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   FG Nürnberg, 17.09.2001 - I 282/2000   

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https://dejure.org/2001,13824
FG Nürnberg, 17.09.2001 - I 282/2000 (https://dejure.org/2001,13824)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 17.09.2001 - I 282/2000 (https://dejure.org/2001,13824)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 17. September 2001 - I 282/2000 (https://dejure.org/2001,13824)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2; HGB § 255 Abs. 1
    Ablösungssumme für Stromleistungsrecht als nachträgliche Anschaffungskosten des Grund und Bodens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ablösungssumme für Stromleistungsrecht als nachträgliche Anschaffungskosten des Grund und Bodens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Ablösezahlung für Überleitungsrecht als nachträgliche Anschaffungskosten

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Ablösezahlung für Überleitungsrecht als nachträgliche Anschaffungskosten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 29.07.1997 - IX R 89/94

    Ablösung einer Grundschuld

    Auszug aus FG Nürnberg, 17.09.2001 - I 282/00
    Steht einem Dritten ein dingliches Recht an einem Grundstück zu, und löst der Eigentümer das dingliche Recht ab, so sind die Ablösezahlungen dann nachträgliche Anschaffungskosten i. S. v. § 255 Abs. 1 HGB , wenn durch das dingliche Recht die Befugnisse des Eigentümers i. S. v. § 903 des BGB , wozu u. a. das Recht auf Nutzung des Vermögensgegenstandes zählt, beschränkt waren und der Eigentümer durch die Ablösezahlung die Beschränkung seiner Eigentümerbefugnisse beseitigt und sich die vollständige rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht an dem Grundstück verschafft (vgl. Urteil des BFH vom 29.7. 1997 IX R 89/94, BStBl II 1997, 772 unter Ziffer 1 b der Entscheidungsgründe m. w. N.).
  • FG Niedersachsen, 13.01.2016 - 9 K 283/13

    Steuerliche Behandlung einer Zahlung zur Pfandentlassung von zur Veräußerung

    Steht einem Dritten ein dingliches Recht an einem Grundstück zu, und löst der Eigentümer das dingliche Recht ab, so sind nach allgemeiner Meinung die Ablösezahlungen dann nachträgliche Anschaffungskosten i.S.v. § 255 Abs. 1 HGB, wenn durch das dingliche Recht die Befugnisse des Eigentümers i.S.v. § 903 BGB, wozu u.a. das Recht auf Nutzung und Veräußerung des Vermögensgegenstandes zählt, beschränkt waren und der Eigentümer durch die Ablösezahlung die Beschränkung seiner Eigentümerbefugnisse beseitigt und sich die vollständige rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht an dem Grundstück verschafft (ständige Rechtsprechung des BFH: vgl. Urteile vom 18. November 2014 IX R 49/13, BStBl. II 2015, 224 betr. Zahlungen für die Ablösung eines (Vorbehalts-)Nießbrauchs an einer Beteiligung i.S. von § 17 EStG; vom 17. April 2007 IX R 56/06, BStBl. II 2007, 956; vom 31. März 2004 X R 66/98, BStBl. II 2004, 830; vom 29. Juli 1997 IX R 89/94, BStBl. II 1997, 772; vom 6. Juli 1993 IX R 112/88, BStBl. II 1998, 429; vom 15. Dezember 1992 323/87, BStBl. II 1993, 488; FG Nürnberg, Urteil vom 17. September 2001 I 282/2000, DStRE 2002, 194 betr.
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