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   BFH, 15.02.1966 - I 95/63   

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https://dejure.org/1966,384
BFH, 15.02.1966 - I 95/63 (https://dejure.org/1966,384)
BFH, Entscheidung vom 15.02.1966 - I 95/63 (https://dejure.org/1966,384)
BFH, Entscheidung vom 15. Februar 1966 - I 95/63 (https://dejure.org/1966,384)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Spekulative An- und Verkäufe von Wertpapieren als Betriebsvorfälle bei einem Bankier - Effektengeschäfte als Betriebsvorfälle bei einem Bankier - Bewertung von Wertpapieren, die sich im Girosammeldepot befinden - Zugehörigkeit von Wertpapieren zum Privatvermögen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 85, 171
  • NJW 1966, 1582
  • DB 1966, 845
  • BStBl III 1966, 274
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 03.12.1953 - IV 241/52 U

    Rechtliche Bindung an ein Urteil bei einer tatsächlichen Veränderung nach seiner

    Auszug aus BFH, 15.02.1966 - I 95/63
    Die Rechtsprechung hat den Satz, daß Geschäfte eines Kaufmanns regelmäßig dann zum Gewerbebetrieb gehören, wenn sie sich auf Waren beziehen, die für den Betrieb mittelbar oder unmittelbar von wesentlicher Bedeutung sind (branchegleiche Wirtschaftsgüter; vgl. Urteil des RFH VI 626 und 627/38 vom 14. November 1938, RStBl 1939 S. 156; Urteile des BFH IV 254/50 vom 15. Juni 1951, Finanz-Rundschau 1952 S. 11, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Einkommensteuergesetz, § 15, Rechtsspruch 6; IV 241/52 U vom 3. Dezember 1953, BStBl 1954 III S. 72, Slg. Bd. 58 S. 417; IV 199/59 vom 2. November 1961, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1962 S. 261 Nr. 244), für Effektengeschäfte eines Bankiers eingeschränkt.
  • BFH, 13.08.1964 - IV 304/63 S

    Einordnung eines verpfändeten Grundstücks für eine Betriebsschuld in das

    Auszug aus BFH, 15.02.1966 - I 95/63
    Das Urteil des BFH IV 304/63 S vom 13. August 1964 (BStBl 1964 III S. 502, Slg. Bd. 80 S. 78) beinhaltet die allgemein gültige Rechtsansicht, daß ein zum Privatvermögen gehöriges Wirtschaftsgut durch die Verpfändung für Geschäftsschulden in der Regel nicht notwendiges Betriebsvermögen wird.
  • BFH, 02.11.1961 - IV 199/59
    Auszug aus BFH, 15.02.1966 - I 95/63
    Die Rechtsprechung hat den Satz, daß Geschäfte eines Kaufmanns regelmäßig dann zum Gewerbebetrieb gehören, wenn sie sich auf Waren beziehen, die für den Betrieb mittelbar oder unmittelbar von wesentlicher Bedeutung sind (branchegleiche Wirtschaftsgüter; vgl. Urteil des RFH VI 626 und 627/38 vom 14. November 1938, RStBl 1939 S. 156; Urteile des BFH IV 254/50 vom 15. Juni 1951, Finanz-Rundschau 1952 S. 11, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Einkommensteuergesetz, § 15, Rechtsspruch 6; IV 241/52 U vom 3. Dezember 1953, BStBl 1954 III S. 72, Slg. Bd. 58 S. 417; IV 199/59 vom 2. November 1961, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1962 S. 261 Nr. 244), für Effektengeschäfte eines Bankiers eingeschränkt.
  • OFH, 03.06.1949 - I D 2/49

    Bewertung von Vorräten

    Auszug aus BFH, 15.02.1966 - I 95/63
    Das Gutachten des Obersten Finanzgerichtshofs - OFH - I D 2/49 S vom 3. Juni 1949 (Steuer und Wirtschaft 1949 Nr. 50), das das Lifo-Verfahren bei Vermischung vertretbarer Wirtschaftsgüter schlechthin ablehnt, sagt zu dem Urteil VI A 899/28 (a.a.O.) in bezug auf die steuerliche Behandlung von Wertpapieren, es könne "dahingestellt bleiben, ob der I. Senat des Obersten Finanzgerichtshofs bei einem gleichartigen Tatbestand ebenso entschieden hätte".
  • RFH, 04.05.1932 - III A 30/32
    Auszug aus BFH, 15.02.1966 - I 95/63
    Das Urteil des RFH III A 30/32 vom 4. Mai 1932 (RStBl 1932 S. 662) verlangt für die Frage der Zurechnung von Effekten eines Bankiers zu seinem Privatvermögen das Vorliegen objektiver Tatsachen, aus denen sich eine reinliche Scheidung zwischen Privat- und Betriebsvermögen ergibt, wobei an diese Scheidung strenge Anforderungen gestellt werden.
  • BFH, 01.04.1952 - I 13/52 U

    Bilanzierung von Weihnachtsgratifikationen in der DM-Eröffnungsbilanz -

    Auszug aus BFH, 15.02.1966 - I 95/63
    Auch aus dem Urteil I 13/52 U vom 1. April 1952 (BStBl 1952 III S. 143, Slg. Bd. 56 S. 365) ist entgegen der Ansicht des Stpfl. eine Bestätigung des Urteils des RFH VI A 899/28 in seinem Sinne nicht zu entnehmen: Der BFH zitiert hier das Urteil des RFH, um den Grundsatz zu bekräftigen, daß dort, wo sich bei der Beurteilung wirtschaftlicher Tatbestände in der Betriebswirtschaftslehre eine im wesentlichen einheitliche Auffassung noch nicht herausgebildet und auch das EStG die Bilanzierungsart nicht genau festgelegt hat, es dem Kaufmann überlassen bleibt, zu wählen, welcher Ansicht er sich anschließen will.
  • BFH, 30.07.2003 - X R 7/99

    Gewerblicher Wertpapierhandel

    Denn dieses Kriterium ist ersichtlich allenfalls dann entscheidungserheblich geworden, wenn der jeweilige Steuerpflichtige für die zu beurteilende Tätigkeit Erfahrungen einsetzte, die er in einem einschlägigen Hauptberuf gewonnen hatte (RFH-Urteil vom 13. November 1930 VI A 844/30, RStBl 1931, 110: Bankier; BFH-Urteile vom 15. Februar 1966 I 95/63, BFHE 85, 171, BStBl III 1966, 274, und vom 19. Januar 1977 I R 10/74, BFHE 121, 199, BStBl II 1977, 287: Inhaber einer Privatbank; vom 22. September 1987 IX R 162/83, BFH/NV 1988, 230: Bank-Prokurist; in BFHE 164, 53, BStBl II 1991, 631, und in BFH/NV 1994, 80: Rentenhändler; in BFH/NV 1994, 850: Kursmakler; in BFH/NV 2000, 185, unter 2. b: Bankkaufmann).
  • BFH, 11.12.2013 - IX R 45/12

    Identifizierung von einbringungsgeborenen Anteilen nach Aktiensplit - Ermittlung

    b) Für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns ist von den tatsächlichen Anschaffungskosten auszugehen; darum sind für jedes einzelne Wirtschaftsgut, also auch für jedes Wertpapier gleicher Gattung, die tatsächlichen Anschaffungskosten anzusetzen, sofern diese feststellbar sind (BFH-Urteil vom 15. Februar 1966 I 95/63, BFHE 85, 171, BStBl III 1966, 274, unter III.; vgl. auch BFH-Urteil vom 20. April 2004 VIII R 52/02, BFHE 206, 98, BStBl II 2004, 556, unter 3.a; BFH-Beschluss vom 26. August 2010 I B 85/10, BFH/NV 2011, 220, unter II.2.b).

    Daraus folgt für das einzelne Wertpapier ein Durchschnittswert (BFH-Urteil in BFHE 85, 171, BStBl III 1966, 274, unter III.).

    Bei girosammelverwahrten Aktien hat der Aktionär Miteigentum nach Bruchteilen an den zum Sammelbestand des Verwahrers gehörenden Wertpapieren derselben Art (§ 6 Abs. 1 des Depotgesetzes; vgl. BFH-Urteil in BFHE 85, 171, BStBl III 1966, 274; Ziemons in: Nirk/Ziemons/Binnewies, a.a.O., Rz I 6.184).

  • BFH, 24.11.1993 - X R 49/90

    Spekulationsfrist und -gewinn bei sammelverwahrten Wertpapieren

    bb) Eine weitere (rechtliche) Besonderheit ergibt sich für Wertpapiere, die - wie hier - einem Sammeldepot angehören: Es handelt sich um Wirtschaftsgüter, die der Verwahrer ungetrennt von eigenen Beständen und von solchen Dritter aufbewahren (oder zur Sammelverwahrung weitergeben) darf (§ 5 Abs. 1 Satz 1 des Depotgesetzes - DepotG - i. d. F. vom 17. Juli 1985, BGBl I 1985, 1507) und die demgemäß für den Anleger eine nur der Art und dem Wert nach bestimmbare (Teil-)Rechtszuständigkeit (Bruchteilseigentum in Höhe des jeweiligen Wertpapiernennbetrags bzw. der Stückzahl, § 6 Abs. 1 DepotG) begründen können (vgl. insoweit auch BFH-Urteil vom 15. Februar 1966 I 95/63, BFHE 85, 171, BStBl III 1966, 274).
  • BFH, 13.11.1996 - XI R 31/95

    Ferienwohnungen als notwendiges Betriebsvermögen bei funktionalem Zusammenhang

    In der Rechtsprechung des BFH spielt die Branchenüblichkeit im wesentlichen für die Abgrenzung zwischen der steuerbaren gewerblichen Tätigkeit und der nichtsteuerbaren privaten Vermögensverwaltung bei An- und Verkäufen von Wertpapieren und Grundstücken eine Rolle (vgl. u. a. BFH-Urteile vom 15. Februar 1966 I 95/63, BFHE 85, 171, BStBl III 1966, 274; vom 11. Juli 1968 IV 139/63, BFHE 93, 281, BStBl II 1968, 775; vom 6. März 1991 X R 39/88, BFHE 164, 53, BStBl II 1991, 631, und vom 15. März 1994 X R 38/82, BFH/NV 1994, 850, zu Wertpapiergeschäften sowie Urteile vom 18. September 1991 XI R 23/90, BFHE 165, 521, BStBl II 1992, 135, und vom 13. Januar 1993 X R 139/90, BFH/NV 1993, 474 zum gewerblichen Grundstückshandel).
  • FG Hessen, 14.11.2012 - 4 K 748/08

    Bewertung von Aktien in Girosammelverwahrung; Bewertung von Aktien in

    In Textziffer 15 dieses Berichts kam die Betriebsprüfung zu dem Ergebnis, dass der handelsbilanzielle Wertansatz der im Handelsbestand geführten Aktien zum 30.09.1999 von insgesamt 130.640.224,68 DM unter Neuermittlung der nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG von der Gesellschaft zu Grunde gelegten Abschreibungsbeträge auf nunmehr insgesamt 134.081.695,18 DM zu erhöhen sei, da als Ausgangswerte der Teilwertabschreibungen nicht die depotspezifischen (d.h. relativen) durchschnittlichen Anschaffungspreise, sondern die bei der Gesellschaft für Aktien gleicher Gattung insgesamt angefallenen durchschnittlichen Anschaffungskosten zu Grunde zu legen seien (Verweis auf BFH vom 15.02.1966 - BStBl. III 1966, 274, BMF vom 20.06.1968, BStBl. I 1968, 986 und OFD vom 29.03.1995, letztere beiden in Kopie Bl. 215 u. 217 f. der Klageakte).

    Die vom FA herangezogene Rechtsprechung (BFH vom 15.02.1966 - I R 95/63, BStBl. III 1966, 274) werde in der Literatur kritisiert, sei nicht mehr aktuell und widerspreche der früheren Ansicht des RFH (Verweis auf RFH vom 13.12.1928 - VI A 899/28, RStBl. 1929, 136) und einem im Jahre 1958 erörterten, aber nicht verwirklichten Erlassentwurf der Finanzverwaltung (vgl. die Erwähnung bei Rau BB 1968, 983), wonach auch sammelverwahrte Aktien einzeln bewertet werden dürften, sofern sie buchhalterisch getrennt würden.

    Als Anschaffungspreis kann daher in diesen Fällen grundsätzlich nur der Anschaffungspreis des vermischten Gesamtbestandes des Aktionärs angesetzt werden, der sich nach der sog. Durchschnittsmethode aus der Zusammenrechnung sämtlicher Einzelkosten geteilt durch die Anzahl der Stücke ergibt (BFH vom 15.02.1966 - I 95/63, BStBl. III 1966, 274; BFH vom 24.11.1993 - X R 49/90, BStBl. II 1994, 591 unter I. 1. a. bb.

    Die Eröffnung derartiger Gestaltungsmöglichkeiten allein auf der Ebene des Steuerpflichtigen würde noch weiter reichen als die vom BFH im Urteil vom 15.02.1966 (I 95/63, BStBl. III 1966, 274) für unzulässig erachteten Verbrauchsfolgeverfahren ("Lifo" oder "Fifo").

  • BFH, 11.07.1968 - IV 139/63

    Zugehörigkeit von auf eigene Rechnung vorgenommenen Ankäufen und Verkäufen von

    Aus diesen Erwägungen hat es die Rechtsprechung schon bisher in Zweifelsfällen darauf abgestellt, ob die Tätigkeit, soll sie zu einer gewerblichen werden, dem Bild entspricht, das nach der Auffassung des Verkehrs einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensnutzung wesensfremd ist (z.B. RFH-Urteile VI A 844/30 vom 13. November 1930, RStBl 1931, 110, und III A 30/32 vom 4. Mai 1932, RStBl 1932, 662, und BFH-Urteil I 95/63 vom 15. Februar 1966, BFH 85, 171, BStBl III 1966, 274).

    Die Nähe der Tätigkeit zu einer gleich- oder andersgearteten, bereits ausgeübten gewerblichen Tätigkeit und die Schwierigkeit der Aussonderung einzelner angeblich privater Geschäftsvorfälle aus den ständig im Gewerbebetrieb vorkommenden Geschäften können dabei eine wichtige Rolle spielen, worauf der BFH z.B. bei Wertpapiergeschäften eines Bankiers entscheidendes Gewicht gelegt hat (vgl. BFH-Urteil I 95/63).

    Der häufige Wechsel, bei dem sogar die Steuern nach § 23 EStG um des Gewinns willen in Kauf genommen werden, kann dafür sprechen, daß die Gesamttätigkeit einen gewerblichen Charakter trägt (vgl. BFH-Urteil I 95/63 und die dort bezeichneten Entscheidungen des RFH).

  • BFH, 19.01.1977 - I R 10/74

    Zur Abgrenzung der gewerblichen Tätigkeit gegenüber der Vermögensverwaltung bei

    Das FG stützte seine Auffassung, daß betriebliche Geschäfte vorlägen, auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Behandlung branchenähnlicher Geschäfte (vgl. z. B. Urteil des BFH vom 15. Februar 1966 I 95/63, BFHE 85, 171, BStBl III 1966, 274).

    Durch diese Entscheidung sieht die Klägerin das BFH-Urteil I 95/63 in wesentlichen Punkten als überholt an.

    Dieser Grundgedanke liegt auch der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Senats zur Behandlung branchenüblicher Geschäfte zugrunde (vgl. Urteile I 95/63 - betreffend Wertpapiergeschäfte eines Bankiers - vom 29. März 1973 I R 153/71, BFHE 109, 431, BStBl II 1973, 661; vom 25. Juni 1975 I R 225/73, BFHE 116, 537, BStBl II 1975, 850 - betreffend Grundstücksgeschäfte von Architekten und Bauunternehmern -).

  • BFH, 31.01.1991 - IV R 2/90

    GmbH-Anteile des Gesellschafters einer Personengesellschaft und Darlehen an die

    a) Die Kläger berufen sich auf die Rechtsprechung des BFH, daß branchentypische Wertpapiergeschäfte eines Bankiers auch dann seinem Bankbetrieb zuzurechnen sind, wenn sie buchmäßig als Privatgeschäfte behandelt werden (BFH-Urteile vom 15. Februar 1966 I 95/63, BFHE 85, 171, BStBl III 1966, 274; vom 21. Mai 1976 III R 10/74, BFHE 119, 177, BStBl II 1976, 588; vom 19. Januar 1977 I R 10/74, BFHE 121, 199, BStBl II 1977, 287).
  • BFH, 21.05.1976 - III R 10/74

    Wertpapiere eines Privatbankiers - Private Kapitalanlage - Zurechnung zu

    Ausgehend von dem gleichfalls Wertpapiergeschäfte eines Bankiers betreffenden Urteil des BFH vom 15. Februar 1966 I 95/63, (BFHE 85, 171, BStBl III 1966, 274) kam das FG zu dem Ergebnis, daß die vom Steuerpflichtigen geltend gemachte Absicht, mit den Wertpapieren sich eine private Kapitalanlage zu schaffen, nicht in ausreichendem Maße durch objektive Umstände erwiesen sei.

    Durch diese Entscheidung sieht sie das BFH-Urteil I 95/63 in wesentlichen Punkten für überholt an.

    b) In dem BFH-Urteil I 95/63 wurden Merkmale für eine Grenzziehung aufgestellt.

  • BFH, 06.03.1991 - X R 39/88

    An- und Verkauf von Wertpapieren in banktypischer Form als Gewerbebetrieb

    Auch Angehörige der Bankbranche können Wertpapiergeschäfte tätigen, die in ihrer Gesamtheit dem von der Verkehrsauffassung geprägten Bild einer privaten Vermögensverwaltung entsprechen (vgl. BFH-Urteile vom 15. Februar 1966 I 95/63, BFHE 85, 171, BStBl III 1966, 274 - Wertpapiergeschäfte eines Bankiers; vom 11. Juli 1968 IV 139/63, BFHE 93, 281, BStBl II 1968, 775 - Wertpapiergeschäfte eines Börsenmaklers).
  • FG Baden-Württemberg, 19.02.2019 - 11 K 1800/16

    Ermittlung der Höhe des Gewinns aus der Veräußerung von nicht verbrieften und

  • BFH, 06.12.1968 - IV R 174/67

    Anschaffungskosten eines Bezugsrechts auf eine junge Aktie bei der

  • BFH, 24.10.1969 - IV R 139/68

    Einrordnung derRennwettgewinne, die ein als Gewerbetreibender tätiger

  • BFH, 15.03.1994 - X R 38/92

    Wertpapiergeschäfte eines Kursmaklers als gewerbliche Tätigkeit - Tätigkeit als

  • BFH, 18.03.1982 - IV R 183/78

    Erwerb von Wertpapiere - Vermittlung von Wertpapierverkäufen - Betriebseinnahme -

  • BFH, 09.10.1992 - III R 9/89

    Wertpapiergeschäfte als gewerbliche Tätigkeit - Beteiligung am allgemeinen

  • FG Schleswig-Holstein, 31.05.2023 - 2 K 51/22

    Keine gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für

  • BFH, 25.06.1975 - I R 225/73

    Anschaffung von Grundstücken - Veräußerung von Grundstücken - Bebauung -

  • BFH, 07.03.1996 - XI B 101/95

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

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