Rechtsprechung
RFH, 10.09.1940 - I 106/40 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 25.09.2018 - GrS 2/16
Beschluss des Großen Senats des BFH zur erweiterten Kürzung bei der Gewerbesteuer
Im Übrigen hatte die RFH-Rechtsprechung zu § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG zu entscheiden, ob bestimmte Tätigkeiten der Kapitalgesellschaften über die ausschließliche Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes hinausgingen und als gewerblich zu qualifizieren seien (Urteile vom 28. Februar 1939 I 483/38, RStBl 1939, 578, Lieferung von Strom an Mieter eines Geschäftsgebäudes; vom 16. Mai 1939 I 160/39, RFHE 47, 66, Verpachtung des Gewerbebetriebs; vom 10. September 1940 I 106/40, RFHE 49, 145, Bewirtschaftung eigenen land- und forstwirtschaftlichen Vermögens durch eine Kapitalgesellschaft als Nutzung eigenen Grundbesitzes; vom 30. Juni 1942 I 51/42, RFHE 52, 93, planmäßige Parzellierung und Veräußerung des Grundbesitzes). - BFH, 13.08.1997 - I R 61/96
Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen
Daher schließen z. B. die Bewirtschaftung eigenen land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und Gewinne aus der gelegentlichen Veräußerung von Grundbesitz die erweiterte Kürzung nicht aus (s. Urteil des Reichsfinanzhofs vom 10. September 1940 I 106/40, RStBl 1940, 909;… Blümich/Gosch, a. a. O., § 9 GewStG Rz. 46 f. m. w. N.).