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   BGH, 02.06.1978 - I ARZ 202/78   

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https://dejure.org/1978,2633
BGH, 02.06.1978 - I ARZ 202/78 (https://dejure.org/1978,2633)
BGH, Entscheidung vom 02.06.1978 - I ARZ 202/78 (https://dejure.org/1978,2633)
BGH, Entscheidung vom 02. Juni 1978 - I ARZ 202/78 (https://dejure.org/1978,2633)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Zuständigkeit eines Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 1982
  • MDR 1978, 905
  • DB 1978, 2218
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.10.1977 - I ARZ 513/77

    Zulässigkeit einer Gerichtsstandsbestimmung nach Durchführung einer

    Auszug aus BGH, 02.06.1978 - I ARZ 202/78
    Maßgeblich ist, daß bei Anwendung dieser Vorschrift Zweckmäßigkeitserwägungen den Vorrang vor dem Umstand haben, daß nach der Verweisung nunmehr zwei selbständige Prozesse vor verschiedenen Gerichten anhängig sind (vgl. Beschluß vom 7. Oktober 1977 - I ARZ 513/77 - NJW 78, 321 = MDR 78, 207).
  • BGH, 23.02.2011 - X ARZ 388/10

    Bestimmung eines zuständigen Gerichts für Klage gegen mehrere Personen als

    Der Bundesgerichtshof hat eine Bestimmung der Zuständigkeit gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO auch in einem Fall vorgenommen, in dem ein gegen mehrere Antragsgegner eingeleitetes Mahnverfahren nach Widerspruch zunächst an verschiedene Gerichte abgegeben worden war (BGH, Beschluss vom 2. Juni 1978 - I ARZ 202/78, NJW 1978, 1982).
  • BGH, 17.09.2013 - X ARZ 423/13

    Bestimmung des zuständigen Prozessgerichts nach vorausgegangenem Mahnverfahren

    Die Bestimmung des zuständigen Gerichts ist nach vorangegangenem Mahnverfahren gegen mehrere Antragsgegner vielmehr grundsätzlich auch noch zulässig, nachdem Widerspruch bzw. Einspruch eingelegt worden ist und die Verfahren daraufhin an die im Mahnbescheidsantrag angegebenen, für die Antragsgegner als zuständig bezeichneten Gerichte abgegeben worden sind (BGH, Beschluss vom 2. Juni 1978 - I ARZ 202/78, NJW 1978, 1982).
  • OLG Hamm, 23.07.2013 - 32 Sa 16/13

    Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts bei Einleitung von zwei

    Der Bundesgerichtshof hat daher eine Bestimmung der Zuständigkeit gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO auch in einem Fall vorgenommen, in dem ein gegen mehrere Antragsgegner eingeleitetes Mahnverfahren nach Widerspruch zunächst an verschiedene Gerichte abgegeben worden war (BGH NJW 1978, 1982; zustimmend Musielak/Voit, ZPO, 10. Aufl., § 696, Rn. 3; Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 696 ZPO Rn 10).

    Nach allgemeiner Auffassung ist im Mahnverfahren ein Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts noch nicht zumutbar, bevor nicht feststeht, dass zumindest zwei Antragsgegner Widerspruch oder Einspruch eingelegt haben und infolge dessen eine Gerichtsstandsbestimmung überhaupt erst zulässig ist (BGH NJW 1978, 1982; Musielak/Voit, a. a. O.).

  • OLG Hamm, 14.04.2014 - 32 Sa 14/14

    Bestimmung des zuständigen Gerichts nach Durchführung des Mahnverfahrens gegen

    Der Bundesgerichtshof hat daher eine Bestimmung der Zuständigkeit gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO auch in einem Fall vorgenommen, in dem ein gegen mehrere Antragsgegner eingeleitetes Mahnverfahren nach Widerspruch zunächst an verschiedene Gerichte abgegeben worden war (BGH NJW 1978, 1982; zustimmend Musielak/Voit, ZPO, 11. Aufl., § 696, Rn. 3; Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Aufl., § 696 ZPO Rn 10).

    Nach allgemeiner Auffassung ist im Mahnverfahren ein Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts zwar noch nicht zumutbar, bevor nicht feststeht, dass zumindest zwei Antragsgegner Widerspruch oder Einspruch eingelegt haben und infolge dessen eine Gerichtsstandsbestimmung überhaupt erst zulässig ist (BGH NJW 1978, 1982; Musielak/Voit, a. a. O.).

  • OLG Hamm, 22.10.2012 - 32 Sa 42/12

    Zuständigkeitsbestimmung, Mahnverfahren

    Der Bundesgerichtshof hat daher eine Bestimmung der Zuständigkeit gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO auch in einem Fall vorgenommen, in dem ein gegen mehrere Antragsgegner eingeleitetes Mahnverfahren nach Widerspruch zunächst an verschiedene Gerichte abgegeben worden war (BGH NJW 1978, 1982; zustimmend Musielak/Voit, ZPO, 9. Aufl., § 696, Rn. 3; Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 696 ZPO Rn 10).

    Nach allgemeiner Auffassung ist im Mahnverfahren ein Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts noch nicht zumutbar, bevor nicht feststeht, dass zumindest zwei Antragsgegner Widerspruch oder Einspruch eingelegt haben und infolge dessen eine Gerichtsstandsbestimmung überhaupt erst zulässig ist (BGH NJW 1978, 1982; Musielak/Voit, a. a. O.).

  • BayObLG, 09.09.2002 - 1Z AR 109/02

    Zuständigkeitsstreit bei Streitgenossenschaft im Mahnverfahren vor Durchführung

    b) Nach der früheren Rechtslage wurde es als zulässig angesehen, ein Zuständigkeitsbestimmungsverfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO vor und sogar noch nach Abgabe des Rechtsstreits an das jeweilige Wohnsitzgericht der Schuldner durchzuführen (BGH NJW 1978, 1982; BayObLGZ 1980, 149/151 ff.; Zöller/ Vollkommer ZPO 23. Aufl. § 696 Rn. 10).

    Deswegen war es auch nicht systemwidrig, einen Bestimmungsantrag nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO auch noch nach der Abgabe zuzulassen, da der Antragsteller "andernfalls... in einer vom Gesetz nicht gewollten Weise benachteiligt" würde (BGH NJW 1978, 1982).

  • OLG Hamm, 07.06.2017 - 32 SA 25/17

    Unzulässige Gerichtsstandbestimmung; fortgeschrittenes Verfahrensstadium;

    5 ZPO im Mahnbescheidsantrag angegebenen Gerichte abgegeben worden sind (BGH, Beschl. v. 02.06.1978 - I ARZ 202/78, NJW 1978, 1982; BGH, Beschl. v. 17.09.2013 - X ARZ 423/13, NJW-RR 2013, 1531; Senat, Beschl. v. 14.04.2014 - 32 SA 14/14, NJW-RR 2015, 315, 316).
  • OLG Hamm, 05.12.2016 - 32 Sa 65/16

    Gerichtsstandbestimmung; Mahnverfahren; unverzügliche Antragstellung;

    Hiervon abweichend kann die Bestimmung des zuständigen Gerichts mit der Folge der Verbindung zweier anhängiger Verfahren ausnahmsweise zulässig sein, wenn in Mahnverfahren gegen mehrere Antragsgegner von diesen Widerspruch eingelegt worden ist und die Verfahren daraufhin an die im Mahnbescheidsantrag angegebenen Wohnsitzgerichte der Antragsgegner abgegeben worden sind und ein sicher feststellbarer gemeinsamer Gerichtsstand fehlt (BGH, Beschl. v. 02.06.1978 - I ARZ 202/78, NJW 1978, 1982, beck-online; BGH, Beschl. v. 17.09.2013 - X ARZ 423/13, NJW-RR 2013, 1531, beck-online).
  • OLG Bamberg, 01.02.2018 - 8 Sa 31/17

    Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung nach PKH-Antragstellung vor mehreren

    Der gegenständliche Fall weicht auch schon grundsätzlich ab von jenen Fällen, in denen ein gegen mehrere Antragsgegner eingeleitetes Mahnverfahren nach Widerspruch zunächst an verschiedene Gerichte abgegeben worden war und in denen der BGH eine Bestimmung der Zuständigkeit gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO vorgenommen hat (BGH NJW 1978, 1982).
  • BGH, 31.01.1979 - I ARZ 57/79

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses im Mahnverfahren nach Abgabe der

    Nur eine Anwendung der Rechtsvorschriften in diesem Sinne wird den Belangen der Beteiligten gerecht (vgl. Senatsbeschluß v. 2.6.78 - I ARZ 202/78 - NJW 78, 1982).
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