Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - I-1 U 102/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4965
OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - I-1 U 102/06 (https://dejure.org/2007,4965)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.01.2007 - I-1 U 102/06 (https://dejure.org/2007,4965)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Januar 2007 - I-1 U 102/06 (https://dejure.org/2007,4965)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,4965) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Höhe eines Schadensersatzes nach einem Verkehrsunfall; Anspruch eines bundesweit agierenden Autovermietunternehmens auf Schadensersatz gegen einen Haftpflichtversicherer nach einem Verkehrsunfall; Ausgleich von Schaden im Falle der Veräußerung des ...

  • Judicialis

    ZPO § 138 Abs. 3; ; ZPO § 138 Abs. 4

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Wiederbeschaffungswert und Restwertanrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 138; BGB § 249 Abs. 2
    Zur Restwertermittlung bei Verweigerung des Geschädigrten, den Veräußerungserlös des Unfallfahrzeuges zu beziffern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Beim Veräußerungserlös mauern lohnt nicht

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Restwert - Restwertstreit vor Gericht

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.06.2005 - VI ZR 192/04

    Schadenshöhe bei Abrechnung nach fiktiven Reparaturkosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 102/06
    Das folgt aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. Juni 2005 mit dem Aktenzeichen VI ZR 192/04, veröffentlicht u.a. in NJW 2005, 2541.

    Damit gilt die Behauptung der Beklagten als zugestanden, dass der für das unfallbeschädigte Fahrzeug von der Firma K. gebotene Kaufpreis zu erzielen war und mithin auch bei der von der Klägerin vorgenommenen Veräußerung mindestens erzielt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 07.06.2005, NJW 2005, 2541 unter 4).

  • BGH, 26.03.1985 - VI ZR 267/83

    Nutzungsausfall für Fahrzeuge von Behörden oder gemeinnützigen Einrichtungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 102/06
    Ob die Realisierung des Restwerts ein Fall der Vorteilsausgleichung darstellt (so BGH NJW 1985, 2471) oder ob bereits bei dem Begriff des Schadens anzusetzen ist, macht im Ergebnis keinen Unterschied.
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2004 - 1 U 12/04

    Zur Schadensberechnung nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 102/06
    Bei dieser Sachlage braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob die Klägerin verpflichtet gewesen ist, sich auf das ihr übermittelte Angebot der Firma K. einzulassen (zu dieser Frage siehe das Urteil des Senats vom 7. Juni 2004, veröffentlich u.a. in NZV 2004, 584).
  • BGH, 21.01.1992 - VI ZR 142/91

    Berechnung des Unfallschadens auf Grundlage der Wiederbeschaffungskosten;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - 1 U 102/06
    a) Auch wenn es den Schädiger, wie das Landgericht zu Recht bemerkt, grundsätzlich nichts angeht, wie der Geschädigte mit dem unfallbeschädigten Kraftfahrzeug verfährt, so ändert dies doch nichts daran, dass zunächst einmal nach sachgerechten Kriterien festzustellen ist, in welcher Höhe dem Geschädigten angesichts des ihm verbliebenen Restwertes seines Fahrzeugs durch den Unfall überhaupt ein Vermögensnachteil erwachsen ist (BGH, a.a.O., unter Hinweis auf die BGH-Entscheidung vom 21. Januar 1992 - VI ZR 142/91 - VersR 1992, 457).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht