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   AGH Berlin, 14.11.2019 - I AGH 6/18   

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https://dejure.org/2019,38538
AGH Berlin, 14.11.2019 - I AGH 6/18 (https://dejure.org/2019,38538)
AGH Berlin, Entscheidung vom 14.11.2019 - I AGH 6/18 (https://dejure.org/2019,38538)
AGH Berlin, Entscheidung vom 14. November 2019 - I AGH 6/18 (https://dejure.org/2019,38538)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Telemedicus

    Ende-zu-Ende verschlüsseltes besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) nicht erforderlich

  • Telemedicus

    Ende-zu-Ende verschlüsseltes besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) nicht erforderlich

  • IWW
  • Anwaltsblatt

    § 31 BRAO, § 130 ZPO, § 174 ZPO, § 19 RAVPV, § 20 RAVPV
    BeA "im Rechtssinne sicher" - Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht erforderlich

  • BRAK-Mitteilungen

    Keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für das beA erforderlich

  • anwaltverein.de PDF

    BeA "im Rechtssinne sicher" - Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht erforderlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Rechtsanwälte haben keinen Anspruch auf beA mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung

  • heise.de (Pressebericht, 14.11.2019)

    Durchgehende Verschlüsselung beim Anwaltspostfach nicht nötig

  • lto.de (Pressebericht, 14.11.2019)

    Klage von Anwälten abgewiesen: Das beA ist sicher

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 31 BRAO, § 130 ZPO, § 174 ZPO, § 19 RAVPV, § 20 RAVPV
    BeA "im Rechtssinne sicher" - Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht erforderlich

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Klage gegen das besondere elektronische Anwaltspostfach erfolglos

  • anwaltverein.de (Pressebericht, 20.11.2019)

    BeA ist sicher - keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nötig

Besprechungen u.ä. (2)

  • Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)

    Ist der Sicherheitskorridor des beA sicher im Rechtssinne?

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 31 BRAO, § 130 ZPO, § 174 ZPO, § 19 RAVPV, § 20 RAVPV
    BeA "im Rechtssinne sicher" - Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht erforderlich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2020, 123
  • AnwBl 2020, 43
  • AnwBl Online 2020, 3
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus AGH Berlin, 14.11.2019 - I AGH 6/18
    Erforderlich ist nicht, dass sich die Eingriffsvoraussetzungen ohne weiteres aus dem Wortlaut des Gesetzes ergeben müssten; es genügt, dass sie sich mit Hilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze erschließen lassen, insbesondere aus dem Zweck, dem Sinnzusammenhang und der Vorgeschichte der Regelung (vgl. BVerfGE 19, 17; 58, 257; 62, 203; 80, 1; 82, 209).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.1989 - 5 S 3111/87
    Auszug aus AGH Berlin, 14.11.2019 - I AGH 6/18
    Dazu bedarf es einer Risikoermittlung und -bewertung, also der Einschätzung denkbarer Ereignisse und hierauf bezogener Ereigniswahrscheinlichkeiten (vgl. BVerwG NVwZ-RR 1991, 137 [Flughafenbau Stuttgart]).
  • BGH, 28.06.2018 - AnwZ (Brfg) 5/18

    Anspruch auf Unterlassung der Einrichtung eines elektronischen Anwaltspostfachs

    Auszug aus AGH Berlin, 14.11.2019 - I AGH 6/18
    Namentlich § 31a BRAO stellt jedoch eine ausreichende gesetzliche Ermächtigungsnorm dar (vgl. BGH NJW 2018, 2645; WM 2016, 1662); sie lässt Umfang und Grenzen des Eingriffs erkennen.
  • BVerfG, 05.05.1965 - 2 BvL 4/63

    Verfassungsmäßigkeit des § 49 Abs. 3 ZG

    Auszug aus AGH Berlin, 14.11.2019 - I AGH 6/18
    Erforderlich ist nicht, dass sich die Eingriffsvoraussetzungen ohne weiteres aus dem Wortlaut des Gesetzes ergeben müssten; es genügt, dass sie sich mit Hilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze erschließen lassen, insbesondere aus dem Zweck, dem Sinnzusammenhang und der Vorgeschichte der Regelung (vgl. BVerfGE 19, 17; 58, 257; 62, 203; 80, 1; 82, 209).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvL 28/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 158 Nr. 1 StBerG

    Auszug aus AGH Berlin, 14.11.2019 - I AGH 6/18
    Erforderlich ist nicht, dass sich die Eingriffsvoraussetzungen ohne weiteres aus dem Wortlaut des Gesetzes ergeben müssten; es genügt, dass sie sich mit Hilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze erschließen lassen, insbesondere aus dem Zweck, dem Sinnzusammenhang und der Vorgeschichte der Regelung (vgl. BVerfGE 19, 17; 58, 257; 62, 203; 80, 1; 82, 209).
  • BVerfG, 20.12.2017 - 1 BvR 2233/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des elektronischen

    Auszug aus AGH Berlin, 14.11.2019 - I AGH 6/18
    Vielmehr geht der Senat davon aus, dass ein - trotz Anwendung der zur Verfügung stehenden technischen Sicherungsmöglichkeiten - (stets) verbleibendes Risiko eines Angriffs auf übermittelte Daten im überwiegenden Interesse des Gemeinwohls hinzunehmen wäre (vgl. BFHE 235, 151 [bei juris Rn. 102]; 236, 283 [bei juris, Rn. 701; vom BVerfG ausdrücklich für das besondere elektronische Anwaltspostfach angedeutet in BayVBl 2018, 378).
  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus AGH Berlin, 14.11.2019 - I AGH 6/18
    Erforderlich ist nicht, dass sich die Eingriffsvoraussetzungen ohne weiteres aus dem Wortlaut des Gesetzes ergeben müssten; es genügt, dass sie sich mit Hilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze erschließen lassen, insbesondere aus dem Zweck, dem Sinnzusammenhang und der Vorgeschichte der Regelung (vgl. BVerfGE 19, 17; 58, 257; 62, 203; 80, 1; 82, 209).
  • BFH, 18.01.2012 - II R 49/10

    Zuteilung der Identifikationsnummer und dazu erfolgte Datenspeicherung mit

    Auszug aus AGH Berlin, 14.11.2019 - I AGH 6/18
    Vielmehr geht der Senat davon aus, dass ein - trotz Anwendung der zur Verfügung stehenden technischen Sicherungsmöglichkeiten - (stets) verbleibendes Risiko eines Angriffs auf übermittelte Daten im überwiegenden Interesse des Gemeinwohls hinzunehmen wäre (vgl. BFHE 235, 151 [bei juris Rn. 102]; 236, 283 [bei juris, Rn. 701; vom BVerfG ausdrücklich für das besondere elektronische Anwaltspostfach angedeutet in BayVBl 2018, 378).
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus AGH Berlin, 14.11.2019 - I AGH 6/18
    Erforderlich ist nicht, dass sich die Eingriffsvoraussetzungen ohne weiteres aus dem Wortlaut des Gesetzes ergeben müssten; es genügt, dass sie sich mit Hilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze erschließen lassen, insbesondere aus dem Zweck, dem Sinnzusammenhang und der Vorgeschichte der Regelung (vgl. BVerfGE 19, 17; 58, 257; 62, 203; 80, 1; 82, 209).
  • BFH, 14.03.2012 - XI R 33/09

    Elektronische Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen - Gleichmäßigkeit der

    Auszug aus AGH Berlin, 14.11.2019 - I AGH 6/18
    Vielmehr geht der Senat davon aus, dass ein - trotz Anwendung der zur Verfügung stehenden technischen Sicherungsmöglichkeiten - (stets) verbleibendes Risiko eines Angriffs auf übermittelte Daten im überwiegenden Interesse des Gemeinwohls hinzunehmen wäre (vgl. BFHE 235, 151 [bei juris Rn. 102]; 236, 283 [bei juris, Rn. 701; vom BVerfG ausdrücklich für das besondere elektronische Anwaltspostfach angedeutet in BayVBl 2018, 378).
  • BGH, 11.01.2016 - AnwZ (Brfg) 33/15

    Finanzierung des elektronischen Rechtsverkehrs als Aufgabe der

  • VG Mainz, 17.12.2020 - 1 K 778/19

    Datenschutzrechtliche Verwarnung für einen Rechtsanwalt wegen einer

    Allenfalls könnten sich derartig umfassende (weitergehende) Regelungen zur Nutzung bestimmter Techniken - eine entsprechende Kompetenz des nationalen Gesetzgebers vorausgesetzt (vgl. dazu auch die Öffnungsklausel im Hinblick auf Befugnisse der Aufsichtsbehörden in Art. 90 DS-GVO) - in Bezug auf eine Verschwiegenheit im nationalen berufsrechtlichen Kontext (z.B. BORA) wiederfinden, wobei die Kontrolle ihrer Einhaltung dann wohl nicht dem Beklagten obläge (siehe etwa zur Frage der hinreichenden Sicherheit des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs trotz fehlender Ende-zu-Ende-Verschlüsselung: Anwaltsgerichtshof Berlin, Urteil vom 14. November 2019 - I AGH 6/18 -, juris).
  • VG Wiesbaden, 27.01.2022 - 6 K 2132/19

    Fragen zu den Folgen einer fehlenden bzw. unterlassenen oder unvollständigen

    So wird behauptet, dass das positive Recht es zurzeit nicht erfordere, dass das besondere elektronische Anwaltspostfach mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu konzipieren und zu betreiben ist (Anwaltsgerichtshof Berlin, Urteil vom 14.11.2019 - I AGH 6/18 -, Rn. 14 nach juris).

    Dafür, dass eine geforderte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung dem Stand der Technik entspräche und diese deshalb von der Bundesrechtsanwaltskammer verwendet werden müsste, bestünden keine Anhaltspunkte (Anwaltsgerichtshof Berlin, Urteil vom 14. November 2019 - I AGH 6/18 -, Rn. 83nach juris).

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