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RFH, 12.01.1943 - I 149/42 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 25.09.2018 - GrS 2/16
Beschluss des Großen Senats des BFH zur erweiterten Kürzung bei der Gewerbesteuer
Der RFH bejahte dies in den Urteilen vom 14. Oktober 1941 I 12/41 (RFHE 51, 36) und 12. Januar 1943 I 149/42 (RFHE 53, 15). - BFH, 15.04.1999 - IV R 11/98
Erweiterte Kürzung bei mittelbarer Beteiligung
Fortan ist es dem Grundbesitz des Erbbauberechtigten zuzurechnen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Januar 1968 I 5/65, BFHE 91, 365, BStBl II 1968, 353, unter Fortführung der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs durch Urteile vom 14. Oktober 1941 I 12/41, RStBl 1941, 884, und vom 12. Januar 1943 I 149/42, RStBl 1943, 283). - BFH, 27.03.1968 - I 136/65
Berechnung des Kürzungsbetrages nach § 9 Nr. 1 Satz 1 Gewerbesteuergesetz …
Etwas anderes kann auch aus dem Urteil des Reichsfinanzhofs (RFH) I 149/42 vom 12. Januar 1943 (RStBl 1943, 283) nicht hergeleitet werden.Dem entspricht es, wenn der RFH in dem Urteil I 149/42 (…a.a.O.) für die Berechnung des Kürzungsbetrags nur den Wert des zum Betriebsvermögen des Unternehmers gehörenden Erbbaurechts und der vom Unternehmer aufgrund dieses Rechts errichteten Gebäude für maßgeblich erklärt und nicht auf den Wert des Grund und Bodens einschließlich der aufstehenden Gebäude abgestellt hat.
- BFH, 17.01.1968 - I 5/65
Gesellschaft - Gesellschafter - Grundstück - Erbbaurecht - Gewerbliche Nutzung
Im gleichen Sinn hat der RFH mit Urteil I 149/42 vom 12. Januar 1943 (RStBl 1943, 283) zu § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG entschieden.