Rechtsprechung
   RG, 16.02.1929 - I 320/28   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1929,554
RG, 16.02.1929 - I 320/28 (https://dejure.org/1929,554)
RG, Entscheidung vom 16.02.1929 - I 320/28 (https://dejure.org/1929,554)
RG, Entscheidung vom 16. Februar 1929 - I 320/28 (https://dejure.org/1929,554)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1929,554) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Erstreckt sich das einem Verleger eingeräumte "unbeschränkte dingliche Urheberrecht" auch auf die erst später aufgekommene Sendung durch Rundfunk, oder steht die Rundfunksendung dem Urheber zu?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 123, 312
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 28.10.2010 - I ZR 18/09

    Der Frosch mit der Maske

    Hätte wirklich die Absicht bestanden, dem Verlag mit den an ihn überlassenen Befugnissen alle unvorhergesehenen Möglichkeiten der Ausnutzung zuzuwenden, die in Zukunft vielleicht entstehen würden, so hätte das deutlich kundgetan werden müssen (vgl. RG, Urteil vom 16. Februar 1929 - I 320/28, RGZ 123, 312, 318 - Wilhelm Busch).
  • BGH, 18.05.1955 - I ZR 8/54

    Urheberrecht und Magnettonaufnahme

    Andererseits ist nach dem Schutzgedanken, der das Urheberrecht behrrrscht, davon auszugehen, daß die durch die Entwicklung der Technik herbeigeführte Erschließung neuer Nutzungsmöglichkeiten für Urhebergut vor allem den Urhebern zugute kommen soll, deren schöpferischer Tätigkeit dieses Gut zu danken ist (vgl. RGZ 118, 282 [Verfilmung]; RGZ 123, 312 [Rundfunksendung] BGHZ 11, 135 [143]).
  • OLG Köln, 09.01.2009 - 6 U 86/08

    Der Frosch mit der Maske

    Diese wurde im Rahmen von § 8 Abs. 3 LUG und § 10 Abs. 3 KUG, die beschränkte und unbeschränkte Rechtsübertragungen für zulässig erklärten, insbesondere durch die 1927 von Goldbaum begründete und vom Reichsgericht (RGZ 118, 282 [285] - Musikantenmädel; RGZ 123, 312 [318] - Wilhelm Busch) übernommene Zweckübertragungstheorie und den das gesamte Urheberrecht beherrschenden Leitgedanken einer möglichst weitgehenden Beteiligung des Urhebers an der wirtschaftlichen Verwertung seines Werks bestimmt (vgl. von Gamm, UrhG [1968], § 31 Rn. 1, 19; Schricker, Verlagsrecht, 3. Aufl. [2001], § 8 Rn. 5 a m.w.N.).
  • BGH, 06.11.1953 - I ZR 97/52

    Öffentliche Schallplattenvorführung

    Eine enge Auslegung der durch § 22 a geschaffenen Befugnislücke in der umfassenden Urheberbefugnis des § 11 LitUrhG ist schon nach dem das ganze Urheberrecht beherrschenden Leitgedanken geboten, den Urheber tunlichst an dem wirtschaftlichen Nutzen zu beteiligen, der aus seinem Werk gezogen wird (RGZ 118, 285; 122, 68; 123, 312; 128, 113; 130, 206; 134, 201; 153, 22).

    Auf diesem Grundsatz beruht auch die Rechtsprechung des Reichsgerichts, wonach selbst bei einer uneingeschränkten Übertragung des Urheberrechtes die Ausnutzung neuer Verwertungsmöglichkeiten, die die Parteien nach dem Stand der Technik im Zeitpunkt der Übertragung nicht in Rechnung gestellt haben, dem Werkschöpfer vorbehalten bleiben (RGZ 118, 285 [Verfilmung]; RGZ 123, 312 [Rundfunksendung]).

    Soweit das Reichsgericht dieses Ergebnis unter Anknüpfung an seinen in früheren Entscheidungen für die Rundfunksendung entwickelten erweiterten Verbreitungsbegriff (RGZ 113, 413; 123, 312; 136, 381) auch darauf stutzt, daß die Wiedergabe eines Werkes durch den Rundfunk in den ausserhalb des Kreises der "öffentlichen Aufführung" liegenden Teilbereich der "Verbreitung" falle, der durch § 22a nicht freigegeben sei, vermag der Senat dieser Begründung nicht zu folgen.

  • BGH, 15.10.1987 - I ZR 96/85

    GEMA-Vermutung IV; Vermutung für Wahrnehmung der Rechte an Spielfilmen durch die

    Schließlich wird das Berufungsgericht in diesem Fall zu beachten haben, daß die Bestimmung des § 31 Abs. 4 UrhG auf Berechtigungsverträge, die vor dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966 abgeschlossen worden sind, keine Anwendung findet (vgl. § 132 UrhG; BGH GRUR 1986, 62, 66 - GEMA-Vermutung I, insoweit nicht in BGHZ 95, 274 [BGH 05.06.1985 - I ZR 53/83]); bei solchen Altverträgen ist gegebenenfalls zu prüfen, ob der Verwertungsgesellschaft die Rechte der - damals noch nicht bekannten - Videozweitauswertung wirksam eingeräumt worden sind; dabei wäre zu berücksichtigen, daß auch nach früherem Recht der Zweckübertragungsgedanke (jetzt § 31 Abs. 5 UrhG) der Einräumung von Rechten an einer noch nicht bekannten Nutzungsart an sich regelmäßig entgegenstand (vgl. RGZ 118, 282, 285 ff - Musikantenmädel; 123, 312, 317 - Wilhelm Busch; BGHZ 11, 135, 143 f - Schallplatten-Lautsprecherübertragung; v. Gamm, UrhG, § 31 Rdn. 15), daß aber in diesem Zusammenhang den Besonderheiten des Verhältnisses zwischen Urheber und Verwertungsgesellschaft - anders als bei der an sich zwingenden Regelung des § 31 Abs. 4 UrhG - Rechnung getragen werden kann (vgl. auch BGH GRUR 1986, 62, 66 - GEMA-Vermutung I, insoweit nicht in BGHZ 95, 274 [BGH 05.06.1985 - I ZR 53/83]).
  • OLG München, 14.10.1999 - 29 U 2872/99

    Einräumung von Rechten an einer noch nicht bekannten Nutzungsart

    Entgegen der Annahme des Klägers, der insoweit der Kommentierung bei Fromm/Nordemann, 9. Aufl., § 132 UrhG, Rdnr. 6 folgt, kann der Entscheidung des Reichsgerichts "Wilhelm Busch" (RGZ 123/312, 315) keineswegs die generelle Unzulässigkeit der Einräumung von Rechten an einer noch nicht bekannten Nutzungsart entnommen werden.

    Diese Einschätzung, die im Anschluss an die zitierten Passagen ausdrücklich bekräftigt wird, ist in Betracht zu ziehen, wenn in anderen Entscheidungen des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs unter Bezugnahme auf den Zweckübertragungsgedanken davon die Rede ist, dass die Ausnutzung neuer Verwertungsmöglichkeiten, die die Parteien nach dem Stand der Technik im Zeitpunkt der Übertragung nicht in Rechnung stellen konnten, dem Werkschöpfer selbst bei einer uneingeschränkten Übertragung des Urheberrechts vorbehalten bleibt (so RGZ 118, 285 - Verfilmung; 123, 312 - Rundfunksendung; BGH GRUR 1954, 216 - Schallplattenwiedergabe).

  • BGH, 13.05.1982 - I ZR 103/80

    Eignung des Berufungsurteils als Grundlage des Revisionsverfahrens - Auslegung

    Schon für das bisherige Recht war in der Rechtsprechung des Reichsgerichts ein Senderecht anerkannt (RGZ 113, 413, 417 ff; 123, 312, 320; 136, 377, 381 f; 153, 1, 17 ff, 24 f).

    So hat das Reichsgericht das Senderecht bei Sprachwerken teils der Verbreitung zugeordnet (RGZ 113, 413, 417 ff), teils aber auch ihre Sondernatur herausgestellt (RGZ 123, 312, 320).

  • LG Köln, 19.03.2008 - 28 O 296/07

    Erbe hat Auskunftsansprüche und Ansprüche auf Rechnungslegung für unter

    Der vorstehenden Annahme steht nicht entgegen, dass das Reichsgericht und der BGH in verschiedenen Fällen die Übertragung der zukünftigen Nutzungsrechte abgelehnt hat (so RGZ 118, 285 -- Verfilmung; 123, 312 -- Rundfunksendung; BGH GRUR 1954, 216 -- Schallplattenwiedergabe).
  • LG Hamburg, 20.11.1998 - 308 O 178/98

    Übertragung von Nutzungsrechten an unbekannten Nutzungsarten

    Vor diesem Zeitpunkt war die Übertragung von Nutzungsrechten auch hinsichtlich bei der Übertragung noch nicht bekannter Nutzungsarten möglich, wenn auch die insoweit geschlossenen Verträge unter der Geltung des Zweckübertragungsgedankens eng auszulegen waren (vgl. Schricker, UrhG, Rdnr. 25 zu §§ 31/32 UrhG; Fromm/Nordemann/Hertin, Urheberrecht, 8. Aufl. Rdnr. 9 zu §§ 31/32 mit jeweils weiteren Nachweisen), so daß Rechte für noch unbekannte Nutzungsarten nur dann als nicht mitübertragen anzusehen waren, wenn keine ausdrückliche Vereinbarung vorlag (ebenda; vgl. auch BGHZ 11, 135 ff. (143 f.) - Schallplatten-Lautsprecher-Übertragung; RGZ 118, 282 ff. (286 f.) - Musikantenmädel; 123, 312 ff. (318) - Wilhelm Busch; 240, 255 ff. (258) - Hampelmann).

    Eine derartige weitreichende Rechteübertragung war, da der dahingehende Wille von den Vertragsparteien mithin deutlich kundgetan worden ist, seinerzeit auch zulässig und wirksam (vgl. zur damaligen Rechtslage ausdrücklich RGZ 123, 312 ff. (318) - Wilhelm Busch).

  • BGH, 01.12.1959 - I ZR 72/58

    Heldensagen

    Denn diese Verpflichtung ist begriffswesentlich für die rechtliche Einordnung als Verlagsvertrag (vgl. RGZ 123, 312 - Wilhelm Busch; BGH in GRUR 1959, 384, 387 - Postkalender).
  • BGH, 14.06.1957 - I ZR 143/55

    Bel ami

  • BGH, 18.05.1955 - I ZR 78/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.10.1959 - I ZR 10/58

    Keine Ferien für den lieben Gott

  • LG Köln, 13.05.2016 - 214 O 85/16
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht