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   BFH, 31.01.1961 - I 58/59 U   

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BFH, 31.01.1961 - I 58/59 U (https://dejure.org/1961,911)
BFH, Entscheidung vom 31.01.1961 - I 58/59 U (https://dejure.org/1961,911)
BFH, Entscheidung vom 31. Januar 1961 - I 58/59 U (https://dejure.org/1961,911)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensrechtliche Behandlung einer Kapitalgesellschaft, die aus dem Handelsregister gelöscht ist

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 72, 468
  • BStBl III 1961, 171
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.06.1957 - VIII ZR 68/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 31.01.1961 - I 58/59 U
    Die Löschung hat keine rechtsgestaltende Wirkung in dem Sinne, daß sie die Gesellschaft endgültig zum Erlöschen bringt; sie hat vielmehr die Bedeutung der Beurkundung einer Tatsache (Entscheidung des Bundesgerichtshofs VIII ZR 68/56 vom 4. Juni 1957, Wertpapier-Mitteilungen Teil IV B S. 975; siehe auch Hachenburg, Kommentar zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, 6. Aufl., § 60 Anhang, Anm. 4).
  • RG, 12.11.1935 - II 48/35

    1. Ist zur Wirksamkeit der Pfändung der Stammeinlageforderung einer Gesellschaft

    Auszug aus BFH, 31.01.1961 - I 58/59 U
    Ist noch Vermögen vorhanden, so steht es dem Gläubigerzugriff frei; die gelöschte Gesellschaft kann insoweit von ihrem Gläubiger als Rechtspersönlichkeit belangt werden (Entscheidung des Reichsgerichts II 48/35 vom 12. November 1935 in Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Bd. 149 S. 293 ff., besonders S. 296); sie bleibt aktiv und passiv parteifähig (Baumbach-Hueck, 10. Aufl., 1959, Anhang nach § 204 des Aktiengesetzes, Anm. 3 zu § 2 LöschG).
  • RG, 27.04.1937 - VII 331/36

    1. Wie weit kann der Prozeßrichter im Anfechtungsstreit nachprüfen, ob ein

    Auszug aus BFH, 31.01.1961 - I 58/59 U
    Mit Recht hat das Reichsgericht aber in der Entscheidung VII 331/36 vom 27. April 1937 (Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Bd. 155 S. 42 ff., besonders S. 48) den Gedanken herausgestellt, daß die Vermögenslosigkeit der Gesellschaft die Erwirkung eines Titels gegen sie nicht ausschließt.
  • RG, 12.10.1937 - II 51/37

    1. Kann die Einlageforderung einer Aktiengesellschaft zu Gunsten einer nicht

    Auszug aus BFH, 31.01.1961 - I 58/59 U
    Stellt sich nach der Löschung heraus, daß noch verteilbares Vermögen vorhanden ist, so lebt die Gesellschaft nicht etwa wieder voll auf; es wird vielmehr das vorhandene Vermögen nach den Regeln der Liquidation von Liquidatoren (Abwicklern), die das Gericht bestellt, an die Berechtigten verteilt (Entscheidung des Reichsgerichts II 51/37 vom 12. Oktober 1937 in Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Bd. 156 S. 23 ff., besonders S. 27).
  • BFH, 27.02.1985 - I R 291/83

    Voraussetzungen der Auflösung einer Gesellschaft - Steuerrechtliche Wirkungen der

    Der Auffassung des BGH hat sich der BFH in den Entscheidungen vom 31. Januar 1961 I 58/59 U (BFHE 72, 468, BStBl III 1961, 171) und vom 26. März 1980 I R 111/79 (BFHE 130, 477, BStBl II 1980, 587) angeschlossen und die Auffassung vertreten, daß die GmbH auch bei Löschung von Amts wegen nicht aufhört, Träger steuerlicher Rechte und Pflichten zu sein.

    Der BFH hat es in der Entscheidung in BFHE 72, 468, BStBl III 1961, 171 nicht als Hinderungsgrund angesehen, bei diesen Verhältnissen den früheren Geschäftsführer für die Steuerschulden einer von Amts wegen gelöschten und damit vertretungslosen GmbH im Haftungswege in Anspruch zu nehmen.

  • BFH, 11.05.1962 - VI 195/60 U

    Persönlichen Haftung des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter

    Wenn der Bf. damit bestreitet, daß die gegen die GmbH erhobene Steuernachforderung der Höhe nach sachlich zu Recht bestehe, so ist sein Einwand erheblich; denn wer als Haftender für eine fremde Steuerschuld in Anspruch genommen wird, kann die sachliche Richtigkeit der zugrunde liegenden Forderung gegen den Hauptschuldner bestreiten (Hartz-Over, Lohnsteuer, Stichwort "Haftung für Lohnsteuer" unter Ziffern 4b und 7b; vgl. auch Beschluß des Bundesfinanzhofs I 58/59 U vom 31. Januar 1961, BStBl 1961 III S. 171, Slg. Bd. 72 S. 468).
  • BFH, 18.10.1967 - I R 144/66

    GmbH - Liquidation - Ernennung von Liquidatoren - Löschung im Handelsregister

    Das Verfahren vor dem FG wurde unterbrochen, da die Stpfl., deren Fähigkeit, Beteiligte zu sein (§ 57 FGO), das FG im Ergebnis zutreffend bejaht hat, durch die Löschung im Handelsregister am 4. Oktober 1965 ihre Prozeßfähigkeit verlor und nicht durch einen Prozeßbevollmächtigten vertreten war (§§ 241, 246 ZPO, § 155 FGO; Beschluß des BFH I 58/59 U vom 31. Januar 1961, BFH 72, 468, BStBl III 1961, 171).
  • BFH, 11.05.1966 - II 171/63
    Nach Entscheidungen des BFH (vgl. z. B. Urteile V 296/57 vom 7. April 1960, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -- HFR -- 1961 Nr. 180 S. 176; I 58/59 U vom 31. Januar 1961, BStBl 1961 III S. 171, Slg. Bd. 72 S. 468) stellt es im Verhältnis zwischen Erstschuldner und nur Haftendem im allgemeinen keinen Ermessensfehlgebrauch dar, wenn das FA den Haftenden unmittelbar in Anspruch nimmt, ohne die Verwirklichung des Steueranspruchs beim Erstschuldner versucht zu haben, weil Letzteres voraussichtlich nur unter Schwierigkeiten möglich gewesen wäre (vgl. Mattern-Messmer, a. a. O., Tz. 2685).
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