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   BGH, 07.10.1977 - I ARZ 513/77   

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BGH, 07.10.1977 - I ARZ 513/77 (https://dejure.org/1977,855)
BGH, Entscheidung vom 07.10.1977 - I ARZ 513/77 (https://dejure.org/1977,855)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 1977 - I ARZ 513/77 (https://dejure.org/1977,855)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Gerichtsstandsbestimmung nach Durchführung einer Beweisaufnahme zur Hauptsache oder nach Entscheidung des Rechtsstreits

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 321
  • MDR 1978, 207
  • DB 1978, 489
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.05.1973 - I ARZ 76/73

    Antrag auf Bestimmung eines zuständigen Gerichts

    Auszug aus BGH, 07.10.1977 - I ARZ 513/77
    Der erkennende Senat hat daher die Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Nr. 3 ZPO abgelehnt, wenn in dem anhängigen Prozeß bereits eine Beweisaufnahme (zur Hauptsache) durchgeführt worden war (BGH Beschluß vom 18. Mai 1973 - I ARZ 76/73).
  • BGH, 27.11.2018 - X ARZ 321/18

    Örtliche Zuständigkeit bei Klage wegen Vermögensschäden aus verbotenen

    Sind Gegenstand einer Klage abgetretene Schadensersatzansprüche aus verbotenen Kartellabsprachen mehrerer Unternehmen mit unterschiedlichem Geschäftssitz gegen mehrere beklagte Unternehmen, die bei verschiedenen Gerichten ihren allgemeinen Gerichtsstand haben, kann das zuständige Gericht unbeschadet des Umstands bestimmt werden, dass in Bezug auf jeden einzelnen Zedenten für sich genommen der gemeinschaftliche besondere Gerichtsstand der unerlaubten Handlung eröffnet wäre (Ergänzung zu BGH, Beschluss vom 7. Oktober 1977, I ARZ 513/77, NJW 1978, 321).

    Das hat seinen Grund darin, dass diese Regelung auf Zweckmäßigkeitserwägungen beruht und es im Interesse der Parteien liegen kann, bei einer von vornherein gegen mehrere Beklagte (mit verschiedenen allgemeinen Gerichtsständen) gerichteten Klage auch noch nach Klageerhebung ein für alle Beklagten zuständiges Gericht zu bestimmen, um die Entscheidung des Rechtsstreits durch ein einziges Gericht herbeizuführen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 1977 - I ARZ 513/77, NJW 1978, 321).

    Diese Zäsur wird etwa als erreicht angesehen, wenn gegen einen oder mehrere Beklagte bereits sachlich entschieden worden ist oder eine Beweisaufnahme zur Hauptsache stattgefunden hat (BGH, NJW 1978, 321; Beschluss vom 17. Oktober 1979 - IV ARZ 42/79, NJW 1980, 188, 189; Zöller/Schultzky, ZPO, 32. Aufl., § 36 Rn. 26).

  • BGH, 23.02.2011 - X ARZ 388/10

    Bestimmung eines zuständigen Gerichts für Klage gegen mehrere Personen als

    Entscheidend dafür ist, dass die Bestimmung des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO auf Zweckmäßigkeitserwägungen beruht und dass es im Interesse der Parteien liegen kann, bei einer von vornherein gegen mehrere Beklagte (mit verschiedenen allgemeinen Gerichtsständen) gerichteten Klage auch noch nach Klageerhebung ein für alle Beklagten zuständiges Gericht zu bestimmen, um die Entscheidung des Rechtsstreits durch ein einziges Gericht herbeizuführen (BGH, Beschluss vom 7. Oktober 1977 - I ARZ 513/77, NJW 1798, 321).
  • OLG Stuttgart, 12.02.2021 - 14 AR 5/20

    Gerichtsstandsbestimmung: Ablehnung für eine Klage gegen Kraftfahrzeugunternehmen

    Dass bereits Klage erhoben und die Einrede der örtlichen Unzuständigkeit des Gerichts geltend gemacht wurde, hindert eine Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nicht, da diese auf Zweckmäßigkeitserwägungen beruht und es im Interesse der Parteien liegen kann, bei einer von vornherein gegen mehrere Beklagte gerichteten Klage auch noch nach Klageerhebung ein für alle Beklagten zuständiges Gericht zu bestimmen (BGH, Beschlüsse vom 7. Oktober 1977 - I ARZ 513/77, juris Rn. 1 mwN; vom 14. Juli 2020 - X ARZ 156/20, juris Rn. 10).

    Diese Zweckmäßigkeitserwägungen müssen zwar dann zurücktreten, wenn aufgrund des Prozessstands die Bestimmung eines anderen als des mit der Klageerhebung angerufenen Gerichts aus Gründen der Prozessökonomie praktisch ausscheidet und damit dem übergeordneten Gericht im Ergebnis keine Wahlmöglichkeit bei der Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO bleibt (BGH, Beschlüsse vom 7. Oktober 1977 - I ARZ 513/77, juris Rn. 1 mwN; vom 27. November 2018 - X ARZ 321/18, juris Rn. 14).

  • BGH, 16.05.2006 - X ARZ 41/06

    Bestimmung des gemeinschaftlich zuständigen Gerichts bei Streitgenossen

    Der Antrag ist auch nach bereits erhobener Klage noch statthaft (BGH, Beschl. v. 7.10.1977 - I ARZ 513/77, NJW 1978, 321).
  • OLG Hamm, 23.07.2013 - 32 Sa 16/13

    Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts bei Einleitung von zwei

    Die Bestimmung eines gemeinsamen Gerichtsstands nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kommt über den Wortlaut der Vorschrift ("verklagt werden sollen") grundsätzlich auch dann in Betracht, wenn gegen alle Beklagten bereits eine Klage anhängig ist, weil die Bestimmung des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO auf Zweckmäßigkeitserwägungen beruht und es im Interesse der Parteien liegen kann, bei einer von vornherein gegen mehrere Beklagte (mit verschiedenen allgemeinen Gerichtsständen) gerichteten Klage auch noch nach Klageerhebung ein für alle Beklagten zuständiges Gericht zu bestimmen, um die Entscheidung des Rechtsstreits durch ein einziges Gericht herbeizuführen (BGH NJW 1978, 321; NJW-RR 2011, 929, Tz. 7).

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn in dem anhängigen Prozess bereits eine Beweisaufnahme durchgeführt worden ist oder gegen einen Beklagten eine Sachentscheidung ergangen ist (BGH NJW 1978, 321; Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 36 ZPO Rn 16).

  • OLG Koblenz, 20.09.2005 - 4 SmA 36/05

    Zivilprozess: Gerichtsstandsbestimmung nach Entscheidung in der Hauptsache

    Auch wenn der Wortlaut des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO mit der Formulierung "verklagt werden soll" nahe legt, dass die Zuständigkeitsbestimmung grundsätzlich vor der Anhängigkeit bzw. Rechtshängigkeit des Rechtsstreites erfolgen soll, ist doch allgemein anerkannt, dass § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO auch noch nach der Klageerhebung angewandt werden kann (BGH v. 7.10.1977 - I AZR 513/77 = NJW 1978, 321 = MDR 1978, 207 = RPfleger 1978, 53; BGH v. 27.10.1983 = NJW 1984, 739; OLG Koblenz v. 07.08.1997 - 4 SmA 8/97 = OLGR 1998, 70, 71; BayObLGZ 92, 90 = MDR 1992, 803; BayObLGZ 93, 170 = NJW-RR 1994, 890; BayObLGR 2002, 276; Zöller-Vollkommer, ZPO, 25. Aufl. 2005, § 36 Rn. 16; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 36 Rn. 16 m.w.N.).

    Der Senat schließt sich der Auffassung des Bundesgerichtshofes im Beschluss vom 07. Oktober 1977 (I AZR 513/77 = NJW 1978, 321 = MDR 1978, 207 = RPfleger 1978, 53) an, wonach eine Gerichtsstandsbestimmung dann ausscheidet, wenn der Rechtsstreit gegen einen der Beklagten bereits entschieden ist.

  • OLG Hamm, 06.08.2019 - 32 SA 42/19

    Zeitpunkt der Gerichtsstandbestimmung

    Das hat seinen Grund darin, dass diese Regelung auf Zweckmäßigkeitserwägungen beruht und es im Interesse der Parteien liegen kann, bei einer von vornherein gegen mehrere Beklagte (mit verschiedenen allgemeinen Gerichtsständen) gerichteten Klage auch noch nach Klageerhebung ein für alle Beklagten zuständiges Gericht zu bestimmen, um die Entscheidung des Rechtsstreits durch ein einziges Gericht herbeizuführen (vgl. BGH , Beschl. v. 07.10.1977 - I ARZ 513/77 - NJW 1978, 321).

    b) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats und herrschender Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum ist für eine Gerichtstandbestimmung aber dann kein Raum mehr, wenn bereits eine Beweisaufnahme durchgeführt worden ist oder diese unmittelbar bevorsteht (vgl. Beschluss vom 30.08.2012 - 32 SA 76/12 - MDR 2013, 116, Rn. 23 für ein selbständiges Beweisverfahren, in dem der Sachverständige bereits zwei Ortstermine durchgeführt hatte; Beschluss vom 28.09.2016 - 32 SA 34/16 - juris , Rn. 7 für den Fall einer Beweisanordnung nach § 358a ZPO, auch wenn der Antrag nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO noch vor Versendung der Akte an den Sachverständigen eingeht; vgl. allgemein BGH , Beschl. v. 07.10.1977 - 1 ARZ 513/77 - NJW 1978, 321; BayObLG , Beschl. v. 10.11.1987 - AR 1 Z 84/87 - juris , Rn. 6; OLG Schleswig , Beschl. v. 19.07.2007 - 2 W 107/07 - juris , Rn. 11; Schultzky , Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 36 Rn. 26, jew. m.w.N.).

  • OLG Hamm, 08.01.2018 - 32 SA 63/17

    Zulässigkeit eines Gerichtsstandbestimmungsverfahrens nach Beginn der

    Nach, während oder unmittelbar vor der Durchführung einer Beweisaufnahme scheidet aufgrund des Prozessstands die Bestimmung eines anderen als des mit der Klageerhebung angerufenen Gerichts aus Gründen der Prozessökonomie praktisch aus, so dass dem übergeordneten Gericht im Ergebnis keine Wahlmöglichkeit bei der Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO bleibt (BGH, IARZ 513/77, NJW 1978, 321).
  • OLG Stuttgart, 24.07.2003 - 12 AR 5/03

    Örtliche Zuständigkeit für Honorarklage des Rechtsanwalts

    Solange in einem rechtshängigen Verfahren - wie hier - weder eine Beweisaufnahme stattgefunden hat noch der Rechtsstreit schon entschieden ist, steht die Erhebung einer Klage nach herrschender Meinung (BGH, Beschluss vom 7. Oktober 1977 - 7 ARZ 513/77, NJW 1978, 321; BayObLG NJW-RR 1994, 890; Putzo in Thomas/Putzo, ZPO 24. Aufl. § 36 Rdn. 15) einem Antrag gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO auf Bestimmung des zuständigen Gerichts nicht entgegen.
  • BayObLG, 04.05.2020 - 1 AR 26/20

    Verspäteter Antrag auf Bestimmung des Gerichtsstandes bei Streitgenossen

    Diese Zäsur ist als erreicht angesehen worden, wenn gegen einen oder mehrere Beklagte bereits sachlich entschieden worden ist oder eine Beweisaufnahme zur Hauptsache stattgefunden hat oder unmittelbar bevorsteht (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 1977, I ARZ 513/77, NJW 1978, 321; BayObLG, Beschluss vom 15. Mai 2019, 1 AR 36/19, juris Rn. 14 m. w. N.; OLG Hamm, Beschluss vom 8. Januar 2018, 32 SA 63/17, NJW-RR 2018, 318 Rn. 9; Schultzky in Zöller, ZPO, § 36 Rn. 26 m. w. N.).
  • BGH, 02.06.1978 - I ARZ 202/78

    Bestimmung der Zuständigkeit eines Gerichts

  • OLG Celle, 04.07.2017 - 18 AR 7/17

    Bestimmung des gemeinsam örtlich zuständigen Gericht für eine Schadensersatzklage

  • OLG Karlsruhe, 30.09.2005 - 19 AR 16/05

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts: Gerichtsstandsbestimmung nach einer

  • OLG Hamm, 30.08.2012 - 32 Sa 76/12

    Bis wann ist Zuständigkeitsbestimmung möglich?

  • LAG Hessen, 08.10.2007 - 1 SHa 3/07

    Antrag einer klagenden Partei - Bestimmung des zuständigen Gerichts - Wahlrecht -

  • OLG Frankfurt, 31.07.2006 - 21 AR 65/06

    Gerichtsstandsbestimmung: Auswahl unter in Betracht kommender Gerichte nach

  • OLG Bremen, 09.08.2010 - 3 AR 8/10

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei beabsichtigter Parteierweiterung

  • OLG Karlsruhe, 28.11.2003 - 15 AR 49/03

    Örtliche Zuständigkeit: Gerichtsstand der unerlaubten Handlung bei Klage aus

  • BayObLG, 15.05.2019 - 1 AR 36/19

    Zulässigkeit einer Zuständigkeitsbestimmung für Beweisverfahren

  • OLG Hamm, 15.04.2016 - 32 Sa 3/16

    Zweifache Gerichtsstandbestimmung in demselben Verfahren

  • OLG Hamm, 13.07.2004 - 1 Sbd 37/04

    Bestimmung des zuständigen Gerichts gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO

  • OLG Hamm, 06.08.2015 - 32 Sa 23/15

    Zulässigkeit der Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts bei Äußerung von

  • BAG, 04.05.1992 - 5 AS 2/92

    Anspruch auf Betriebsrente - Bestimmung des örtlich zuständigen Arbeitsgerichts

  • OLG Hamburg, 13.10.2006 - 13 AR 34/06

    Möglichkeit einer Anwendung des Bestimmungsverfahrens gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3

  • OLG Hamm, 17.10.2002 - 2 Sdb (FamS) Zust 12/02

    Zuständigkeit eines Familiengerichts zur Geltendmachung übergeleiteter

  • BGH, 09.10.1991 - XII ARZ 25/91

    Gerichtsstand bei mehreren Beklagten

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