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   BFH, 29.01.1969 - I 247/65   

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https://dejure.org/1969,1053
BFH, 29.01.1969 - I 247/65 (https://dejure.org/1969,1053)
BFH, Entscheidung vom 29.01.1969 - I 247/65 (https://dejure.org/1969,1053)
BFH, Entscheidung vom 29. Januar 1969 - I 247/65 (https://dejure.org/1969,1053)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfähige Unterstützungskasse - Steuerfreiheit - Satzungsmäßige Zwecke - Gewerbliche Zwecke

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 95, 4
  • DB 1969, 688
  • BStBl II 1969, 269
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 13.12.1961 - VI 133/60 U

    Einbeziehung eines angeschafften Sperrmarkguthabens als Veräußerung im Sinne des

    Auszug aus BFH, 29.01.1969 - I 247/65
    In der Beurteilung der Frage, unter welchen Voraussetzungen die Tätigkeit der Kasse nunmehr als eine gewerbliche Tätigkeit einzuordnen ist, schließt sich der Senat dem Urteil VI 133/60 U vom 13. Dezember 1961 (BFH 74, 331, BStBl III 1962, 127) an.

    In der Auslegung des Begriffs Gewerbebetrieb und in der Abgrenzung des Gewerbebetriebs gegenüber der Vermögensverwaltung folge das FG dem Urteil des BFH VI 133/60 U vom 13. Dezember 1961 (BFH 74, 331, BStBl III 1962, 127).

    Ob im Einzelfall eine Vermögensverwaltung oder eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, bestimmt sich nach der Vielzahl der durchgeführten Geschäfte, nach der Art und dem Umfang dieser Geschäfte im Einzelfall und nach dem Ausmaß der mit ihnen verbundenen Tätigkeit (BFH-Urteil VI 133/60 U, a. a. O.).

    Er hat damit aber auch seinem Trägerunternehmen -- in dessen Eigenschaft als Drittem (nämlich als AG, an der er als Aktionär beteiligt war, sowie als seinem Trägerunternehmen) -- erkenntlich gemacht, daß er sich nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteilige (BFH-Urteil VI 133/60 U, a. a. O.).

  • BFH, 29.01.1965 - VI 317/63 U

    Berücksichtigung neuer Tatsachen bei einer Steuerveranlagung

    Auszug aus BFH, 29.01.1969 - I 247/65
    Was das Kennen oder Kennenmüssen von Tatsachen anbelangt, deren Feststellung die Wiederaufrollung einer unanfechtbar gewordenen Veranlagung nach § 222 Abs. 1 AO in Frage stellt (BFH-Urteil VI 317/63 U vom 29. Januar 1965, BFH 81, 496, BStBl III 1965, 179), so ist im vorliegenden Streitfall den Akten nichts dafür zu entnehmen, daß das FA die Steuerfreiheit des Steuerpflichtigen durch entsprechende Freistellungsbescheide für die Streitjahre festgestellt hat.
  • BFH, 27.04.1961 - IV 336/59 U

    Zulässigkeit der nachträglichen Heranziehung eines Steuerpflichtigen zur

    Auszug aus BFH, 29.01.1969 - I 247/65
    Damit findet mangels eines der Bestandskraft fähigen Bescheides die Vorschrift des § 222 Abs. 1 AO im Streitfall keine Anwendung (BFH-Urteile IV 336/59 U vom 27. April 1961, BFH 73, 34, BStBl III 1961, 281; I 131/58 U vom 27. Oktober 1959, BFH 73, 49, BStBl III 1961, 286).
  • BFH, 10.05.1960 - I 205/59 U

    Ausschüttung als abzugsfähige Betriebskosten einer Stiftung - Stiftung, die

    Auszug aus BFH, 29.01.1969 - I 247/65
    Nur die Stellung der Stiftung als Kommanditistin der KG, deren Arbeitnehmer aus Mitteln der Stiftung bedacht wurden, bedingte es aber im Falle des BFH-Urteils I 205/59 U vom 10. Mai 1960 (BFH 71, 233, BStBl III 1960, 335), daß ihre Leistung sowohl als Erfüllung ihres satzungsmäßigen Zwecks als auch als Betriebsausgabe im Sinne des § 4 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes zu charakterisieren war.
  • BFH, 27.10.1959 - I 131/58 U

    Aufhebbarkeit und rechtliche Einordnung eines auf 0 DM lautenden Steuerbescheids

    Auszug aus BFH, 29.01.1969 - I 247/65
    Damit findet mangels eines der Bestandskraft fähigen Bescheides die Vorschrift des § 222 Abs. 1 AO im Streitfall keine Anwendung (BFH-Urteile IV 336/59 U vom 27. April 1961, BFH 73, 34, BStBl III 1961, 281; I 131/58 U vom 27. Oktober 1959, BFH 73, 49, BStBl III 1961, 286).
  • BFH, 22.12.2010 - I R 110/09

    Einkommensermittlung einer GmbH als partiell steuerpflichtiger

    Die Steuerneutralität der Kassenleistungen wird von den Vertretern dieser Auffassung --wie auch von der Vorinstanz-- übereinstimmend mit der Bestimmung des § 10 Nr. 1 KStG 1999 begründet, nach der Aufwendungen für die Erfüllung von Zwecken des Steuerpflichtigen, die durch Stiftungsgeschäft, Satzung oder sonstige Verfassung vorgeschrieben sind, nicht abziehbar sind (so zu den Kassenleistungen einer Unterstützungskasse in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins auch Senatsurteil vom 29. Januar 1969 I 247/65, BFHE 95, 4, BStBl II 1969, 269).

    Ob etwas anderes gilt, wenn die Unterstützungskasse nicht durch eine Kapitalgesellschaft, sondern durch einen eingetragenen Verein betrieben wird (so Senatsurteil in BFHE 95, 4, BStBl II 1969, 269), bedarf im Streitfall keiner Entscheidung.

  • BFH, 17.10.1979 - I R 14/76

    Keine Steuerfreiheit für rechtsfähige Unterstützungskasse, die am

    Wie der erkennende Senat im Urteil vom 29. Januar 1969 I 247/65 (BFHE 95, 4, BStBl II 1969, 269) ausgeführt hat, geht die Steuerfreiheit einer rechtsfähigen Unterstützungskasse verloren, wenn die Kasse ihr Vermögen (und ihre Einkünfte) anderen als ihren satzungsmäßigen Zwecken dienstbar macht.

    In dem Urteil I 247/65 ist dargelegt, daß eine Unterstützungskasse in ihrem wirtschaftlichen Gebaren nicht über eine Vermögensverwaltung hinausgehen darf.

  • BFH, 27.01.1977 - I B 60/76

    Zur Frage, ob eine betriebliche Unterstützungskasse ihre

    Die Hingabe von Darlehen an das Trägerunternehmen stehe der Steuerfreiheit an sich nicht entgegen (Hinweis auf Urteil des BFH vom 29. Januar 1969 I 247/65, BFHE 95, 4, BStBl II 1969, 269).

    Fest steht nur, daß die Anlage des nichtbenötigten Kassenvermögens ohne nachteilige steuerrechtliche Folgen auch durch Hingabe von Darlehen an das Trägerunternehmen erfolgen kann (vgl. BFH-Urteile I 247/65 und vom 24. Mai 1973 IV R 39/68, BFHE 109, 350, BStBl II 1973, 632).

  • BFH, 30.05.1990 - I R 64/86

    Zur Frage der angemessenen Verzinsung eines Darlehens einer Unterstützungskasse

    aa) Es ist anerkannt, daß es für die Steuerbefreiung unschädlich ist, wenn das Vermögen der Unterstützungskasse beim Trägerunternehmen angelegt wird, sofern dessen wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in ausreichendem Maß für die Sicherheit der Vermögensanlage bürgt (s. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. Januar 1969 I 247/65, BFHE 95, 4, BStBl II 1969, 269; vom 24. Mai 1973 IV R 39/68, BFHE 109, 350, BStBl II 1973, 632; Abschn. 6 Abs. 10 Sätze 3 bis 5 der Körperschaftsteuer-Richtlinien - KStR - 1985; kritisch zum Verzicht auf besondere Sicherheiten Jost in Dötsch/Eversberg/Jost/Witt, Die Körperschaftsteuer, Kommentar, Stand April 1989, § 5 KStG Anm. 26).
  • FG Schleswig-Holstein, 01.10.2009 - 1 K 106/07

    Keine Abzugsfähigkeit von Unterstützungsleistungen als Betriebsausgabe

    Dass § 10 Nr. 1 KStG auch für satzungsmäßige Leistungen von Unterstützungskassen einschlägig ist, wurde bereits vom BFH mit Urteil vom 29. Januar 1969 I R 247/6, BStBl II 1969, 269 zur vergleichbaren Vorschrift des § 12 Nr. 1 KStG 1968 bejaht und entspricht auch nach wie vor der überwiegenden Rechtsauffassung in der Literatur (vgl. Ahrend/ Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung, 3. Teil Rn. 724; Frotscher/ Maas, KStG, § 10 Rn. 10b; Graffe, in Dötsch/Jost/Pung/Witte, KStG § 10 Rn 12 a.E.; Streck/Olgemüller, KStG, 7. Aufl. 2008, § 10 Rn. 9; anderer Auffassung wohl Gosch/Heger, KStG, 2. Aufl., § 10 Rn. 20).
  • BFH, 10.12.1969 - I R 59/67

    Unterstützungskasse - Eingetragener Verein - Kassenvermögen - Trägerunternehmen -

    Für das Vorliegen einer Treuhandverwaltung ergeben sich keine tatsächlichen Anhaltspunkte; insbesondere auch der Hinweis auf § 11 Nr. 1 KStDV ist nicht geeignet, die Annahme eines Darlehnsverhältnisses auszuschließen (BFH-Urteil I 247/65 vom 29. Januar 1969, BFH 95, 4, BStBl II 1969, 269).
  • FG Hessen, 27.07.1995 - 4 K 735/93

    Übernahme von Kosten für die Durchführung einer Veranstaltung als Arbeitslohn;

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