Weitere Entscheidung unten: BFH, 17.01.1968

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 09.11.1966 - I 5/65   

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VGH Baden-Württemberg, 09.11.1966 - I 5/65 (https://dejure.org/1966,614)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.11.1966 - I 5/65 (https://dejure.org/1966,614)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. November 1966 - I 5/65 (https://dejure.org/1966,614)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtsfolge eines in nichtöffentlicher Sitzung gefatßen Bebauungsplanbeschluses; Heilungsmöglichkleiten; Abstrakte Normenkontrolle und Gleichheitssatz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 17, 118
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2015 - 8 S 1386/14

    Nichtöffentliche Beratung über Ausübung eines Vorkaufsrechts; Heilung eines

    Er hat die Funktion, dem Gemeindebürger Einblick in die Tätigkeit der Vertretungskörperschaften und ihrer einzelnen Mitglieder zu ermöglichen und dadurch eine auf eigener Kenntnis und Beurteilung beruhende Grundlage für eine sachgerechte Kritik sowie die Willensbildung zu schaffen, den Gemeinderat der allgemeinen Kontrolle der Öffentlichkeit zu unterziehen und dazu beizutragen, der unzulässigen Einwirkung persönlicher Beziehungen, Einflüsse und Interessen auf die Beschlussfassung des Gemeinderats vorzubeugen; es soll so bereits der Anschein vermieden werden, dass "hinter verschlossenen Türen" unsachliche Motive für die Entscheidung maßgebend gewesen sein könnten (vgl. st. Rspr. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 09.11.1966 - I 5/65 - ESVGH 17, 118 und 24.02.1992 - 1 S 2242/91 - juris Rn. 15, Beschluss vom 25.02.2013 - 1 S 2155/12 - juris Rn. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.2018 - 3 S 1465/18

    Entscheidung über Nichtöffentlichkeit Gemeinderatssitzung gerichtlich

    Er hat die Funktion, dem Gemeindebürger Einblick in die Tätigkeit der Vertretungskörperschaften und ihrer einzelnen Mitglieder zu ermöglichen und dadurch eine auf eigener Kenntnis und Beurteilung beruhende Grundlage für eine sachgerechte Kritik sowie die Willensbildung zu schaffen, den Gemeinderat der allgemeinen Kontrolle der Öffentlichkeit zu unterziehen und dazu beizutragen, der unzulässigen Einwirkung persönlicher Beziehungen, Einflüsse und Interessen auf die Beschlussfassung des Gemeinderats vorzubeugen; es soll so bereits der Anschein vermieden werden, dass "hinter verschlossenen Türen" unsachliche Motive für die Entscheidung maßgebend gewesen sein könnten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 25.2.2013 - 1 S 2155/12 - juris; Urt. v. 24.2.1992 - 1 S 2242/91 - juris; Urt. v. 9.11.1966 - I 5/65 - ESVGH 17, 118; BGH, Urt. v. 23.4.2015 -III ZR 195/14 - NVwZ-RR 2015, 630).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.1991 - 1 S 1258/90

    Benennung einer Straße und Rechte der Anwohner

    Der Verstoß gegen das grundsätzliche Gebot der Öffentlichkeit der Sitzungen des Gemeinderats führt als wesentlicher Verfahrensfehler zur Rechtswidrigkeit des angefochtenen Beschlusses (vgl. Beschl. d. Senats v. 9.11.1966, ESVGH 17, 118).
  • VG Sigmaringen, 28.02.2014 - 2 K 3104/12

    Vorgehen nach rechtswidriger nichtöffentlicher Beratung eines Themas im Rat

    Er dient dem Ziel einer gesetzmäßigen und sachlichen Arbeit des Gemeinderats sowie der Verhinderung vermeidbarer Missdeutungen seiner Willensbildung und Beschlussfassung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.11.1966 - I 4/65 -, ESVGH 17, 118).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2013 - 1 S 2155/12

    Fristbeginn für Bürgerbegehren bei unzulässigerweise nichtöffentlich gefasstem

    Er hat die Funktion, dem Gemeindebürger Einblick in die Tätigkeit der Vertretungskörperschaften und ihrer einzelnen Mitglieder zu ermöglichen und dadurch eine auf eigener Kenntnis und Beurteilung beruhende Grundlage für eine sachgerechte Kritik sowie die Willensbildung zu schaffen, den Gemeinderat der allgemeinen Kontrolle der Öffentlichkeit zu unterziehen und dazu beizutragen, der unzulässigen Einwirkung persönlicher Beziehungen, Einflüsse und Interessen auf die Beschlussfassung des Gemeinderats vorzubeugen (vgl. Senatsurt. v. 09.11.1966 - I 5/65 - ESVGH 17, 118).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1992 - 1 S 2242/91

    Ratsmitglied bei Streit um Sitzungsöffentlichkeit nicht klagebefugt

    Wie der Senat in seinem Beschluß vom 9. November 1966 (ESVGH 17, 118) ausgeführt hat, ist die Sitzungsöffentlichkeit im demokratischen Rechtsstaat nicht nur ein Mittel, das Interesse der Bürgerschaft an der Selbstverwaltung zu wecken und zu unterhalten sowie die Volksverbundenheit der Verwaltung zu gewährleisten.
  • BVerwG, 07.11.1997 - 4 NB 48.96

    Bauplanungsrecht - Rückwirkende Inkraftsetzung eins Bebauungsplans; Rückwirkung,

    Tatsächlich war auch die Rechtsprechung schon vor dem Inkrafttreten des § 155 a Abs. 5 BBauGB 1979 von der Zulässigkeit der Fehlerbehebung in einem derart abgekürzten Verfahren ohne besondere gesetzliche Rechtsgrundlage ausgegangen (z.B. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 9. November 1966 - I 5/65 - ESVGH 17, 118 (122); BVerwG, Beschluß vom 12. Dezember 1975 - BVerwG 4 B 176.75 - BRS 29 Nr. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.2020 - 8 S 1542/18

    Formelle und materielle Unwirksamkeit eines "Vergnügungsstättenbebauungsplans"

    Er hat die Funktion, dem Gemeindebürger Einblick in die Tätigkeit der Vertretungskörperschaften und ihrer einzelnen Mitglieder zu ermöglichen und dadurch eine auf eigener Kenntnis und Beurteilung beruhende Grundlage für eine sachgerechte Kritik sowie die Willensbildung zu schaffen, den Gemeinderat der allgemeinen Kontrolle der Öffentlichkeit zu unterziehen und dazu beizutragen, der unzulässigen Einwirkung persönlicher Beziehungen, Einflüsse und Interessen auf die Beschlussfassung des Gemeinderats vorzubeugen; es soll so bereits der Anschein vermieden werden, dass "hinter verschlossenen Türen" unsachliche Motive für die Entscheidung maßgebend gewesen sein könnten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 25.02.2013 - 1 S 2155/12 -, VBlBW 2013, 269 = juris Rn. 8, und vom 29.01.2020 - 1 S 3349/19 -, juris Rn. 32; Urteil vom 24.02.1992 - 1 S 2242/91 -, juris; Urteil vom 09.11.1966 - I 5/65 -, ESVGH 17, 118; BGH, Urteil vom 23.04.2015 - III ZR 195/14 -, NVwZ-RR 2015, 630).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.08.1990 - 3 S 132/90

    Bauplanungsrecht - Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Gemeinde -

    Dies hat das Verwaltungsgericht mit zutreffender und im Einklang mit der Rechtsprechung des erk. Gerichtshofs stehender Begründung im einzelnen dargelegt (vgl. Beschluß vom 9.11.1966, ESVGH 17, 118 ff.; ferner Urteil vom 18.6.1980 -- III 503/79 --, vom 16.6.1981 -- 3 S 271/81 -- und vom 14.4.1989 -- 8 S 3283/88 --).
  • BVerwG, 04.11.1997 - 4 NB 48.96

    Bebauungsplan; Rückwirkung; Abwägung; Abwägungsfehler; Behebung materieller

    Tatsächlich war auch die Rechtsprechung schon vor dem Inkrafttreten des § 155 a Abs. 5 BBauGB 1979 von der Zulässigkeit der Fehlerbehebung in einem derart abgekürzten Verfahren ohne besondere gesetzliche Rechtsgrundlage ausgegangen (z.B. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 9. November 1966 - I 5/65 - ESVGH 17, 118 ; BVerwG, Beschluß vom 12. Dezember 1975 - BVerwG 4 ß 176.75 - BRS 29 Nr. 14).
  • BVerwG, 07.11.1997 - 4 NB 50.96

    Rückwirkende In-Kraft-Setzung eines Bebauungsplans außerhalb des

  • BVerwG, 07.11.1997 - 4 NB 49.96

    Fehler in einem Abwägungsvorgang - Nichtigkeit eines Bebauungsplans -

  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.1998 - 5 S 3203/97

    Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung: Teilplanreife -

  • OLG Oldenburg, 13.07.2023 - 2 ORbs 108/23

    Ratsherr; Ratsfrau; Verschwiegenheit; Ratssitzung

  • OVG Brandenburg, 26.10.2000 - 2 B 22/00
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.1967 - III 796/66

    Anforderungen an einen Ratsbeschluss über Anregungen und Bedenken zu einem

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Rechtsprechung
   BFH, 17.01.1968 - I 5/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,2665
BFH, 17.01.1968 - I 5/65 (https://dejure.org/1968,2665)
BFH, Entscheidung vom 17.01.1968 - I 5/65 (https://dejure.org/1968,2665)
BFH, Entscheidung vom 17. Januar 1968 - I 5/65 (https://dejure.org/1968,2665)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BStBl II 1968, 353
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 845/58

    Personenbezogene Kapitalgesellschaften

    Auszug aus BFH, 17.01.1968 - I 5/65
    Die Änderung dieser Bestimmung sei eine unmittelbare Auswirkung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 845/58 vom 24. Januar 1962 (BStBl I 1962, 500).
  • RFH, 12.01.1943 - I 149/42
    Auszug aus BFH, 17.01.1968 - I 5/65
    Im gleichen Sinn hat der RFH mit Urteil I 149/42 vom 12. Januar 1943 (RStBl 1943, 283) zu § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG entschieden.
  • RFH, 14.10.1941 - I 12/41
    Auszug aus BFH, 17.01.1968 - I 5/65
    Der RFH hat mit Urteil I 12/41 vom 14. Oktober 1941 (RStBl 1941, 884) entschieden, daß zum Grundbesitz im Sinne der Kürzungsvorschrift des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG auch ein auf fremdem Grund ruhendes Erbbaurecht der Gesellschaft gehört.
  • BFH, 25.09.2018 - GrS 2/16

    Beschluss des Großen Senats des BFH zur erweiterten Kürzung bei der Gewerbesteuer

    Dieser Rechtsauffassung zum Erbbaurecht schloss sich der BFH an (Urteile vom 17. Januar 1968 I 5/65, BFHE 91, 365, BStBl II 1968, 353; vom 15. April 1999 IV R 11/98, BFHE 188, 412, BStBl II 1999, 532).
  • BFH, 15.04.1999 - IV R 11/98

    Erweiterte Kürzung bei mittelbarer Beteiligung

    Fortan ist es dem Grundbesitz des Erbbauberechtigten zuzurechnen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Januar 1968 I 5/65, BFHE 91, 365, BStBl II 1968, 353, unter Fortführung der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs durch Urteile vom 14. Oktober 1941 I 12/41, RStBl 1941, 884, und vom 12. Januar 1943 I 149/42, RStBl 1943, 283).
  • FG Münster, 06.12.2018 - 8 K 3685/17

    Unternehmerischer Beurteilungsspielraum bei erweiterter gewerbesteuerlicher

    Damit gehört es auch zum Grundbesitz im Sinne des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG; dies entspricht auch dem Zweck dieser Kürzungsvorschrift, eine Doppelbelastung mit Grundsteuer und Gewerbesteuer zu vermeiden, weil nach § 7 Grundsteuergesetz im Falle eines Erbbaurechts der Erbbauberechtigte und nicht der Grundstückseigentümer Schuldner der Grundsteuer ist (BFH, Urteil vom 17.01.1968 - I 5/65 -, BFHE 91, 365, BStBl II 1968, 353 im Anschluss an das Urteil des Reichsfinanzhofs vom 14.10.1941, I 12/41, Reichssteuerblatt 1941, 884).
  • BFH, 13.08.1997 - I R 61/96

    Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen

    Es handelt sich zwar nicht - wie in Fällen der Vermietung und Verpachtung oder der Belastung eines Grundstücks mit einem Erbbaurecht (s. Senatsurteil vom 17. Januar 1968 I 5/65, BFHE 91, 365, BStBl II 1968, 353) - um eine Nutzung des Grundbesitzes durch Gebrauchsüberlassung.
  • BFH, 26.08.1993 - IV R 18/91

    Zulässigkeit einer Ersetzung des Gewerbesteuermeßbescheids im Revisionsverfahren

    Danach gehören zum Grundbesitz i.S. des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nach § 68 Abs. 1 Nr. 2 des Bewertungsgesetzes (BewG) zwar Erbbaurechte (s. auch BFH-Urteil vom 17. Januar 1968 I 5/65, BFHE 91, 365, BStBl II 1968, 353), nicht jedoch Betriebsvorrichtungen (§ 68 Abs. 2 Nr. 2 BewG).
  • BFH, 27.03.1968 - I 136/65

    Berechnung des Kürzungsbetrages nach § 9 Nr. 1 Satz 1 Gewerbesteuergesetz

    Wie der Senat mit Urteil I 5/65 vom 17. Januar 1968 (BFH 91, 365) entschieden hat, ist ein Erbbaurecht ein selbständiges grundstücksgleiches Recht, das nicht das Schicksal des Grundstücks teilt, auf dem es ruht.
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