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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 31.07.2002 - I 92/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,19672
FG Hamburg, 31.07.2002 - I 92/98 (https://dejure.org/2002,19672)
FG Hamburg, Entscheidung vom 31.07.2002 - I 92/98 (https://dejure.org/2002,19672)
FG Hamburg, Entscheidung vom 31. Juli 2002 - I 92/98 (https://dejure.org/2002,19672)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 19.11.1999 - V B 59/99

    Vorsteuerabzug bei Reisekosten; Pauschbeträge

    Auszug aus FG Hamburg, 31.07.2002 - I 92/98
    Den weiter geltend gemachten, abziehbaren Vorsteuerbeträgen liegen Leistungen wie Kosten für Fachliteratur, Bewirtungskosten sowie Reisekosten zugrunde, deren Anerkennung ständiger Rechtsprechung entspricht (vgl. BFH-Urteil v. 12.12.1985 V R 25/78, BStBl. II 1986, 216; Beschluss v. 19.11.1999 V B 59/99, BFH NV 2000, 760 f).
  • BFH, 28.09.1990 - VI R 98/89

    Arbeitslohn - Bahnstrecke nach Berlin (Ost) - Liegewagenbetreuer - Fahrt- und

    Auszug aus FG Hamburg, 31.07.2002 - I 92/98
    Nachdem der Beklagte jedoch bisher nicht über den Einspruch des Klägers entschieden hat und hierfür zureichende Gründe weder ersichtlich sind noch vorgetragen wurden, ist die Untätigkeitsklage durch Zeitablauf in die Zulässigkeit gleichsam hineingewachsen (vgl. BFH, Beschluss vom 11.10.1979 IV B 61/79, BStBl. II 1980, 49/50; Urteil vom 28.09.1990 VI R 98/89,100/89, BStBl. II 1991, 363).
  • BFH, 12.12.1985 - V R 25/78

    Vorsteuerabzug für die Bewirtung von Geschäftsfreunden

    Auszug aus FG Hamburg, 31.07.2002 - I 92/98
    Den weiter geltend gemachten, abziehbaren Vorsteuerbeträgen liegen Leistungen wie Kosten für Fachliteratur, Bewirtungskosten sowie Reisekosten zugrunde, deren Anerkennung ständiger Rechtsprechung entspricht (vgl. BFH-Urteil v. 12.12.1985 V R 25/78, BStBl. II 1986, 216; Beschluss v. 19.11.1999 V B 59/99, BFH NV 2000, 760 f).
  • FG Hamburg, 01.12.2000 - I 388/98

    Betriebliche Veranlassung von Prozesskosten, Rechtsberatungskosten,

    Auszug aus FG Hamburg, 31.07.2002 - I 92/98
    Im Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 01.12.2000 (Az. I 388/98) wurden Rechtsverfolgungskosten von DM 10.000 für 1996 als Betriebsausgaben anerkannt, so dass die hierauf entfallende Umsatzsteuer grundsätzlich als Vorsteuer abziehbar ist.
  • BFH, 11.10.1979 - IV B 61/79

    Aussetzung der Vollziehung - Zulässigkeit eines Antrags - Zugangsvoraussetzung -

    Auszug aus FG Hamburg, 31.07.2002 - I 92/98
    Nachdem der Beklagte jedoch bisher nicht über den Einspruch des Klägers entschieden hat und hierfür zureichende Gründe weder ersichtlich sind noch vorgetragen wurden, ist die Untätigkeitsklage durch Zeitablauf in die Zulässigkeit gleichsam hineingewachsen (vgl. BFH, Beschluss vom 11.10.1979 IV B 61/79, BStBl. II 1980, 49/50; Urteil vom 28.09.1990 VI R 98/89,100/89, BStBl. II 1991, 363).
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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 23.03.1998 - Bf I 92/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,19083
OVG Hamburg, 23.03.1998 - Bf I 92/98 (https://dejure.org/1998,19083)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 23.03.1998 - Bf I 92/98 (https://dejure.org/1998,19083)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 23. März 1998 - Bf I 92/98 (https://dejure.org/1998,19083)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beihilfeberechtigung; Schwerbehinderter; Kostenerstattung; Gesetzliche Krankenkasse; Mitglied

 
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Wird zitiert von ...

  • VG Saarlouis, 06.05.2008 - 3 K 87/08

    Beihilfe für die Anschaffung einer Brille und Leistungen eines Heilpraktikers bei

    Barth/Rheinstädter, Beamtenrecht im Saarland, § 4 BhVO, Anm. 11 und 14; ebenso die Rechtslage z.B. in Hamburg, vgl. OVG Hamburg, 23.03.1998 - Bf I 92/98 - zur Rechtslage im Bereich des Bundes (§ 5 Abs. 4 Nr. 1, 2 und 8 BhV) vgl. Schröder/Beckmann/Weber, Beihilfe-Vorschriften des Bundes und der Länder, § 5 BhV Anm. 15, 16 und 24...".
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Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 13.04.1999 - I 92/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,18375
FG Nürnberg, 13.04.1999 - I 92/98 (https://dejure.org/1999,18375)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 13.04.1999 - I 92/98 (https://dejure.org/1999,18375)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 13. April 1999 - I 92/98 (https://dejure.org/1999,18375)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Herstellungsbeginn bei der Eigenheimzulage bei Tekturänderung

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 759
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 04.11.2004 - III R 61/03

    Maßgeblichkeit des ursprünglichen Bauantrags für die Anwendung des EigZulG trotz

    bb) Hingegen berührt nach überwiegender Ansicht ein bloßer Nachtragsantrag auf der Grundlage sog. Tekturpläne nicht die Existenz des ursprünglich gestellten formellen Bauantrags und ebenso wenig die planerische Identität zwischen dem zunächst genehmigten und dem später verwirklichten Bauvorhaben (Urteile des FG Rheinland-Pfalz in EFG 2002, 1211, rkr.; des FG Nürnberg vom 13. April 1999 I 92/98, EFG 1999, 759, rkr.; des FG München vom 17. Mai 2001 10 K 3741/00, juris).

    Auch für den Bereich des EigZulG wird dieser Auslegung überwiegend gefolgt (Urteile des FG Rheinland-Pfalz in EFG 2002, 1211; des FG München in 10 K 3741/00, juris; des FG Nürnberg in EFG 1999, 759; zustimmend Wacker, a.a.O., § 19 Rz. 11; Boeker in Lademann, Einkommensteuergesetz und Nebengesetze, § 19 EigZulG Rz. 6, unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil in BFHE 137, 104, BStBl II 1983, 158; Erhard in Blümich, a.a.O., § 19 EigZulG Rz. 31; Hausen/Kohlrust-Schulz, Die Eigenheimzulage, 2. Aufl., § 19 EigZulG Rz. 634; Handzik/Meyer, Die Eigenheimzulage, 4. Aufl., Rz. 660).

  • FG Rheinland-Pfalz, 20.08.2003 - 3 K 2362/01

    Herstellungsbeginn bei der Eigenheimzulage

    Denn auch hier geht es darum, nur auf den Bauantrag abzustellen, auf dessen Grundlage das ? genehmigte ? Bauvorhaben tatsächlich ausgeführt wurde (vgl. auch FG München, Urteil vom 17. Mai 2001, 10 K 3741/00, Juris-Dokument; anders wohl FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Juni 2002, 5 K 2595/01, EFG 2002, 1211, und FG Nürnberg, Urteil vom 13. April 1999, I 92/98, EFG 1999, 759).
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