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   OLG Köln, 10.04.2015 - I-6 U 149/14   

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https://dejure.org/2015,6789
OLG Köln, 10.04.2015 - I-6 U 149/14 (https://dejure.org/2015,6789)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.04.2015 - I-6 U 149/14 (https://dejure.org/2015,6789)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. April 2015 - I-6 U 149/14 (https://dejure.org/2015,6789)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Vollstreckbare notarielle Unterlassungserklärung ersetzt nicht ohne Weiteres eine strafbewehrte Unterlassungserklärung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Hauptsacheverfahrens bei notarieller Unterwerfung hinsichtlich eines Unterlassungsanspruchs

  • online-und-recht.de

    Notarielle Unterwerfungserklärung schließt Wiederholungsgefahr aus

  • ra.de
  • rewis.io
  • hkmw-rechtsanwaelte.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 794 Abs. 1, Nr. 5; § 926
    Zulässigkeit eines Hauptsacheverfahrens bei notarieller Unterwerfung hinsichtlich eines Unterlassungsanspruchs

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notarielle Unterwerfungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Notarielle Unterwerfungserklärung reicht allein nicht um Wiederholungsgefahr auszuräumen und kann strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht ersetzen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Notarielle Unterlassungserklärung beseitigt Wiederholungsgefahr nicht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechtsschutzbedürfnis bei Klageerhebung zur Vermeidung einer nachteiligen Kostenentscheidung möglich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtsschutzbedürfnis bei Klageerhebung zur Vermeidung einer nachteiligen Kostenentscheidung möglich

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Wegfall der Wiederholungsgefahr durch notarielle Unterlassungserklärung?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und -anmerkung)

    Notarielle Unterwerfungserklärung schließt nicht Wiederholungsgefahr aus

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Notarielle Unterwerfungserklärung doch nicht erlaubt?

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Notarielle Unterlassungserklärung wirksam?

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Notarielle Unterwerfungserklärung steht Unterlassungserklärung nicht gleich

Besprechungen u.ä. (4)

  • ferner-alsdorf.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unterlassungsanspruch: Zur notariellen Unterwerfungserklärung

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Unterlassungsklage trotz notarieller Unterwerfung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und -anmerkung)

    Notarielle Unterwerfungserklärung schließt nicht Wiederholungsgefahr aus

  • schadenfixblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unterlassungsanspruch: Notarielle Unterwerfungserklärung

Sonstiges

  • hkmw-rechtsanwaelte.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Todesstoß für die notarielle Unterlassungserklärung?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2015, 405
  • MMR 2015, 814
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Köln, 23.09.2014 - 33 O 29/14

    Zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch notarielle Unterwerfungserklärung

    Auszug aus OLG Köln, 10.04.2015 - 6 U 149/14
    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 23.09.2014 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 33 O 29/14 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des Landgerichts Köln 33 O 29/14 vom 23.09.2014 abzuändern, soweit die Klage abgewiesen worden ist, und festzustellen, dass die ursprüngliche Klage zu I) erledigt ist.

    a) Aus den von der Klägerin angeführten Gründen - zeitlich nicht unerhebliche Vollstreckungslücke zwischen der notariellen Unterwerfungserklärung und dem Androhungsbeschluss sowie Möglichkeit eines Missbrauchs dieser Lücke, z.B. durch im Ausland ansässige Messeteilnehmer - besteht bei einem Wettbewerbsverstoß trotz Zustellung der vollstreckbaren Ausfertigung einer notariellen Unterwerfungserklärung für ein einstweiliges Verfügungsverfahren generell oder zumindest im Einzelfall ein Rechtsschutzbedürfnis (für eine Einzelfallprüfung Berneke/Schüttpelz, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 3. Aufl., Rn. 100; für ein generelles Rechtsschutzinteresse an einstweiligen Verfügungen zur Absicherung der Interimszeit Hess, Anmerkung zum Urteil des LG Köln vom 23.09.2014, 33 O 29/14, jurisPR-WettbR 2/2015, Anm. 2 C II; a.A. Köhler/Bornkamm-Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 12 Rn. 1.112d: mit der notariellen Urkunde ist der Gläubiger klaglos gestellt; sowohl der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung als auch die Hauptsacheklage sind mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig).

    Von einem Wegfall der Wiederholungsgefahr durch notarielle Unterwerfungserklärung kann allenfalls dann ausgegangen werden, wenn der Schuldner diese mit weiteren Sicherungsmitteln verbindet (vgl. Löffler, GRUR-Prax 2014, 536: beschränkte Unterlassungserklärung mit Ersetzungsbefugnis, in der die Vertragsstrafe nur für jeden Fall der i.S.d. § 890 ZPO schuldhaften Zuwiderhandlung versprochen wird, und die später vom Schuldner durch eine notarielle Unterwerfungserklärung ersetzt wird).

  • OLG Köln, 26.03.2014 - 6 W 43/14

    Zuständiges Gericht für die Vollstreckung einer Unterlassungsverpflichtung aus

    Auszug aus OLG Köln, 10.04.2015 - 6 U 149/14
    Den von der Klägerin bezüglich der notariellen Urkunde gestellten Antrag auf Ordnungsmittelandrohung wies das Landgericht Köln im Verfahren 33 O 271/13 SHG I mit Beschluss vom 11.03.2014, bestätigt durch Beschluss des Senats vom 26.03.2014, 6 W 43/14, wegen örtlicher Unzuständigkeit zurück.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird gemäß § 540 Abs. 1 ZPO auf das angefochtene Urteil Bezug genommen, ferner auf die zwischen die Parteien im Berufungsverfahren gewechselten Schriftsätze vom 26.09.2014, 02.03.2015 und 09.03.2015 sowie auf die Akte 33 O 271/13 LG Köln mit Ordnungsmittelheft SH I = 6 W 43/14 OLG Köln, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung vor dem Senat war.

    An der im Verfahren 6 W 43/14 mit Beschluss vom 26.03.2014 obiter dicta angeführten Rechtsansicht, dass bereits durch eine notariell beurkundete Unterwerfungserklärung die Wiederholungsgefahr wegfällt, hält der Senat nicht fest.

  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 100/15

    Notarielle Unterlassungserklärung - Notarielle Unterlassungserklärung in

    Auf die Berufung der Klägerin hat das Berufungsgericht die Feststellung ausgesprochen, dass der ursprüngliche Unterlassungsantrag erledigt ist (OLG Köln, Urteil vom 10. April 2015 - 6 U 149/14, GRUR-RR 2015, 405 = WRP 2015, 623).
  • LG Erfurt, 25.02.2016 - 1 S 107/15

    Unterlassungsanspruch: Übersendung ungewollter Werbung an einen Gewerbetreibenden

    Während einerseits das Oberlandesgericht Köln mit gewichtigen Argumenten davon ausgeht, dass es im Fall einer notariellen Unterlassungerklärung an einem Rechtsschutzinteresse des Unterlassungsgläubigers an einer Klageerhebung fehlt (OLG Köln, Urteil vom 10.04.2015 - I 6 U 149/14 - juris), wird andererseits in der neueren Rechtsprechung auch die gegenteilige Auffassung vertreten.
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2016 - 15 W 13/16

    Notariell beurkundete Unterlassungserklärung beseitigt Wiederholungsgefahr nicht

    Eine notariell beurkundete Unterlassungserklärung, mit der sich der Schuldner hinsichtlich des geltend gemachten Anspruchs der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft, ist damit nicht gleichzusetzen, weil eine Vollstreckung aus diesem Unterlassungstitel noch die gerichtliche Androhung von Ordnungsmitteln gemäß § 890 Abs. 2 ZPO voraussetzt und der Gläubiger bis zur Zustellung des Androhungsbeschlusses gegen Verletzungshandlungen nicht geschützt ist (OLG Köln, GRUR-RR 2015, 405 m. w. N.; Berneke/Schüttpelz, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 3. Aufl., Rn. 100; Bornkamm in: Köhler/Bornkamm, aaO, § 12 UWG Rn. 1.112d m. w. N.).

    Das gilt umso mehr, als der Schuldner alternativ die sogar gesetzlich in § 12 Abs. 1 UWG vorgesehene Möglichkeit zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung besitzt (OLG Köln, GRUR-RR 2015, 405 m. w. N.).

  • LG Berlin, 04.08.2015 - 15 O 56/15

    Notarielle Unterlassungserklärung - Wettbewerbsverstoß: Rechtsschutzbedürfnis für

    bb) Sofern eine notarielle Unterwerfungserklärung doch generell geeignet sein sollte, die Vermutung für das Vorliegen der Wiederholungsgefahr im Sinne von § 8 Abs. 1 Satz 1 UWG zu widerlegen, kann dies jedenfalls erst ab dem Zeitpunkt gelten, in welchem dem Unterlassungsschuldner der Androhungsbeschluss zugestellt wird, da der Unterlassungsgläubiger bis dahin gegen Verletzungshandlungen nicht geschützt ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 10. April 2015, 6 U 149/14, juris, Rn. 21).
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