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OLG Düsseldorf, 20.11.2002 - I-15 U 79/02 |
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- OLG Hamm, 15.06.1999 - 9 U 249/98
Sicherungspflichten des Eisenbahnunternehmens zum Schutz der ein- und …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.2002 - 15 U 79/02
Wie weit der Schutz des Verkehrsteilnehmers geht, hängt von den Umständen des Gefahrenbereichs, von der Verkehrs- und Ortsüblichkeit, der wirtschaftlichen Zumutbarkeit der Verkehrssicherung für den Schutzpflichtigen und der Verkehrsanschauung sowie den sonstigen Umständen ab, die auf den legitimen Erwartungshorizont und das berechtigte Vertrauen der Verkehrsteilnehmer hinsichtlich der Gewährleistung ihrer Sicherheit einwirken (MünchKomm-Mertens, BGB, 3. Auflage 1997, § 823 Rz. 216 m.w.N., OLG Hamm NJW-RR 2000, 104, 105)).Das Landgericht hat mit zutreffender Begründung, der sich der Senat anschließt, darauf hingewiesen, dass ein Fahrgast, der in ein Schienenfahrzeug einsteigt, schon aufgrund allgemeiner Lebenserfahrung davon ausgeht und ausgehen muss, dass sich zwischen dem Fahrzeug und dem Bahnsteig notwendigerweise ein Zwischenraum befindet und dass beim Einsteigen in das Fahrzeug nicht nur dieser Zwischenraum, sondern oft auch ein gewisser Höhenunterschied zu überwinden ist (so auch OLG Hamm, NJW-RR 2000, 104, 105).
So ist auch der in dem vom OLG Hamm entschiedenen Fall, auf den sich das Landgericht in seinem Urteil bezogen hat beauftragte Sachverständige zu dem Ergebnis gekommen, dass es keine Standardisierung gibt (vgl. NJW-RR 2000, 104, 105).
- BGH, 25.04.1995 - VI ZR 178/94
Zulässigkeit der Behauptung einer nur vermuteten Tatsache
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.2002 - 15 U 79/02
In diesen Fällen ist dem Beweisantritt nicht nachzugehen (…Stein-Jonas-Leipold, ZPO, 21. Auflage 1996, § 284 Rz. 47 m.w.N., BGH NJW 1992, 1967, 1968; NJW 1995, 2111, 2112.). - BGH, 20.09.1994 - VI ZR 162/93
Grenzen der Verkehrssicherungspflicht gegenüber Kindern
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.2002 - 15 U 79/02
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH sind nur solche Sicherheitsmaßnahmen erforderlich, die ein verständiger und umsichtiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren, und die ihm den Umständen nach zumutbar sind (BGH Urt. v. 20.09.1994, VI ZR 162/93. www.jurisweb.de S. 3 = NJW 1994, 3348). - BGH, 25.02.1992 - X ZR 88/90
Substantiierung des Klagevortrages; Ablehnung eines Beweisantrags
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.2002 - 15 U 79/02
In diesen Fällen ist dem Beweisantritt nicht nachzugehen (Stein-Jonas-Leipold, ZPO, 21. Auflage 1996, § 284 Rz. 47 m.w.N., BGH NJW 1992, 1967, 1968; NJW 1995, 2111, 2112.). - BGH, 11.12.1984 - VI ZR 218/83
Anderweitige Ersatzmöglichkeit; Erfolgsaussichten eines einzulegenden …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.2002 - 15 U 79/02
Dabei sind die Sicherungserwartungen des Verkehrs jedoch herabgesetzt gegenüber solchen Gefahren, die jedem vor Augen stehen müssen und vor denen man sich durch die zu verlangende eigene Vorsicht ohne weiteres schützen kann (BGH Urt. v. 11.12.1984, VI ZR 218/83, www.jurisweb.de S. 2 = NJW 1985, 1076).
- LG München I, 27.08.2020 - 31 O 1712/20
Ganz überwiegendes Eigenverschulden des Fahrgasts bei einem Unfall im …
- OLG Brandenburg, 12.12.2006 - 12 W 41/06
Bahnhaftung: Schadensersatzanspruch wegen eines Sturzes beim Aussteigen aus dem …
Für ein Verschulden der Antragstellerin spricht bereits der Anschein (vgl. LG Düsseldorf, VersR 1979, 166; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.11.2002, I-15 U 79/02, zitiert nach Juris).