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   OLG Hamm, 11.08.2011 - I-4 W 66/11   

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OLG Hamm, 11.08.2011 - I-4 W 66/11 (https://dejure.org/2011,8638)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.08.2011 - I-4 W 66/11 (https://dejure.org/2011,8638)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. August 2011 - I-4 W 66/11 (https://dejure.org/2011,8638)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Informationspflichten eines Unternehmens beim Angebot von Waren mit konkreten Preisangaben in einem Prospekt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 5a Abs. 2; UWG § 5a Abs. 3 Nr. 2
    Voraussetzungen der Informationspflicht gem. § 5a UWG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)

  • OLG Hamm, 30.10.2012 - 4 U 61/12

    Verbraucherschutz: Firma und Anschrift des Anbieters müssen in einem

    Aus dem Zusammenspiel des § 5a Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 4 UWG ergibt sich klar, dass dem Verbraucher dann zwangsläufig wesentliche Informationen vorenthalten worden sind und sich daraus per se eine relevante Fehlvorstellung herleiten ließ (Köhler / Bornkamm, UWG, 30. Aufl., § 5a Rn. 57; Senat Beschl. v. 11.08.2011, Az.: 4 W 66/11, MD 2011, 809; Senat Beschl. v. 13.10.2011, Az.: 4 W 84/11; OLG München WRP 2011, 1213; OLG München WRP 2012, 230 - Identität).
  • OLG Köln, 07.09.2012 - 6 U 86/12

    Kaufappell ohne Rechtsformzusatz

    Soweit das Oberlandesgericht Hamm im Anschluss an die Kommentierung von Peifer (in: Fezer, UWG, 2. Aufl., § 5a Rn. 50) mit Beschlüssen vom 11.08.2011 - 4 W 66/11 - (Anlage 9, Bl. 124 ff. d.A.) sowie vom 13.10.2011 - 4 W 84/11 - (Anlage 10, Bl. 127 ff. d.A.) und ihm folgend das Oberlandesgericht München mit (Protokoll-)Urteil vom 20.10.2011 - 29 U 2357/11 - (Anlage 8, Bl. 119 ff. d.A.) sowie das Oberlandesgericht Hamburg mit Beschluss vom 20.10.2011 - 5 W 134/11 - (MD 2012, 55 f. = Anlage 11, Bl. 132 f. d.A.) ausgesprochen haben, dass bei einer Aufforderung zum Kauf durch ein Handelsunternehmen in jedem Fall immer dessen vollständige Firma und die Rechtsform angegeben werden müssten, lagen dem Fallgestaltungen zu Grunde, in denen auch die Angabe der Adresse unzureichend war, so dass insgesamt keine zweifelsfreie Identifizierung des betreffenden Unternehmens möglich war, sondern Verwechslungen drohten oder die Zustellung von für den Anbieter bestimmten Schreiben weitere Ermittlungen erfordert hätte (weitergehend nunmehr: OLG Hamm, Urteil vom 12.06.2012 - 4 U 41/12 - auf S. 11 f. der Urteilsabschrift).
  • LG Köln, 19.04.2012 - 31 O 633/11

    Irreführung durch Unterlassen der Angabe eines Rechtsformzusatzes

    Soweit der Kläger eine Entscheidung des OLG Hamm (Beschluss vom 11.08.2011, Az. 4 W 66/11) für seine Auffassung, die Rechtsform des Unternehmens müsse zu dessen Identitätsangabe stets aufgeführt werden, anführt, ist zu beachten, dass Gegenstand dieses Urteils eine Sachverhaltskonstellation war, in der der Anbieter weder seine eigene Identität noch Anschrift angegeben hatte, sondern nur die Anschriften von fünf Filialen, in denen die angebotenen Waren bezogen werden konnten.
  • OLG Brandenburg, 26.06.2012 - 6 W 72/12

    Unlauterer Wettbewerb: Angabe von Filialanschriften bzw. fehlende Angabe des

    Aus dem Gesetz ergibt sich, dass die geforderten Angaben bereits in dem Werbeträger selbst anzugeben sind und dem angesprochenen Verbraucher nicht angesonnen werden kann, die Anschrift anderweitig, etwa aus dem Internet zu recherchieren (so auch OLG Hamm, Beschluss vom 13.10.2011, 4 W 84/11, GRURPrax 2011, 563; OLG Hamm, Beschluss vom 11.8.2011, 4 W 66/11, Magazindienst 2011, 809, jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Hamm, 02.02.2012 - 4 U 168/11

    Verbraucherschutz: Firma und Anschrift des Anbieters müssen in einem

    Aus dem Zusammenspiel des § 5a Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 4 UWG ergibt sich klar, dass dem Verbraucher dann zwangsläufig wesentliche Informationen vorenthalten worden sind und sich daraus per se eine relevante Fehlvorstellung herleiten ließ (Köhler / Bornkamm, UWG, 29. Aufl., § 5a Rn. 57; Senat Beschl. v. 11.08.2011, Az.: 4 W 66/11, MD 2011, 809; Senat Beschl. v. 13.10.2011, Az.: 4 W 84/11; OLG München WRP 2011, 1213; OLG München WRP 2012, 230 - Identität).
  • LG Bielefeld, 23.09.2011 - 17 O 95/11

    Werbung für diverse Sonderangebote unter Angabe des jeweiligen Preises mit einem

    Die einstweilige Verfügung des Oberlandesgerichts Hamm vom 11.08.2011 (Aktenzeichen: I-4 W 66/11 OLG Hamm) wird bestätigt.

    Die Antragsgegnerin will sich auf den Hilfsantrag nicht einlassen.Zum Hauptantrag beantragt sie, den Beschluss des OLG Hamm vom 11.08.2011 - I-4 W 66/11 - aufzuheben und den Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung vom 18.07.2011 zurückzuweisen.

  • OLG Rostock, 27.03.2013 - 2 U 21/12

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung durch Verletzung der

    Wenn der Verbraucher erst Internetseiten aufrufen oder sich zum Geschäftslokal der Beklagten begeben muss, um die für erforderlich gehaltenen Informationen zu erhalten, wird dem gewünschten Verbraucherschutz nicht hinreichend Genüge getan (so auch OLG Hamm, Beschluss vom 11.08.2011, I-4 W 66/11; I-4 W 84-11).
  • LG Dortmund, 16.03.2016 - 10 O 81/15

    Anforderungen an die Lesbarkeit der Angaben im Impressum

    Vor der Neufassung des UWG entsprach es der herrschenden Auffassung, dass bei der Verletzung wesentlicher Informationspflichten zugleich feststeht, dass auch die geschäftliche Relevanz gegeben ist (OLG Hamm, Beschluss vom 11.08.2011, AZ: I- 4 W 66/11 = Beck r+s 2011, 23813).
  • OLG Stuttgart, 02.01.2014 - 2 W 63/13

    Streitwertbemessung im gewerblichen Rechtsschutz: Geltendmachung von

    Dies veranschaulichen auch Beschlüsse zur hier streitbetroffenen Norm des § 5 a Abs. 3 Nr. 2 UWG (20.000,00 EUR im Verfügungsverfahren: OLG Hamm B. v. 11.08.2011 - I-4 W 66/11; 13.10.2011 - I-4 W 84/11; HansOLG Hamburg B. v. 20.10.2011 - 5 W 134/11; OLG Düsseldorf B. v. 05.09.2011 - I-20 W 110/11; 15.000,00 EUR: Brandenburgisches OLG B. v. 19.03.2012 - 6 U 79/11; 10.000,00 EUR: Senat B. v. 20.12.2012 - 2 W 32/12; 20.000,00 EUR in Hauptsacheverfahren: OLG Düsseldorf U. v. 02.10.2012 - I-20 U 223/11).
  • OLG München, 20.10.2011 - 29 U 2357/11

    Wettbewerbsverstoß: Pflicht zur Angabe der vollständigen Firmierung in der

    Deshalb ist auch deren Angabe erforderlich (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 11. August 2011 - 4 W 66/11, juris, dort Tz. 6).
  • OLG Köln, 25.10.2013 - 6 U 226/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Waren in Zeitungsanzeigen ohne

  • OLG Hamburg, 20.10.2011 - 5 W 134/11

    Wettbewerbsverstoß: Unternehmensbezogene Informationspflichten

  • LG Dortmund, 01.02.2012 - 10 O 92/11

    Zulässigkeit einer Werbung gegenüber dem Letztverbraucher ohne Angabe der

  • KG, 28.05.2013 - 5 U 93/12

    Anforderungen an die Identitätsangaben gem. § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG

  • LG Düsseldorf, 29.10.2014 - 34 O 26/14

    Identitätsangabe in Reisewerbung

  • LG Mönchengladbach, 21.11.2011 - 8 O 50/11

    Zulässigkeit einer Werbung ohne Angabe der Identität und Anschrift des

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