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   FG Nürnberg, 27.09.2005 - I 309/2002   

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https://dejure.org/2005,19542
FG Nürnberg, 27.09.2005 - I 309/2002 (https://dejure.org/2005,19542)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 27.09.2005 - I 309/2002 (https://dejure.org/2005,19542)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 27. September 2005 - I 309/2002 (https://dejure.org/2005,19542)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 4; ; EStG § 4 Abs. 4a; ; GewStG § 8 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4 § 4 Abs. 4a; GewStG § 8 Nr. 1
    Nicht abziehbare Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nicht abziehbare Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begriff "Gewerbeertrag" im Sinne des Gewerbesteuergesetzes (GewStG); Grundsätzliche Möglichkeit der Finanzierung betrieblicher Aufwendungen über Betriebsschulden; Voraussetzungen für eine Finanzierung betrieblicher Aufwendungen über Betriebsschulden; Umfang der ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 04.03.1998 - XI R 64/95

    Anerkennung von Zweikontenmodellen

    Auszug aus FG Nürnberg, 27.09.2005 - I 309/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Finanzierung über Mehrkontenmodelle (Beschlüsse des Großen Senats des Bundesfinanzhofs vom 04.07.1990 GrS 2-3/88, BStBl II 1990, 817 und vom 08.12.1997 GrS 1-2/95, BStBl II 1998, 193; BFH-Urteil vom 04.03.1998 XI R 64/95, BStBl II 1998, 511) steht es jedem Steuerpflichtigen grundsätzlich frei, seinen Betrieb ganz oder teilweise fremd zu finanzieren, Privataufwendungen über Darlehensaufnahme zu finanzieren oder aber dafür im Betrieb vorhandene Mittel zu entnehmen und betriebliche Aufwendungen über Betriebsschulden zu bestreiten.
  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus FG Nürnberg, 27.09.2005 - I 309/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Finanzierung über Mehrkontenmodelle (Beschlüsse des Großen Senats des Bundesfinanzhofs vom 04.07.1990 GrS 2-3/88, BStBl II 1990, 817 und vom 08.12.1997 GrS 1-2/95, BStBl II 1998, 193; BFH-Urteil vom 04.03.1998 XI R 64/95, BStBl II 1998, 511) steht es jedem Steuerpflichtigen grundsätzlich frei, seinen Betrieb ganz oder teilweise fremd zu finanzieren, Privataufwendungen über Darlehensaufnahme zu finanzieren oder aber dafür im Betrieb vorhandene Mittel zu entnehmen und betriebliche Aufwendungen über Betriebsschulden zu bestreiten.
  • BFH, 06.02.2002 - VIII B 82/01

    Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4 a EStG

    Auszug aus FG Nürnberg, 27.09.2005 - I 309/02
    Der Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 06.02.2002 VIII B 82/01, in welchem die Praxis, das "Startkapital" mit 0 DM anzusetzen, als ernstlich zweifelhaft angesehen worden sei, sei mangels Veröffentlichung im Bundessteuerblatt über den Einzelfall hinaus für die Finanzverwaltung nicht bindend.
  • BFH, 23.02.2011 - X R 5/06
    Auszug aus FG Nürnberg, 27.09.2005 - I 309/02
    Revision eingelegt (BFH X R 5/06).
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

    Auszug aus FG Nürnberg, 27.09.2005 - I 309/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Finanzierung über Mehrkontenmodelle (Beschlüsse des Großen Senats des Bundesfinanzhofs vom 04.07.1990 GrS 2-3/88, BStBl II 1990, 817 und vom 08.12.1997 GrS 1-2/95, BStBl II 1998, 193; BFH-Urteil vom 04.03.1998 XI R 64/95, BStBl II 1998, 511) steht es jedem Steuerpflichtigen grundsätzlich frei, seinen Betrieb ganz oder teilweise fremd zu finanzieren, Privataufwendungen über Darlehensaufnahme zu finanzieren oder aber dafür im Betrieb vorhandene Mittel zu entnehmen und betriebliche Aufwendungen über Betriebsschulden zu bestreiten.
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