Weitere Entscheidung unten: RG, 05.01.1910

Rechtsprechung
   RG, 01.03.1909 - I 49/09   

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https://dejure.org/1909,353
RG, 01.03.1909 - I 49/09 (https://dejure.org/1909,353)
RG, Entscheidung vom 01.03.1909 - I 49/09 (https://dejure.org/1909,353)
RG, Entscheidung vom 01. März 1909 - I 49/09 (https://dejure.org/1909,353)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist in der Hauptverhandlung die Vernehmung einer "Auskunftsperson" prozeßrechtlich zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RGSt 42, 219
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Rechtsprechung
   RG, 05.01.1910 - Rep. I. 49/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1910,39
RG, 05.01.1910 - Rep. I. 49/09 (https://dejure.org/1910,39)
RG, Entscheidung vom 05.01.1910 - Rep. I. 49/09 (https://dejure.org/1910,39)
RG, Entscheidung vom 05. Januar 1910 - Rep. I. 49/09 (https://dejure.org/1910,39)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Haftet der Reichsfiskus für den Schaden, der durch einen von dem Kommandanten eines Kriegsschiffes schuldhaft verursachten Zusammenstoß mit einem Kauffahrteischiffe diesem Schiffe und dessen Ladung zugefügt worden ist?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zusammenstoß mit einem Kriegsschiffe.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RGZ 72, 347
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 06.11.1951 - I ZR 61/51

    Kollision mit Kriegsschiffen. Währungsreform

    Daraus ergeben sich aber einerseits weder die Folgerungen, welche die durch die Rechtsentwicklung überholte ältere Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 72, 347) hat ziehen wollen, daß nämlich der Staat überhaupt nicht seerechtlich hafte, noch läßt sich andererseits daraus entnehmen, daß die Haftungsgrundsätze, auf die sich das deutsche Seehandelsrecht aufbaut, hier aufgegeben werden müßten und daß an ihre Stelle ganz allgemein eine viel weitergehendere Haftung gesetzt werden müßte.
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