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   FG Niedersachsen, 06.06.1989 - I 383/84   

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FG Niedersachsen, 06.06.1989 - I 383/84 (https://dejure.org/1989,22465)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.06.1989 - I 383/84 (https://dejure.org/1989,22465)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. Juni 1989 - I 383/84 (https://dejure.org/1989,22465)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1989, 558
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 16.06.2009 - II R 54/06

    Anbau von Zuckermais als gärtnerische Nutzung zu beurteilen

    Die jeweils tatsächlich erzielten Erträge spielen danach ebenso wenig eine Rolle wie die Anbaumethoden und die botanische Einordnung der angebauten Kulturpflanzen (ähnlich Urteile des Niedersächsischen FG vom 22. November 1974 I 34/72, EFG 1975, 238; vom 6. Juni 1989 I 383/84, EFG 1989, 558, und vom 8. Juli 2003 1 K 341/00, EFG 2003, 1760; Urteil des FG des Landes Brandenburg vom 31. Juli 1997 5 K 1617/96 Gr, EFG 1998, 16).

    Wenn --was hier keiner abschließenden Entscheidung bedarf-- diese Verwaltungsvorschrift mit den maßgebenden Vorschriften des BewG, insbesondere mit § 40 Abs. 2 BewG, vereinbar sein sollte (ablehnend Urteil des Niedersächsischen FG in EFG 1989, 558), kann sie allenfalls als Ausnahmeregelung angesehen werden, die die Rechtsprechung nicht auf andere Gemüsearten entsprechend anwenden kann (Urteil des Niedersächsischen FG in EFG 2003, 1760).

  • FG Niedersachsen, 08.07.2003 - 1 K 341/00

    Rechtsschutz gegen fehlerhafte Feststellung des Einheitswertes bei Land- und

    Wie der erkennende Senat schon wiederholt entschieden hat, ist für die Abgrenzung der einzelnen Nutzungen das Produkt und die Pflanzenart, nicht hingegen die Intensität des Anbaus, der Anbaumethode oder der Verwendungszweck entscheidend (Urteile vom 22. November 1974 I 34/72, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1975, 238, und vom 6. Juni 1989 I 383/84, EFG 1989, 558).

    Ob dies mit dem Gesetz in Einklang steht - vgl. dagegen Senatsurteil in EFG 1989, 558 -, bedarf hier keiner Entscheidung.

  • FG Baden-Württemberg, 13.07.2006 - 8 K 36/02

    Anbau von Gemüse-(Zucker)mais als landwirtschaftliche Nutzung nach §§ 34 Abs. 2

    Danach ist für die Abgrenzung der einzelnen Nutzungen das Produkt und die Pflanzenart, nicht hingegen die Intensität des Anbaus, der Anbaumethode oder der Verwendungszweck entscheidend (Urteile des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 22. November 1974 I 34/72, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1975, 238, vom 6. Juni 1989 I 383/84, EFG 1989, 558; vom 8. Juli 2003 1 K 341/00 EFG 2003, 1760; Urteil des Finanzgerichts Brandenburg vom 31. Juli 1997, 5 K 1617/96 EFG 1998, 16).
  • FG Köln, 06.09.1999 - 11 K 1387/99

    Schätzbefugnis aufgrund der Verletzung von Aufzeichnungspflichten

    Ferner kann dahingestellt bleiben, ob die in den Richtlinien herausgestellte Anbaumethode als solche überhaupt von ausschlaggebender Bedeutung ist (vgl. verneinend Niedersächsisches FG-Urteil vom 06.06.1989 I 383/84, EFG 1989, 558, rkr.).
  • FG Brandenburg, 31.07.1997 - 5 K 1617/96

    Definition Gebrauchsrasen, Sportrasen und Landschaftsrasen; Maßgeblichkeit der

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  • FG Niedersachsen, 31.01.1989 - I 24/88

    Bewertung; Ermittlung des Viehzuschlages

    Urt. v. 31.1.1989 - I 24/88 (EFG 1989, 558) sind der Berechnung des Zuschlags wegen Überbestands an Vieh gem. § 41 Abs. 1 BewG grds. die Tierbestände und -erzeugungen der letzten drei Wirtschaftsjahre vor dem streitigen Stichtag zugrunde zu legen.
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