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RFH, 30.06.1942 - I 51/42 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BFH, 25.09.2018 - GrS 2/16
Beschluss des Großen Senats des BFH zur erweiterten Kürzung bei der Gewerbesteuer
Im Übrigen hatte die RFH-Rechtsprechung zu § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG zu entscheiden, ob bestimmte Tätigkeiten der Kapitalgesellschaften über die ausschließliche Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes hinausgingen und als gewerblich zu qualifizieren seien (Urteile vom 28. Februar 1939 I 483/38, RStBl 1939, 578, Lieferung von Strom an Mieter eines Geschäftsgebäudes; vom 16. Mai 1939 I 160/39, RFHE 47, 66, Verpachtung des Gewerbebetriebs; vom 10. September 1940 I 106/40, RFHE 49, 145, Bewirtschaftung eigenen land- und forstwirtschaftlichen Vermögens durch eine Kapitalgesellschaft als Nutzung eigenen Grundbesitzes; vom 30. Juni 1942 I 51/42, RFHE 52, 93, planmäßige Parzellierung und Veräußerung des Grundbesitzes). - BFH, 24.02.1971 - I R 174/69
Erfüllung der Voraussetzungen - Unternehmen - Gelegentlicher Verkauf eines …
Da aber bei der Verwertung von Grundbesitz keine Grundsteuer anfalle, vermöge das FG dem Urteil des RFH I 51/42 vom 30. Juni 1942 (RStBl 1942, 988) nicht zu folgen, nach dem eine gelegentliche Veräußerung von Grundbesitz aus besonderen Gründen die Anwendung dieser Kürzungsvorschrift nicht schon von vornherein ausschließe.Da ein gelegentlicher Verkauf eines Grundstücks nach dem RFH-Urteil I 51/42 (…a. a. O.) in den Rahmen der Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes falle, bleibe die Ausschließlichkeit gewahrt.
- BFH, 24.09.1970 - I R 21/70
Gelegentliche Veräußerung von Grundstücken - Gewinn - Grundstücksgesellschaften - …
Dieser ihrer Auffassung stehe weder der Gesetzeswortlaut noch das Urteil des RFH I 51/42 vom 30. Juni 1942 (RStBl 1942, 988) entgegen; sie entspreche auch der Auffassung des Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen im Erlaß L 1425-6-VA 2 vom 29. September 1964, mitgeteilt in der Verfügung der OFD Münster L 1425-83-St 13-31 vom 19. Oktober 1954.Die gegenteilige Auffassung der Steuerpflichtigen könne weder aus dem Urteil des RFH I 51/42 (…a. a. O.) noch aus dem von ihr angeführten Erlaß des Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen hergeleitet werden.
- BFH, 07.04.1967 - VI R 285/66
Gewerbesteurrechtliche Behandlung der Verwaltung und Nutzung eigenen …
Hinsichtlich der übrigen Grundstücke lag keine "Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes" im Sinne des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG vor, da die Stpfl. diese Grundstücke nur angeschafft hatte, um sie nach der Bebauung mit einem Hotel und mit Eigentumswohnungen wieder zu verkaufen (Urteil des Reichsfinanzhofs I 51/42 vom 30. Juni 1942, RStBl 1942, 988;… Lenski-Steinberg, Kommentar zum Gewerbesteuergesetz, 1.-2. Auflage, § 9 Ziff. 1 Anm. 16 Abs. 5). - FG Hamburg, 11.06.1996 - II 143/93
Anspruch auf Berücksichtigung der erweiterten Kürzung für Grundstücksunternehmen; …
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