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Rechtsprechung
   FG Thüringen, 26.07.2007 - I 189/05   

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https://dejure.org/2007,23559
FG Thüringen, 26.07.2007 - I 189/05 (https://dejure.org/2007,23559)
FG Thüringen, Entscheidung vom 26.07.2007 - I 189/05 (https://dejure.org/2007,23559)
FG Thüringen, Entscheidung vom 26. Juli 2007 - I 189/05 (https://dejure.org/2007,23559)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Eigenheimzulage für den Erwerb eines hälftigen Miteigentumsanteils an einem bebauten Grundstück vom Ehepartner; Beachtlichkeit des Motivs einer drohenden Zwangsversteigerung für einen begünstigten Erwerb des Miteigentumsanteils des Ehegatten an einem ...

  • Judicialis

    ZVG § 20 Abs. 1; ; ZVG § 23 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 135 Abs. 1; ; BGB § 185; ; EigZulG § 2 Abs. 1 S. 3; ; EStG § 26 Abs. 1; ; KO § 6 Abs. 1; ; KO § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EigZulG § 2 Abs. 1 S. 3
    Bei Erwerb eines Miteigentumsanteils an der gemeinsamen Familienwohnung vom anderen Ehegatten zur Vermeidung einer Zwangsversteigerung keine Ausnahme vom Ausschluss eines Eigenzulageanspruchs nach § 2 Abs. 1 Satz 3 EigZulG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bei Erwerb eines Miteigentumsanteils an der gemeinsamen Familienwohnung vom anderen Ehegatten zur Vermeidung einer Zwangsversteigerung keine Ausnahme vom Ausschluss eines Eigenzulageanspruchs nach § 2 Abs. 1 Satz 3 EigZulG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1777
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 05.06.2003 - III R 51/00

    EigZul; Grundstückserwerb vom Ehegatten

    Auszug aus FG Thüringen, 26.07.2007 - I 189/05
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sei der Erwerb einer Wohnung vom Ehegatten auch dann nicht begünstigt, wenn dies im Hinblick auf einen sich abzeichnenden Vermögensverfall geschehe (BFH-Urteil vom 5. Juni 2003 III R 51/00, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2003, 1399).

    So hat auch der BFH in seinem Urteil vom 5. Juni 2003 III R 51/00, BFH/NV 2003, 1399 in einem weitgehend vergleichbaren Sachverhalt die Eigenheimzulage abgelehnt, in dem das zu Wohnzwecken genutzte Grundstück vom Ehegatten erworben wurde, wobei der andere Ehegatte kurz zuvor die eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte und der Erwerb im Hinblick auf die zwar drohende Zwangsversteigerung, aber noch vor deren Anordnung erfolgte.

  • BFH, 19.02.2004 - III R 54/01

    Eigenheimzulage beim Erwerb vom Ehegatten?

    Auszug aus FG Thüringen, 26.07.2007 - I 189/05
    Der durch den BFH mit Urteil vom 19. Februar 2004 (III R 54/01, BStBl - II 2004, 489) behandelte Fall unterscheide sich lediglich darin, dass der Vertragsschließende dort nicht der Ehegatte, sondern der Konkursverwalter war, obwohl sich der Rechtsträger nicht geändert habe.

    Dieser handelt in Ausübung des ihm übertragenen Amtes kraft eigenen Rechts, im eigenen Namen und mit unmittelbarer Wirkung für und gegen den Gemeinschuldner als Träger der den Gläubigern als Haftungsobjekt zugewiesenen Konkursmasse (vgl. hierzu im Einzelnen BFH- Urteil vom 19. Februar 2004 III R 54/01, BFHE 205, 212, BStBl II 2004, 489) Beim Erwerb durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung liegt kein Kauf vom Ehegatten, sondern ein originärer Erwerb durch einen rechtsgestaltenden Staatshoheitsakt vor (BFH- Urteil vom 23. September 1992 X R 159/90, BFHE 169, 328, BStBl II 1993, 152).

  • BFH, 23.09.1992 - X R 159/90

    Ersteigerung einer Immobilie des Ehemanns ist keine Anschaffung

    Auszug aus FG Thüringen, 26.07.2007 - I 189/05
    Sie verwies hierzu auf das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. September 1992 X R 159/90, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1993, 152.

    Dieser handelt in Ausübung des ihm übertragenen Amtes kraft eigenen Rechts, im eigenen Namen und mit unmittelbarer Wirkung für und gegen den Gemeinschuldner als Träger der den Gläubigern als Haftungsobjekt zugewiesenen Konkursmasse (vgl. hierzu im Einzelnen BFH- Urteil vom 19. Februar 2004 III R 54/01, BFHE 205, 212, BStBl II 2004, 489) Beim Erwerb durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung liegt kein Kauf vom Ehegatten, sondern ein originärer Erwerb durch einen rechtsgestaltenden Staatshoheitsakt vor (BFH- Urteil vom 23. September 1992 X R 159/90, BFHE 169, 328, BStBl II 1993, 152).

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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 01.08.2005 - I 189/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,22104
FG Hamburg, 01.08.2005 - I 189/05 (https://dejure.org/2005,22104)
FG Hamburg, Entscheidung vom 01.08.2005 - I 189/05 (https://dejure.org/2005,22104)
FG Hamburg, Entscheidung vom 01. August 2005 - I 189/05 (https://dejure.org/2005,22104)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    FGO § 69 Abs. 3, 4 § 114
    Keine Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes mangels Eilbedürfnisses

  • datenbank.nwb.de

    Keine Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes mangels Eilbedürfnisses

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorliegen eines Eilbedürfnisses bei Stellen eines Antrags vorsorglich zur Fristwahrung mit der Bitte um eine fast zweimonatige Frist zur Begründung

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Finanzgerichtsordnung: Keine Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes mangels Eilbedürfnisses

 
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 23.05.2019 - 1 BvR 1724/18

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung einstweiligen

    Das Verfahren auf Gewährung vorläufigen finanzgerichtlichen Rechtsschutzes nach § 114 FGO stellt ein Eilverfahren dar, in dem wegen der Notwendigkeit einer schnellen Entscheidung allein auf Grund des präsenten Vorbringens grundsätzlich eine summarische und damit eine abgekürzte Prüfung zu erfolgen hat (vgl. FG Hamburg, Beschluss vom 1. August 2005 - I 189/05 -, juris).

    Ohne weitergehende Sachverhaltsermittlungen durfte das Finanzgericht anhand der Aktenlage, dem substantiierten Vortrag der Beteiligten und aufgrund von präsenten Beweismitteln entscheiden (vgl. BFH, Beschluss vom 22. März 2005 - II B 14/04 -, BFH/NV 2005, 1379; FG Hamburg, Beschluss vom 1. August 2005 - I 189/05 -, juris; FG Münster, Beschluss vom 18. September 1991 - 9 V 3812/91 K -, EFG 1992, 605).

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Rechtsprechung
   RG, 08.11.1905 - Rep. I. 189/05   

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https://dejure.org/1905,239
RG, 08.11.1905 - Rep. I. 189/05 (https://dejure.org/1905,239)
RG, Entscheidung vom 08.11.1905 - Rep. I. 189/05 (https://dejure.org/1905,239)
RG, Entscheidung vom 08. November 1905 - Rep. I. 189/05 (https://dejure.org/1905,239)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann wegen nach Erhebung der Patentverletzungsklage vom Beklagten begangener Patentverletzungen Schadensersatz auch dann beansprucht werden, wenn der Beklagte diese Verletzungen weder wissentlich noch aus grober Fahrlässigkeit begangen hat?

  • Wolters Kluwer
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 62, 25
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