Rechtsprechung
   BVerwG, 25.01.1978 - 1 A 3.76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,270
BVerwG, 25.01.1978 - 1 A 3.76 (https://dejure.org/1978,270)
BVerwG, Entscheidung vom 25.01.1978 - 1 A 3.76 (https://dejure.org/1978,270)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Januar 1978 - 1 A 3.76 (https://dejure.org/1978,270)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,270) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Auflösung eines Vereins - Verbotsgründe - Verbot eines Ausländervereins - Betätigungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 55, 175
  • NJW 1978, 2164
  • MDR 1978, 958
  • DVBl 1978, 602
  • DÖV 1978, 566
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 06.12.1956 - I C 37.54
    Auszug aus BVerwG, 25.01.1978 - 1 A 3.76
    Die Vorschrift knüpft damit in Übereinstimmung mit den hierzu bereits in BVerwGE 4, 188 (189) [BVerwG 06.12.1956 - I C 37/54] entwickelten Grundsätzen jede staatliche Maßnahme gegen eine nach Art. 9 Abs. 2 GG kraft Verfassung verbotene Vereinigung an die vorgängige, für und gegen alle wirkende Feststellung des Verbotenseins der betreffenden Vereinigung durch die hierfür zuständige Verbotsbehörde.

    Zwar sind diese Vereinigungen durch das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit (Art. 9 Abs. 1 GG) nicht geschützt, so daß die in § 3 Abs. 1 Satz 1 VereinsG vorgeschriebene Feststellung des maßgeblichen Verbotsgrundes im Sinne von Art. 9 Abs. 2 GG für diese Vereinigungen nicht mit dem in BVerwGE 4, 188 (189) [BVerwG 06.12.1956 - I C 37/54] herangezogenen Gedanken der notwendigen Gewährleistung des Grundrechts der Vereinigungsfreiheit begründet werden kann.

  • BVerwG, 29.01.2020 - 6 A 1.19

    Klagen gegen Verbot der Vereinigung "linksunten.indymedia" bleiben erfolglos

    Denn bei einem Vereinsverbot handelt es sich nicht um ein Betätigungsverbot, sondern um ein Organisationsverbot, durch das der Verein aufgelöst und als organisatorische Grundlage und Quelle der gemeinsamen Betätigung beseitigt wird (BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1978 - 1 A 3.76 - BVerwGE 55, 175 ).
  • BVerwG, 27.11.2002 - 6 A 4.02

    Demokratie; "Kalifatsstaat"; Menschenwürde; Rechtsstaat; Religionsgemeinschaft;

    Es unterliegt keinem Zweifel, dass ein Vereinsverbot unter den genannten Voraussetzungen zu den in einer demokratischen Gesellschaft notwendigen Maßnahmen zumindest im Interesse der öffentlichen Ordnung, nämlich der demokratisch-rechtsstaatlichen Ordnung selbst, gehört (vgl. zu Art. 11 Abs. 2 EMRK Urteil vom 25. Januar 1978 - BVerwG 1 A 3.76 - BVerwGE 55, 175 ; ferner etwa Urteil vom 13. April 1999 - BVerwG 1 A 3.94 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 30, S. 16).

    Sollte der 1. Senat früher von einem weitergehenden Prüfprogramm ausgegangen sein (vgl. Urteil vom 25. Januar 1978, a.a.O., S. 186), hält der nunmehr zuständige erkennende Senat daran nicht fest.

  • BVerwG, 19.09.2023 - 6 A 12.21

    Klagen gegen das vereinsrechtliche Verbot der "Bandidos Motorcycle Club

    Ferner kann einer derartigen Vereinigung nicht die Prüfung verwehrt werden, ob es - insbesondere aus Gründen der Verhältnismäßigkeit - geboten gewesen wäre, sie gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 VereinsG von dem Vereinsverbot auszunehmen (BVerwG, Urteile vom 25. Januar 1978 âEURŒ- 1 A 3.76 - BVerwGE 55, 175 und vom 7. Juli 2023 - 6 A 2.21 - juris Rn. 64).

    Die in der genannten Vorschrift vorgesehene Möglichkeit der Ausnahme von einem Verbot des Gesamtvereins soll nach dem Willen des Gesetzgebers vor allem solchen Teilorganisationen zugutekommen, die sich von verfassungswidrigen Bestrebungen des Gesamtvereins distanzieren und einen grundsätzlich anderen, nicht verfassungswidrigen Kurs verfolgen (BT-Drs. IV/430 S. 15; dazu: BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1978 - 1 A 3.76 - BVerwGE 55, 175 ).

  • BVerwG, 10.01.2018 - 1 VR 14.17

    Adressat; Anfechtungsklage; Antragsbefugnis; Auflösung; Bekanntgabe, öffentliche;

    Eine Adressatenstellung des Antragstellers folgt nicht aus dem Umstand, dass die Feststellung des Verbotenseins einer Vereinigung für und gegen jedermann wirkt (BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1978 - 1 A 3.76 - BVerwGE 55, 175 ) und sich dementsprechend auch das akzessorische gesetzliche Kennzeichenverbot aus § 9 Abs. 1 VereinsG an jedermann, mithin auch an Mitglieder nicht verbotener Vereine richtet (Albrecht, in: Albrecht/Roggenkamp, Vereinsgesetz (VereinsG), 2014, § 9 Rn. 3; Wache, in: Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, August 2017, § 9 VereinsG Rn. 4; Groh, in: Groh, Vereinsgesetz, 2012, § 9 Rn. 1; Roth, in: Schenke/Graulich/Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, 2014, § 9 VereinsG Rn. 13; Schnorr, Öffentliches Vereinsrecht, 1965, § 9 Rn. 1).

    Diese Veröffentlichung, die nach § 7 Abs. 1 VereinsG nach der Unanfechtbarkeit des Verbots nochmals zu erfolgen hat, führt dazu, dass die in der Verfügung nach § 3 Abs. 1 VereinsG getroffene Feststellung des Verbotenseins des Vereins, die für und gegen jedermann wirkt (BT-Drs. 14/7386 (neu) S. 48; BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1978 - 1 A 3.76 - BVerwGE 55, 175 ), öffentlich bekanntgemacht wird (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1978 - 1 A 3.76 - BVerwGE 55, 175 ; Tiedemann, in: Bader/Ronellenfitsch - BeckOK VwVfG, Stand 1. Oktober 2017, § 41 Rn. 91 und 94 f.; Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 9. Aufl. 2018, § 41 Rn. 136 und 139).

    Sie vermittelt zudem eine verlässliche Grundlage für die strafgerichtliche Beurteilung etwaiger Verstöße gegen ein Vereinsverbot (BT-Drs. IV/430 S. 16 und 17; BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1978 - 1 A 3.76 - BVerwGE 55, 175 ).

  • BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 10.93

    Verbot und Auflösung einer kurdischen Vereinigung - Gefährdung der inneren

    Selbst die Propagierung von Gewaltanwendung in Deutschland gefährdet bereits die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ohne Rücksicht darauf, wie die mit der Gewaltanwendung oder -propagierung verfolgten Ziele zu beurteilen sind und ob möglicherweise sogar berechtigte Anliegen vertreten werden (BVerwGE 55, 175 [BVerwG 25.01.1978 - 1 A 3/76]; OVG Münster, InfAuslR 1987, 111 ).

    Dementsprechend hat der Senat eine Gefährdung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland dann angenommen, wenn ein Verein im Bundesgebiet entweder selbst Terroranschläge organisiert und den Tätern z.B. durch Geldspenden, Gewährung von Unterkunft oder Kurierdienst Hilfe leistet oder wenn er Terroranschläge gegen Einrichtungen oder Organe eines fremden Staates, die von dritter Seite verübt werden, unterstützt (BVerwGE 55, 175 [BVerwG 25.01.1978 - 1 A 3/76]).

    Aus diesem Grunde ist im Rahmen des § 14 Abs. 1 VereinsG vor einem Verbot festzustellen, ob gerade Zielsetzung und Organisation des Vereins die innere Sicherheit oder ein anderes in § 14 Abs. 1 VereinsG genanntes Rechtsgut gefährden, wobei eine konkrete Gefährdung im Sinne des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts weder ausreichend noch erforderlich ist (BVerwGE 55, 175 ).

    Vielmehr bedurfte es zur Gefahrensbeseitigung des Verbotes und der Auflösung des Antragstellers (vgl. BVerwGE 55, 175 [BVerwG 25.01.1978 - 1 A 3/76]).

  • BVerwG, 24.02.2010 - 6 A 7.08

    Ausländischer Verein; Vereinsverbot; Organisationsverbot; Betätigungsverbot;

    Hieraus folgt gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 VereinsG (vgl. zur Anwendbarkeit dieser Bestimmung im Rahmen von § 14 und § 15 VereinsG: Urteile vom 25. Januar 1978 - BVerwG 1 A 3.76 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 2 S. 5 ff. und vom 25. Januar 2006 - BVerwG 6 A 6.05 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 44 S. 1), dass auch ein ausländischer Verein aus diesen Gründen erst dann als verboten behandelt werden darf, wenn durch Verfügung der Verbotsbehörde festgestellt ist, dass seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder dass er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet.
  • BVerwG, 18.10.1988 - 1 A 89.83

    Vereinigungsverbot - Bundesland - Straftatbestände - Vereinsmitglieder -

    Der Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung (BVerwGE 55, 175 [BVerwG 25.01.1978 - 1 A 3/76]; 61, 218 [BVerwG 28.11.1980 - 7 C 54/78]; Urteil vom 13. Mai 1986 - BVerwG 1 A 12.82 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 8) von der Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VereinsG ausgegangen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2012 - 4 KS 2/10

    Vereinsverbot der "Hells Angels Flensburg"

    Sie stellt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Wirksamkeitsvoraussetzung für ein auf einen oder mehrere dieser Gründe zu stützendes Verbot dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.01.1978 - I A 3.76 -, BVerwGE 55, 175, Juris Rn. 37 f.; Urt. v. 28.02.1978 - I A 9.72 -, Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 2, Juris Rn. 49; Grundmann, Das fast vergessene öffentliche Vereinsrecht , Baden-Baden 1999, S. 110).

    Jedenfalls auch diesem Zweck dient im Übrigen die auf den verfügenden Teil beschränkte Bekanntmachung des Verbots gem. §§ 3 Abs. 4, 7 Abs. 1 VereinsG bei Erlass und erneut nach Unanfechtbarkeit des Verbots durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger und dem amtlichen Mitteilungsblatt des Landes (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.01.1978, a.a.O., Juris Rn. 40).

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.02.2014 - 4 KS 1/12

    (Oberverwaltungsgericht Schleswig bestätigt) Vereinsverbot der Hells Angels Kiel

    Sie stellt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Wirksamkeitsvoraussetzung für ein auf einen oder mehrere dieser Gründe zu stützendes Verbot dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.01.1978 - I A 3.76 -, BVerwGE 55, 175, Juris Rn. 37 f.; Urt. v. 28.02.1978 - I A 9.72 -, Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 2, Juris Rn. 49; Grundmann, Das fast vergessene öffentliche Vereinsrecht , Baden-Baden 1999, S. 110).

    Jedenfalls auch diesem Zweck dient im Übrigen die auf den verfügenden Teil beschränkte Bekanntmachung des Verbots gem. §§ 3 Abs. 4, 7 Abs. 1 VereinsG bei Erlass und erneut nach Unanfechtbarkeit des Verbots durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger und dem amtlichen Mitteilungsblatt des Landes (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.01.1978, a.a.O., Juris Rn. 40).

  • BVerwG, 29.01.2020 - 6 A 5.19

    Klagen gegen Verbot der Vereinigung "linksunten.indymedia" bleiben erfolglos

    Denn bei einem Vereinsverbot handelt es sich nicht um ein Betätigungsverbot, sondern um ein Organisationsverbot, durch das der Verein aufgelöst und als organisatorische Grundlage und Quelle der gemeinsamen Betätigung beseitigt wird (BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1978 - 1 A 3.76 - BVerwGE 55, 175 ).
  • BVerwG, 09.07.1997 - 1 A 9.93

    Verfassungsmäßigkeit der Tätigkeit einer kurdischen Vereinigung - Untersagung der

  • BVerwG, 24.02.2010 - 6 A 6.08

    Klage eines kurdischen Fernsehsenders gegen Verbotsverfügung dem EuGH vorgelegt

  • BVerwG, 15.07.1994 - 1 VR 6.93

    Öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung eines Vereinsverbotes -

  • BVerwG, 29.01.2020 - 6 A 2.19

    Klagen gegen Verbot der Vereinigung "linksunten.indymedia" bleiben erfolglos

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.11.2012 - 4 KS 1/10

    Vereinsverbot der Bandidos Neumünster

  • BVerwG, 29.01.2020 - 6 A 3.19

    Klagen gegen Verbot der Vereinigung "linksunten.indymedia" bleiben erfolglos

  • BVerwG, 27.11.2002 - 6 A 1.02

    Kalifatsstaat"; Religionsgemeinschaft; Teilorganisation; Vereinsverbot.

  • BVerwG, 29.01.2020 - 6 A 4.19

    Klagen gegen Verbot der Vereinigung "linksunten.indymedia" bleiben erfolglos

  • BVerwG, 13.04.1999 - 1 A 3.94

    Verbot der Wiking-Jugend bestätigt

  • BVerwG, 02.12.1980 - 1 A 3.80

    Wehrsportgruppe Hoffmann - Art. 9 Abs. 2 GG

  • BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 98/97

    Keine Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1, Art 103 Abs 2 durch strafgerichtliche

  • BVerwG, 17.03.1981 - 1 C 74.76

    Abwehr terroristischer Anschläge - Ausweisung - Wahrscheinlichkeit eines

  • BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95

    Verwendung oder Verbreitung von Kennzeichen eines von einem vollziehbaren

  • BVerwG, 07.07.2023 - 6 A 2.21

    Vereinsrechtliches Verbot der Vereinigung Somalisches Komitee Information und

  • VGH Bayern, 29.06.2006 - 4 A 04.532

    Verbot der "Fränkischen Aktionsfront" bestätigt

  • BVerwG, 25.01.1978 - 1 A 4.76

    Auflösung eines Vereins - Verbotsgründe - Verbot eines Ausländervereins -

  • BVerwG, 13.05.1986 - 1 A 12.82

    Volkssozialistische Bewegung Deutschlands - Partei der Arbeit - Vereinsverbot -

  • BVerwG, 11.11.1980 - I C 46.74

    Begriff der "Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland" - Gefährdung der

  • BVerwG, 11.11.1980 - 1 C 23.75

    Abwehr terroristischer Anschläge - Ausweisung - Wahrscheinlichkeit eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.1994 - 25 A 945/90

    Registrierung als studentische Vereinigung

  • OVG Niedersachsen, 20.04.2015 - 11 MS 298/14

    Verfassungsmäßige Ordnung; vorläufiger Rechtsschutz; Rechtsschutzbedürfnis;

  • BVerwG, 14.11.1986 - 1 CB 80.86

    Ausländerverein - Behördliches Auskunftsverlangen - Deutsche Mitglieder

  • BVerwG, 25.02.1985 - 2 B 5.85

    Ausmaß des Entfernungsanspruchs von Vorgängen aus der Personalakte -

  • BVerwG, 17.03.1981 - 1 C 76.76

    Zeitpunkt für die Beurteilung der Sachlage - Rechnen mit Anschlägen arabischer

  • BVerwG, 03.04.1985 - 1 ER 323.84

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 28.02.1978 - I A 9.72

    Auflösung eines Ausländervereins - Verbotsgründe - Betätigungsverbot

  • VG Koblenz, 30.04.1980 - 6 K 117/79

    Anspruch auf Rücknahme einer gegenüber einem Beamten ausgesprochenen Ermahnung ;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht