Rechtsprechung
BGH, 05.12.1985 - I ARZ 737/85 |
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BGB § 269 Abs. 1; ZPO § 36 Nr. 3, § 29
Erfüllungsort bei einem Bauwerkvertrag - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Erfüllungsort bei einem Bauwerkvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Erfüllungsort - Bauvertrag
Papierfundstellen
- NJW 1986, 935
- MDR 1986, 469
- BB 1986, 350
- BauR 1986, 241
Wird zitiert von ... (77)
- BGH, 11.11.2003 - X ARZ 91/03
Gebührenforderungen von Rechtsanwälten können in der Regel nicht am Gericht des …
Sie führte auch praktisch bei jedem Vertragstyp zu einem einheitlichen Leistungsort für beide Vertragsparteien, was mit der Regelung des § 269 Abs. 1 BGB unvereinbar ist (vgl. BGH, Beschl. v. 5.12.1985 - I ARZ 737/85, NJW 1986, 935;… Nicole Fleischer, Der Gerichtsstand des gemeinsamen Erfüllungsortes im Deutschen Recht, Diss. 1997, S. 15 f. m.w.N.).Ein solcher Erfüllungsort kann deshalb nur angenommen werden, wenn weitere Umstände festgestellt werden können, wie sie beispielsweise beim klassischen Ladengeschäft des täglichen Lebens bestehen (…vgl. BGH, Urt. v. 2.10.2002 - VIII ZR 163/01, MDR 2003, 402), bei dem üblicherweise die beiderseitigen Leistungspflichten sogleich an Ort und Stelle erledigt werden, oder regelmäßig bei einem Bauwerksvertrag vorliegen, weil auch der Besteller am Ort des Bauwerks mit dessen Abnahme eine seiner Hauptpflichten erfüllen muß und es interessengerecht ist, daß eine gerichtliche Auseinandersetzung dort durchgeführt werden kann, wo aufgrund der räumlichen Nähe zum Bauwerk eine Beweisaufnahme (z.B. über das Aufmaß oder über behauptete Mängel) regelmäßig wesentlich einfacher und kostengünstiger geschehen kann als an dem auswärtigen Wohnsitz des Auftraggebers (BGH, Beschl. v. 5.12.1985 - I ARZ 737/85, NJW 1986, 935).
- BGH, 24.01.2007 - XII ZR 168/04
Erfüllungsort beim Beherbergungsvertrag
Auch bei gegenseitigen Verträgen richtet er sich für die wechselseitigen Leistungen jeweils nach den unterschiedlichen Wohnsitzen der Vertragsparteien; er ist daher nicht notwendig einheitlich (BGH Urteil vom 9. März 1995 - IX ZR 134/94 - NJW 1995, 1546; Beschluss vom 5. Dezember 1985 - I ARZ 737/85 - NJW 1986, 935; RGZ 140, 67, 69).Auf dieser Grundlage hat die Rechtsprechung bei bestimmten gegenseitigen Verträgen aus den Umständen einen einheitlichen Erfüllungsort für Leistung und Gegenleistung hergeleitet (für den Bauvertrag: BGH Beschluss vom 5. Dezember 1985 - I ARZ 737/85 - aaO; für den Energielieferungsvertrag: BGH Urteil vom 17. September 2003 - VIII ZR 321/02 - NJW 2003, 3418; für den Architektenvertrag, der neben der Planung auch die Bauaufsicht umfasst: BGH Urteil vom 7. Dezember 2000 - VII ZR 404/99 - NJW 2001, 1936; für den Beherbergungsvertrag: LG Kempten BB 1987, 929 m.w.N.;… Palandt/Heinrichs BGB 66. Aufl. § 269 BGB Rdn. 13 ff.;… Zöller/Vollkommer ZPO 26. Aufl. § 29 Rdn. 24, 25).
In diesen Fällen, in denen beide Vertragsparteien wesentliche vertragliche Pflichten an einem Ort erbringen müssen, entspricht es der Natur des Schuldverhältnisses, dass die Vertragsparteien ihre gesamten daraus herrührenden Rechtsbeziehungen an diesem Ort erledigen (BGH Beschluss vom 5. Dezember 1985 - I ARZ 737/85 - aaO).
- BGH, 17.09.2003 - VIII ZR 321/02
Erfüllungsort bei einem Energie- oder Wasserlieferungsverträgen
Zwar ist auch bei gegenseitigen Verträgen der Leistungsort für jede Verpflichtung gesondert zu bestimmen und nicht notwendig einheitlich (RGZ 140, 67, 69; BGH, Beschluß vom 5. Dezember 1985 - I ARZ 737/85, NJW 1986, 935 unter II; BGH, Urteil vom 9. März 1995 - IX ZR 134/94, NJW 1995, 1546 unter II 1 b).Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat jedoch bei Vertragstypen, bei denen der Schwerpunkt des Vertrages wegen der besonderen Ortsbezogenheit der vertragstypischen Leistung an einem bestimmten Ort liegt, diesen als Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen angesehen (BGH, Beschluß vom 5. Dezember 1985 aaO zum Bauwerkvertrag; BGH, Urteil vom 7. Dezember 2000 - VII ZR 404/99, WM 2001, 904 = NJW 2001, 1936 unter VI 2 zum Architektenvertrag).
Sind aber zahlreiche Pflichten beider Parteien aus dem Versorgungsvertrag typischerweise am Ort der Abnahme der Versorgungsleistung zu erfüllen, ist es sachgerecht, den Erfüllungsort und damit den Gerichtsstand auch für die Zahlungspflicht des Abnehmers an diesem Ort anzunehmen, um etwaige gerichtliche Streitigkeiten aus dem Versorgungsvertrag an einem gemeinsamen Gerichtsstand zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluß vom 5. Dezember 1985 aaO).
- BGH, 08.12.2011 - III ZR 114/11
Internationale Zuständigkeit für Streitigkeit über Vergütungsansprüche eines …
Richtig ist die Auffassung des Berufungsgerichts, dass bei einem gegenseitigen Vertrag nicht notwendig ein einheitlicher Leistungsort besteht, sondern dass dieser grundsätzlich für jede Verpflichtung gesondert bestimmt werden muss (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 1985 - I ARZ 737/85, NJW 1986, 935; Urteile vom 9. März 1995 - IX ZR 134/94, NJW 1995, 1546; vom 4. März 2004 - IX ZR 101/03, NJW-RR 2004, 932).Dies ist etwa anerkannt beim klassischen Ladengeschäft des täglichen Lebens, bei dem regelmäßig sofort an Ort und Stelle gezahlt wird, oder beim Bauwerkvertrag, bei dem auch der Besteller eine seiner Hauptpflichten, nämlich die Abnahme des Werks, am Ort des Bauwerks zu erfüllen hat und bei dem es im wohlverstandenen Interesse beider Vertragsparteien liegt, eine gerichtliche Auseinandersetzung über etwaige Mängel des Bauwerks in dessen räumlicher Nähe durchführen zu können (…vgl. Beschlüsse vom 11. November 2003 - X ARZ 91/03, aaO S. 25 f; vom 5. Dezember 1985 - I ARZ 737/85, NJW 1986, 935).
Insofern ist der Natur des Schuldverhältnisses eigen, dass sich der Patient am Ort des Krankenhauses zur Behandlung bereit hält und zustimmend mitwirkt, was nicht minder bewertet werden kann als in Betracht kommende einzelne Mitwirkungspflichten des Bestellers beim Bauwerkvertrag (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. November 2003 - X ARZ 91/03, aaO S. 25 f; vom 5. Dezember 1985 - I ARZ 737/85, aaO) oder des Abnehmers beim Energielieferungsvertrag (vgl. BGH…, Urteil vom 17. September 2003 - VIII ZR 321/02, aaO).
- OLG Stuttgart, 13.01.2016 - 9 U 183/15
Rücktritt vom Kaufvertrag: Ort der vertragsgemäßen Belegenheit der Kaufsache als …
Auch bei gegenseitigen Verträgen richtet sich der Leistungsort für die wechselseitigen Leistungen jeweils nach den Wohnsitzen der Vertragsparteien; er ist daher nicht notwendig einheitlich (BGH, Beschluss vom 05.12.85 - I ARZ 737/85, NJW 86, 935; Urteil vom 09.03.95 - IX ZR 134/94, NJW 95, 1546). - BGH, 07.12.2000 - VII ZR 404/99
Rechtswahl und Erfüllungsort beim Architektenvertrag
Für die vom Architekten geschuldete Leistung in dem genannten Umfang gelten die gleichen Grundsätze wie für die Werkleistung des Bauunternehmers eines Bauvertrages (BGH, Urteil vom 5. Dezember 1985 - 1 ARZ 737/85, NJW 1986, 935 = BauR 1986, 241 = ZfBR 1986, 80). - OLG Bamberg, 18.08.2010 - 8 U 51/10
Gerichtsstand des Erfüllungsorts bei Rücktritt von einem Vertrag über die …
Dabei ist der Leistungsort bei gegenseitigen Verträgen grundsätzlich für jede einzelne Verpflichtung gesondert festzustellen (BGH NJW 1986, 935; NJW 2004, 54, 55). - BGH, 18.02.2010 - Xa ARZ 14/10
Selbstständiges Beweisverfahren: Änderung der Zuständigkeit des angerufenen …
Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus einem Bauwerkvertrag ist regelmäßig der Ort des zu errichtenden Bauwerks (BGHZ 157, 20, 25 f.; BGH, Beschl. v. 5.12.1985 - I ARZ 737/85, NJW 1986, 935), hier Frankenheim bei Leipzig. - BGH, 28.06.1990 - IX ZR 209/89
Zurückhalten von Sachvortrag durch den Prozeßbevollmächtigten; Haftung des …
Da die von der Firma R. geschuldete Werkleistung in Wuppertal zu erbringen gewesen war, mußte das dort angerufene Landgericht seine aus § 29 Abs. 1 ZPO folgende Zuständigkeit (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 5. Dezember 1985 - I ARZ 737/85, JZ 1986, 252) nur verneinen, wenn ein abweichender Erfüllungsort oder Gerichtsstand vereinbart war. - BGH, 04.03.2004 - IX ZR 101/03
Gerichtsstand für Erfüllung von Rechtsanwaltsgebührenforderungen
Bei einem Ladengeschäft des täglichen Lebens, wo die beiderseitigen Leistungspflichten sofort an Ort und Stelle erfüllt werden (…vgl. dazu BGH, Urt. v. 2. Oktober 2002 - VIII ZR 163/01, WM 2003, 1530, 1532), oder einem Bauvertrag, der durch den Ort des zu errichtenden Bauwerks sein besonderes Gepräge erhält (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 5. Dezember 1985 - I ARZ 737/85, NJW 1986, 935), mögen besondere Umstände im Sinne des § 269 Abs. 1 BGB gegeben sein. - OLG Stuttgart, 16.11.2016 - 3 U 98/16
Errichtung einer Wohnungseigentumsanlage durch einen Bauträger: Anspruch der …
- OLG München, 23.12.2009 - 20 U 3515/09
Internationale Zuständigkeit für Gewährleistungsansprüche gegen ein im Ausland …
- BayObLG, 28.10.2020 - 1 AR 78/20
Bestimmung des zuständigen Gerichts
- LG Karlsruhe, 31.10.2022 - 10 O 129/22
Intransparente Gerichtsstandsvereinbarung ist unwirksam!
- OLG Schleswig, 25.11.2009 - 2 W 164/09
Erfüllungsort bei einer Werklohnklage; Bindungswirkung einer Verweisung
- BGH, 25.02.1999 - VII ZR 408/97
Maßgebliches Recht bei einem Bauvertrag mit einem im Ausland ansässigen …
- BGH, 09.03.1995 - IX ZR 134/94
Erfüllungsort bei einer durch eine Bürgschaft gesicherten Verbindlichkeit
- OLG Düsseldorf, 14.11.2006 - 24 U 266/03
Darlegungs- und Beweislast des Rechtsanwalts hinsichtlich seines Auftraggebers
- LG Stralsund, 04.10.2011 - 6 O 77/11
Gerichtsstand bei Werklohnklage des Bauunternehmers
- AG Meldorf, 09.11.2009 - 81 C 901/09
Gerichtliche Zuständigkeit für die Geltendmachung einer Werklohnforderung gem. § …
- KG, 05.05.2011 - 20 U 251/10
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Klage eines Krankenhausträgers …
- BayObLG, 19.05.2020 - 1 AR 28/20
Fehlende Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses mangels Zustellung an den …
- LG Krefeld, 19.08.2013 - 12 O 126/12
AG bringt die Werkstücke zum AN: Wo ist der Erfüllungsort?
- BayObLG, 12.09.2022 - 101 AR 82/22
Zum Zustandekommen einer Gerichtsstandsvereinbarung in einem Bauvertrag (hier …
- OLG Zweibrücken, 12.07.2007 - 4 U 156/06
Werkvertrag: Vergütungsanspruch für Verlade- und Transportkosten bei fehlender …
- OLG Hamm, 11.12.2015 - 32 Sa 39/15
Ermittlung des Wohnsitzes im Gerichtsstandsbestimmungsverfahren
- KG, 26.09.2017 - 21 U 9/17
Bauträgervertrag: Einheitlicher Erfüllungsort; internationale Zuständigkeit für …
- OLG Stuttgart, 24.07.2003 - 12 AR 5/03
Örtliche Zuständigkeit für Honorarklage des Rechtsanwalts
- LG Frankenthal, 08.07.1998 - 5 O 520/98
Verfahrensrecht - Bauwerkvertrag: Zuständiges Gericht für Werklohnklage
- OLG Köln, 29.10.1996 - 5 W 74/96
Bindungswirkung einer Verweisung
- LG Mainz, 02.04.2003 - 3 S 345/02
Arzthonorarklage: Wohnsitz des Patienten als Erfüllungsort
- BayObLG, 29.07.1997 - 1Z AR 45/97
Örtliche Zuständigkeit bei Schadensersatzklage des Wohnungskäufers gegen …
- OLG Hamm, 23.11.2018 - 32 SA 51/18
Gerichtsstandbestimmung; Werklohnklage; Gerichtsstand des Erfüllungsorts; mehrere …
- OLG Dresden, 16.06.2009 - 3 AR 46/09
Bindungswirkung der Verweisung einer Werklohnklage durch das Gericht am Ort des …
- OLG Schleswig, 13.12.2002 - 2 W 211/02
Zuständigkeitskonkurrenz zwischen Zivilkammer und Kammer für Handelssachen
- BayObLG, 21.03.2002 - 1Z AR 20/02
Verfahrensrecht - Örtliche Zuständigkeit für Schadensersatz bei Grundstückskauf
- OLG Hamm, 18.10.2018 - 32 SA 45/18
Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Ansprüche aufgrund eines Vertrages über …
- OLG Düsseldorf, 06.07.2004 - 24 U 253/03
Erfüllungsort für Mietzinsansprüche aus Nutzung eines im Ausland betriebenen …
- BayObLG, 10.11.2003 - 1Z AR 129/03
Voraussetzungen für Gerichtsstandsbestimmung im negativen Kompetenzkonflikt - …
- OLG Schleswig, 24.05.2000 - 2 W 83/00
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Ignorierung der Rechtslage
- LG Mainz, 02.04.2003 - 3 S 340/02
Bestimmung des Erfüllungsorts der Geldleistungspflicht aus einem Vertrag über …
- BayObLG, 08.04.2020 - 1 AR 23/20
Willkürliche Verweisung bei gegebener Teilzuständigkeit
- BayObLG, 17.07.2002 - 1Z AR 74/02
Verweisung im Mahnverfahren - übereinstimmende Parteianträge nach …
- BayObLG, 13.06.1996 - 1Z AR 30/96
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts
- LG Zwickau, 17.02.2004 - 7 O 1704/03
Gerichtsstand für Honorarklage des Architekten
- OLG Köln, 11.01.1990 - 7 U 51/89
Skontoabzug: Rechtzeitigkeit der Zahlung bei VOB-Vertrag
- OLG Hamm, 25.06.2018 - 32 SA 67/17
Rechtsfolgen der formularmäßigen Vereinbarung eines ausschließlichen …
- KG, 26.09.2017 - 21 U 73/17
Bauträgervertrag: Einheitlichkeit des Erfüllungsorts; internationale …
- OLG Nürnberg, 13.12.2006 - 3 AR 2517/06
Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO - vertragliche …
- BayObLG, 27.06.2003 - 1Z AR 64/03
Voraussetzungen für die Bestimmung des zuständigen Gerichts bei Vorliegen eines …
- OLG Naumburg, 14.12.2010 - 1 AR 33/10
Bestimmung des zuständigen Gerichts: Hauptsacheverfahren nach vorangegangenem …
- BayObLG, 07.02.2002 - 1Z AR 6/02
Fehlende Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses - Erfüllungsort bei …
- LG Wiesbaden, 02.01.2014 - 9 O 268/13
Ort des Bauwerks für örtliche Zuständigkeit maßgebend!
- LG Berlin, 24.06.2013 - 2 O 107/13
Kein Gerichtsstand am Ort der Baustelle für Zahlungsansprüche!
- LG Rostock, 14.07.2010 - 5 O 24/10
Bestimmung des Leistungsortes für jede Verpflichtung gesondert bei Vorliegen …
- OLG München, 12.07.1995 - 28 W 1948/95
Anwaltszwang für Beschwerde gegen Ablehnung einer einstweiligen Verfügung
- LG Berlin, 09.03.2010 - 49 S 139/09
Verfahrensrecht - Gerichtsstand bei Reparatur einer Klimaanlage
- OLG Dresden, 23.01.2004 - 1 AR 3/04
Verfahrensrecht - Erfüllungsort für Werklohnanspruch ist Ort des Bauwerks
- OLG Naumburg, 04.01.2001 - 1 AR 54/00
Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für die Durchführung eines Rechtstreits …
- OLG Frankfurt, 04.05.1993 - 20 AR 18/93
Bestimmung des zuständigen Gerichts für ein selbständiges Beweisverfahren
- OLG München, 11.03.2021 - 23 U 1410/20
Grenzen und Zuständigkeit bei Streitigkeiten über Incoterm-Verträge
- LG Rottweil, 05.03.2007 - 2 O 157/06
- BayObLG, 22.07.2003 - 1Z AR 73/03
Gerichtsstandsbestimmung bei Gerichtsstand der Mitgliedschaft
- LG Heilbronn, 20.03.1997 - 6 O 2760/95
Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus einem Bauwerksvertrag ; …
- OLG Koblenz, 27.03.1987 - 2 U 608/83
Besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsortes; Internationale Zuständigkeit …
- BayObLG, 19.09.2002 - 1Z AR 118/02
Zuständiges Gericht bei Klage gegen Streitgenossen - Gerichtsstand der …
- OLG Stuttgart, 19.12.2000 - 5 AR 9/00
Welcher Gerichtsstand bei Werklohnklagen gegen eine Gesellschaft bürgerlichen …
- BayObLG, 03.03.1998 - 1Z AR 9/98
Zuständiges Gericht bei Verfahren gegen die Architekten die mit Planung …
- OLG München, 15.01.2021 - 23 U 1410/20
Grenzen und Zuständigkeit bei Streitigkeiten über Incoterm-Verträge
- LG Göttingen, 02.05.2012 - 8 O 38/12
Verfahrensrecht - Klage wegen Planungsmängeln: Örtliche Zuständigkeit?
- OLG Oldenburg, 24.04.1996 - 2 U 49/96
Inhaltskontrolle, Gerichtsstand, Vob/b, Auftraggeber, öffentlicher
- KG, 22.06.1987 - 24 W 3495/87
Anspruch auf Einräumung einer Vormerkung auf Einräumung einer Sicherungshypothek; …
- OLG Karlsruhe, 07.02.2011 - 15 AR 38/10
Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsbestimmung
- LG Karlsruhe, 01.06.2001 - O 22/00
Gerichtsstandsvereinbarung, laufende Geschäftsbeziehung, formlose Billigung
- BayObLG, 04.02.1997 - 1Z AR 98/96
Örtliche Zuständigkeit bei gesamtschuldnerische Klage der Wohnungseigentumskäufer …
- LG München II, 28.07.2003 - 1 O 4326/03
Verfahrensrecht - Örtliche Zuständigkeit in Bausachen: Ein Lotteriespiel!
- LG Itzehoe, 18.08.1989 - 3 O 372/87
Schadensersatz für Rissbildung in Schlammbehältern?