Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - I-1 U 102/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung der Höhe eines Schadensersatzes nach einem Verkehrsunfall; Anspruch eines bundesweit agierenden Autovermietunternehmens auf Schadensersatz gegen einen Haftpflichtversicherer nach einem Verkehrsunfall; Ausgleich von Schaden im Falle der Veräußerung des ...
- Judicialis
- rewis.io
- RA Kotz
Wiederbeschaffungswert und Restwertanrechnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 138; BGB § 249 Abs. 2
Zur Restwertermittlung bei Verweigerung des Geschädigrten, den Veräußerungserlös des Unfallfahrzeuges zu beziffern - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Internet-Restwertangebote
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Unfallfahrzeug verkauft, Schaden gemindert
Besprechungen u.ä. (2)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.06.2005 - VI ZR 192/04
Schadenshöhe bei Abrechnung nach fiktiven Reparaturkosten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 102/06
Das folgt aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. Juni 2005 mit dem Aktenzeichen VI ZR 192/04, veröffentlicht u.a. in NJW 2005, 2541.Damit gilt die Behauptung der Beklagten als zugestanden, dass der für das unfallbeschädigte Fahrzeug von der Firma K. gebotene Kaufpreis zu erzielen war und mithin auch bei der von der Klägerin vorgenommenen Veräußerung mindestens erzielt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 07.06.2005, NJW 2005, 2541 unter 4).
- BGH, 26.03.1985 - VI ZR 267/83
Nutzungsausfall für Fahrzeuge von Behörden oder gemeinnützigen Einrichtungen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 102/06
Ob die Realisierung des Restwerts ein Fall der Vorteilsausgleichung darstellt (so BGH NJW 1985, 2471) oder ob bereits bei dem Begriff des Schadens anzusetzen ist, macht im Ergebnis keinen Unterschied. - OLG Düsseldorf, 07.06.2004 - 1 U 12/04
Zur Schadensberechnung nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 102/06
Bei dieser Sachlage braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob die Klägerin verpflichtet gewesen ist, sich auf das ihr übermittelte Angebot der Firma K. einzulassen (zu dieser Frage siehe das Urteil des Senats vom 7. Juni 2004, veröffentlich u.a. in NZV 2004, 584). - BGH, 21.01.1992 - VI ZR 142/91
Berechnung des Unfallschadens auf Grundlage der Wiederbeschaffungskosten; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 102/06
a) Auch wenn es den Schädiger, wie das Landgericht zu Recht bemerkt, grundsätzlich nichts angeht, wie der Geschädigte mit dem unfallbeschädigten Kraftfahrzeug verfährt, so ändert dies doch nichts daran, dass zunächst einmal nach sachgerechten Kriterien festzustellen ist, in welcher Höhe dem Geschädigten angesichts des ihm verbliebenen Restwertes seines Fahrzeugs durch den Unfall überhaupt ein Vermögensnachteil erwachsen ist (BGH, a.a.O., unter Hinweis auf die BGH-Entscheidung vom 21. Januar 1992 - VI ZR 142/91 - VersR 1992, 457).