiteren Nachweisen).
  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2011 - 1 U 14/11
    In diesem Fall hat der Schädiger nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB die durch die Anmietung entstandenen Kosten zu ersetzen, soweit sie erforderlich gewesen sind; sie sind damit Bestandteil des erforderlichen Herstellungsaufwands (BGH Urteil vom 07.05.1996, VI ZR 138/95, NJW 1996, 1958 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 151/06

    Zu den Voraussetzungen von Mietwagenkostenersatz und Nutzungsausfallentschädigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2011 - 1 U 14/11
    Andererseits trifft in diesem Zusammenhang auch den Geschädigten die in § 254 Abs. 2 BGB enthaltene Obliegenheit, den Schaden im Rahmen des Zumutbaren gering zu halten (BGH Urteil vom 24.06.1986, VI ZR 222/85; NJW 1986, 2945; Senat Urteil vom 29.06.2010, I-1 U 240/09; Urteil vom 22. Januar 2007, I-1 U 151/06 mit Hinweis auf Urteil vom 29. Oktober 2001, 1 U 211/00 und weiteren Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.2010 - 1 U 240/09

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf einem öffentlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2011 - 1 U 14/11
    Andererseits trifft in diesem Zusammenhang auch den Geschädigten die in § 254 Abs. 2 BGB enthaltene Obliegenheit, den Schaden im Rahmen des Zumutbaren gering zu halten (BGH Urteil vom 24.06.1986, VI ZR 222/85; NJW 1986, 2945; Senat Urteil vom 29.06.2010, I-1 U 240/09; Urteil vom 22. Januar 2007, I-1 U 151/06 mit Hinweis auf Urteil vom 29. Oktober 2001, 1 U 211/00 und weiteren Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 27.06.1984 - 9 U 112/83
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2011 - 1 U 14/11
    Hieraus erwächst die Obliegenheit des Geschädigten, den Anspruchsgegner auf fehlende Finanzmittel zur Schadensbeseitigung hinzuweisen und ihm die Möglichkeit zur Verringerung der Kostengefahr durch Zahlung eines Vorschusses zu geben (OLG Frankfurt Urteil vom 27.06.1984; 9 U 112/83, DAR 1984, 318; Hentschel/König, a.a.O., § 12 StVG Rdnr. 32).
  • OLG Düsseldorf, 02.04.2019 - 1 U 108/18

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall

    Insoweit erscheint es aber nachvollziehbar, dass sie in der verbleibenden Woche vor Heiligabend (Mittwoch, den 24. Dezember 2014) noch keine Entscheidung über das weitere Vorgehen gefällt und keinen Reparaturauftrag erteilt hat, da regelmäßig von einer Überlegungszeit von ein bis zwei Tagen auszugehen sein wird (vgl. z.B. Senat, Urteil vom 08. November 2011, I-1 U 14/11, Rn. 6, juris) zumal dieser Zeitraum hier unmittelbar in die Vorweihnachtszeit fällt.
  • OLG Düsseldorf, 26.08.2014 - 1 U 151/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines durch eine Lücke in einer Kolonne nach

    Auch nach der Rechtsprechung des Senats stellt es ein durch den Kläger zu tragendes Risiko dar, wenn der Geschädigte finanziell nicht in der Lage ist, die zur Ersatzbeschaffung notwendigen Mittel auszulegen und sich dadurch die Nutzungsausfallzeit sowie der Umfang des damit einhergehenden Schadens vergrößert (Urteil vom 8. November 2011, Az: I - 1 U 14/11, DAR 2012, 253, Leitsatz 2 - zitiert nach juris).
  • OLG Schleswig, 30.08.2012 - 7 U 146/11

    Zeitlicher Umfang der Nutzungsausfallentschädigung

    Dass der Kläger auch ansonsten nicht zur Vorfinanzierung der Reparaturkosten in der Lage gewesen wäre, worauf er den Beklagten hingewiesen hatte und was (vgl. OLG Düsseldorf DAR 2012, S. 253 f.) ggf. auch zulasten des Beklagten gegangen wäre, spielt mithin keine Rolle.
  • KG, 20.01.2020 - 25 U 156/18
    (b) Ob im Rahmen der nach § 254 Abs. 2 BGB bestehenden Schadensminderungspflicht auch eine ausdrückliche Vorschussanforderung (vgl. OLG Düsseldorf DAR 2012, 253) und/oder auch die Mitteilung zu erfolgen hat, dass die für eine Ersatzbeschaffung notwendigen Mittel auch nicht durch einen Kredit verschaffen können (vgl. KG Berlin, Urteil vom 16. Dezember 1996 - 12 U 268/96 -, juris; KG NVZ 2009, 394; OLG Naumburg DAR 2005, 158; OLG Nürnberg DAR 1981, 14; OLG Celle VersR 1980, 633; OLG Karlsruhe VersR 2012, 590), kann hier im Ergebnis dahin stehen, denn der insoweit beweisbelastete Beklagte hat nicht dargetan und unter Beweis gestellt, dass ein Unterlassen entsprechender nach § 254 Abs. 2 BGB gebotener Hinweise für den geltend gemachten Nutzungsausfallschaden kausal geworden ist.
  • OLG Dresden, 17.05.2021 - 4 U 382/21

    1. Der Umstand, dass der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall mehrere Monate

    Wird - wie hier - ein über die übliche Wiederbeschaffungszeit hinausgehender Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung geltend gemacht, ist neben der Darlegung, dass der Geschädigte nicht über die für eine Ersatzbeschaffung notwendigen finanziellen Mittel verfügt hat, auch ein frühzeitiger Hinweis auf die bestehende finanzielle Situation an den Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer erforderlich (vgl. KG NZV 2010, 209; OLG Düsseldorf DAR 2012, 253; OLG Karlsruhe NZV 2011, 546; OLG Naumburg NJW 2004, 3191).
  • OLG Düsseldorf, 09.04.2019 - 1 U 139/18

    Anspruch auf Nutzungsausfallsentschädigung und Ersatzfähigkeit von

    Eine solche Warnobliegenheit ist ausdrücklich in § 254 Abs. 2 S. 1 BGB vorgesehen und auch nach der Rechtsprechung des Senat erforderlich (Senat Urteil vom 10.05.2016, I-1 U 127/15; Senat, Urteil vom 08.11.2011, I-1 U 14/11, juris, Rn. 7 f.; Senat, Urteil vom 24.05.2011, I-1 U 220/10, juris, Rn. 25; Senat, Urteil vom 29.06.2010, I-1 U 240/09, juris, Rn. 41).
  • OLG Brandenburg, 17.01.2019 - 12 U 42/18

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Verstoß des Geschädigten gegen die

    Ein über die übliche Wiederbeschaffungszeit hinausgehender Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung besteht dann, wenn der Geschädigte nicht über die für eine Ersatzbeschaffung notwendigen finanziellen Mittel verfügt und er den Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer frühzeitig auf fehlende Geldmittel hingewiesen hat (vgl. KG NZV 2010, 209; OLG Düsseldorf DAR 2012, 253; OLG Karlsruhe NZV 2011, 546; OLG Naumburg NJW 2004, 3191).
  • OLG Frankfurt, 06.06.2019 - 22 U 188/18

    Unfall mit Neuwagen: Schadenersatz mit Abrechnung auf Neuwagenbasis

    Eine fiktive Abrechnung auf Neuwagenbasis ist unzulässig (OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.11.2011 - I-1 U 14/11, zitiert nach juris, Rz. 4).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2018 - 1 U 162/17

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall

    Zum Herstellungsaufwand, der bei Beschädigung oder Zerstörung einer Sache nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB zu ersetzen ist, gehören auch die Kosten der Miete einer Ersatzsache, die dem Geschädigten vergleichbare Nutzungsmöglichkeiten gewährt, und zwar für die Dauer der Instandsetzung oder Wiederbeschaffung (Senat, Urteil vom 8. November 2011, I-1 U 14/11, Rn. 5f., zitiert nach juris; Geigel, Der Haftpflichtprozess, 27. Auflage, 2015, 3. Kapitel, Rn. 68f.).
  • LG Köln, 05.02.2013 - 11 S 89/12

    Anspruch auf Ersatz von Mietwagenkosten

    Von der Rechtsprechung werden insoweit Überlegungszeiten von ein bis zwei Tagen (so OLG Düsseldorf Urteil vom 8.11.2011 - 1 U 14/11 - zit. n. Juris) bzw. bis zu 5 Kalendertagen (so OLG Köln Urteil vom 29.8.2006 - 15 U 38/06 - zit. n. Juris) zugebilligt.
  • AG Erkelenz, 26.07.2012 - 6 C 331/10

    Unfallbedingt auf linker Spur einer Autobahn liegengebliebenes Fahrzeug ist im

  • LG Bonn, 01.06.2018 - 2 O 331/17
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