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   OLG Düsseldorf, 26.02.2019 - I-21 U 96/18   

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https://dejure.org/2019,25553
OLG Düsseldorf, 26.02.2019 - I-21 U 96/18 (https://dejure.org/2019,25553)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.02.2019 - I-21 U 96/18 (https://dejure.org/2019,25553)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Februar 2019 - I-21 U 96/18 (https://dejure.org/2019,25553)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1 ; BGB § 280 Abs. 3
    Schadensersatz nach der Herstellung und dem Einbau von Arbeitszimmermöbeln

  • rechtsportal.de

    BGB § 631 ; BGB § 634 N. 4; BGB § 280 ; BGB § 281

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausdünstungen von Einbaumöbeln sind ein Werkmangel!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Andauernde Möbelausdünstungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Starke Ausdünstungen neuer Möbel als Mangel einer Werkleistung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausdünstungen von Einbaumöbeln sind ein Werkmangel! (IBR 2019, 619)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 06.11.2007 - 21 U 172/06

    Fristsetzung zur Mängelbeseitigung und Höhe der Kosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2019 - 21 U 96/18
    Die Erforderlichkeit der aufgewandten Kosten ist nach der Erfahrung der täglichen Baupraxis zu beurteilen und als richtig zu unterstellen, so dass es dem Unternehmer zunächst obliegt, das Gegenteil darzulegen und ggf. zu beweisen (vgl. Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15. Aufl., Rn. 2111, OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.11.2007 - 21 U 172/06 -, juris).
  • BGH, 08.02.2011 - VIII ZR 108/08

    Nichtzulassungsbeschwerde zur Aufhebung des Berufungsurteils und Zurückverweisung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2019 - 21 U 96/18
    Dies ist der Fall, wenn aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Falle der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 08.02.2011, VIII ZR 108/08; BGH, Urteil vom 18.10.2005, VI ZR 270/04, BGH, Urteil vom 12.03.2004, V ZR 257/03, alle zitiert nach juris).
  • BGH, 31.01.1991 - VII ZR 63/90

    Mängelbeseitigungskosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2019 - 21 U 96/18
    Für die Bewertung der Erforderlichkeit ist auf den Aufwand und die damit verbundenen Kosten abzustellen, welche der Besteller im Zeitpunkt der Mängelbeseitigung als vernünftiger, wirtschaftlich denkender Bauherr aufgrund sachkundiger Beratung oder Feststellung aufwenden konnte und musste, wobei es sich um eine vertretbare Maßnahme der Schadensbeseitigung handeln muss (BGH BauR 1991, 651).
  • BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04

    Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2019 - 21 U 96/18
    Dies ist der Fall, wenn aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Falle der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 08.02.2011, VIII ZR 108/08; BGH, Urteil vom 18.10.2005, VI ZR 270/04, BGH, Urteil vom 12.03.2004, V ZR 257/03, alle zitiert nach juris).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2019 - 21 U 96/18
    Dies ist der Fall, wenn aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Falle der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 08.02.2011, VIII ZR 108/08; BGH, Urteil vom 18.10.2005, VI ZR 270/04, BGH, Urteil vom 12.03.2004, V ZR 257/03, alle zitiert nach juris).
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