Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 05.11.2012

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   OLG Hamm, 22.11.2012 - I-5 U 98/12   

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https://dejure.org/2012,44293
OLG Hamm, 22.11.2012 - I-5 U 98/12 (https://dejure.org/2012,44293)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.11.2012 - I-5 U 98/12 (https://dejure.org/2012,44293)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. November 2012 - I-5 U 98/12 (https://dejure.org/2012,44293)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Ärger um Grunddienstbarkeit: Erlaubte Garage mit verbotener Zufahrt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Erweiterung einer bestehenden Duldungspflicht hinsichtlich einer sog. Funktionsfläche als Ausprägung eines Wege- und Fahrrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 917
    Umfang einer Dienstbarkeit hinsichtlich einer sog. Funktionsfläche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Zufahrt über das Grundstück des Nachbarn

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Nachbarstreit: Garage erlaubt - Zufahrt verboten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Garage erlaubt - Zufahrt verboten! - Der Nachbar ist nur verpflichtet, die Hälfte der Garage auf seinem Grundstück zu dulden

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Grunddienstbarkeit: Geduldeter Überbau einer Nachbargarage auf eigenem Grundstück bedingt nicht auch die Erlaubnis zur Nutzung der Zufahrt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine generelle Erweiterung einer Duldungspflicht "Überbau" zur Einräumung eines Geh- und Fahrrechts

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Erlaubte Garage mit verbotener Zufahrt

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Geduldeter Überbau einer Garage begründet kein Wegerecht

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Erlaubter Garagenüberbau umfasst Zufahrt nicht

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Erlaubter Garagenüberbau umfasst Zufahrt nicht

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Erlaubte Garage mit verbotener Zufahrt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Zufahrt zur erlaubterweise errichteten Garage

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Erlaubte Garage mit verbotener Zufahrt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ohne Wegerecht kein Parken in der Garage

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Grunddienstbarkeit: Grundstückeigentümer muss Überbau der Nachbargarage dulden - die Nutzung der Garagenzufahrt jedoch nicht - Wortlaut der Dienstbarkeit sieht nur Duldung des Überbaus der Garage vor und schließt Garagenzufahrt nicht automatisch mit ein

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07

    Anspruch eines Grundstückseigentümers gegen seine Nachbarn auf Duldung der

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2012 - 5 U 98/12
    Einem Wohngrundstück fehlt die zur ordnungsgemäßen Benutzung notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Weg im Sinne der vorzitierten Norm, wenn es nur zu Fuß oder mit dem Fahrrad über eine öffentliche Fläche erreicht werden kann; in diesem Fall kommt ein Anspruch des Grundstückseigentümers gegen seine Nachbarn auf Duldung der Benutzung ihrer Grundstücke zum Befahren mit Kraftfahrzeugen in Betracht, damit er mit diesen sein Grundstück erreichen kann (BGH, Urteil v. 12.12.2008, Az. V ZR 106/07).

    Objektiv ist das Abstellen von Kraftfahrzeugen in einer Garage für die ordnungsgemäße Benutzung des Wohngrundstücks nicht notwendig (BGH, Urteil v. 12.12.2008, Az. V ZR 106/07).

  • OLG Brandenburg, 19.01.2005 - 4 U 189/03

    Anspruch auf Herausgabe überbauter Flächen bzw. Überbaurente

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2012 - 5 U 98/12
    Das Landgericht habe in dem angefochtenen Urteil die Entscheidung des OLG Brandenburg vom 19.01.2005 (Az. 4 U 189/03) ohne weitere Prüfung übernommen.

    Das Landgericht hat in dem angefochtenen Urteil unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Brandenburg vom 19.01.2005 (Az. 4 U 189/03) ausgeführt, dass die Duldungspflicht auch die Funktionsfläche, also hier die Garagenzufahrt, ohne welche die zweckentsprechende Nutzung des Überbaus nicht möglich sei, erfasse.

  • OLG Brandenburg, 16.09.2003 - 6 U 58/03

    Nutzungsuntersagung eines im gemeinsamen Eigentum stehenden Flurs und

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2012 - 5 U 98/12
    Die Revision ist gem. § 543 Abs. 2 Ziffer 2 ZPO zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Hinblick auf die Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 16.09.2003 (6 U 58/03) zugelassen worden.
  • BGH, 27.01.1960 - V ZR 148/58
    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2012 - 5 U 98/12
    Der Inhalt und der Umfang einer Grunddienstbarkeit ergeben sich aus der Eintragung im Grundbuch und den Urkunden, auf die dort Bezug genommen wird (vgl. BGH, Urteil v. 27.01.1960, Az. V ZR 148/58).
  • BGH, 03.02.1989 - V ZR 224/87

    Übernahme einer Baulast aufgrund einer Dienstbarkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2012 - 5 U 98/12
    So kann sich, wenn dieses Bedürfnis nachträglich wächst, dadurch der Umfang der sich aus der Dienstbarkeit ergebenden Rechte und Pflichten erweitern, sofern sich die Steigerung in den Grenzen einer der Art nach gleichbleibenden Benutzung des dienenden Grundstücks hält und nicht auf eine unvorhergesehene willkürliche Änderung in der Benutzung des herrschenden Grundstücks zurückzuführen ist (vgl. BGH, Urteil v. 03.02.1989, Az. V ZR 224/87).
  • BGH, 03.07.1992 - V ZR 203/91

    Bestellung einer Baulast aufgrund deckungsgleicher Grunddienstbarkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2012 - 5 U 98/12
    Umstände, außerhalb dieser Urkunde dürfen jedoch insoweit mit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGH, Urteil v. 03.07.1992, Az. V ZR 203/91).
  • BGH, 17.12.1999 - V ZR 144/98

    Duldung der Inanspruchnahme des Grundstücks durch den Nachbarn

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2012 - 5 U 98/12
    Eine derartige Einschränkung muss aber, so der BGH, mit Rücksicht auf die nachbarrechtlichen Sonderregelungen eine aus zwingenden Gründen gebotene Ausnahme bleiben und kann nur dann zur Anwendung kommen, wenn ein über die gesetzliche Regelung hinausgehender billiger Anspruch der widerstreitenden Interessen dringend geboten erscheint (BGH, Urteil v. 17.12.1999, Az. V ZR 144/98).
  • OLG Hamm, 28.08.2000 - 5 U 96/00

    Anspruch auf Beseitigung eines zu Zwecken der Schaffung einer Grundstückszufahrt

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2012 - 5 U 98/12
    Dies muss jedoch, in Anwendung der zitierten Rechtsprechung des BGH, eine aus zwingenden Gründen gebotene Ausnahme bleiben und kann nur dann zur Anwendung kommen, wenn ein über die gesetzliche Regelung hinausgehender billiger Ausgleich der widerstreitenden Interessen dringend geboten erscheint (OLG Hamm, Urteil v. 28.08.2000, Az. 5 U 96/00).
  • OLG Karlsruhe, 21.11.2013 - 12 U 117/13

    Abstandsfläche sperrt auch den darüber befindlichen Luftraum!

    Mithin kann ein Verstoß gegen § 226 BGB nicht festgestellt werden (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 22. November 2012 -5 U 98/12 -, juris- Tz. 50 f.).
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   OLG Köln, 05.11.2012 - I-5 U 98/12   

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OLG Köln, 05.11.2012 - I-5 U 98/12 (https://dejure.org/2012,42131)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.11.2012 - I-5 U 98/12 (https://dejure.org/2012,42131)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. November 2012 - I-5 U 98/12 (https://dejure.org/2012,42131)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Köln, 25.05.2012 - 25 O 40/11

    Schadensersatzanspruch und Zahlung von Schmerzensgeld wegen der fehlerhaften

    Auszug aus OLG Köln, 05.11.2012 - 5 U 98/12
    Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 25. Mai 2012 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln (25 O 40/11) durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.
  • OLG Stuttgart, 27.04.2023 - 7 U 295/22

    Auslegung der Regelung zum merkantilen Minderwert bei Mehrdeutigkeit i.R.d.

    Innerhalb dieser Frist wurde von der Beklagten der vom Sachverständigen ermittelte Verkehrswert nicht bestritten (zur Präklusion im Zusammenhang mit § 411 Abs. 4 ZPO vgl. OLG Köln, Beschluss vom 05.11.2012 - 5 U 98/12 -, Rn. 5, zitiert nach juris).
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