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   BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87   

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https://dejure.org/1987,31
BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87 (https://dejure.org/1987,31)
BGH, Entscheidung vom 10.12.1987 - I ARZ 809/87 (https://dejure.org/1987,31)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1987 - I ARZ 809/87 (https://dejure.org/1987,31)
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Nicht geprüfte Gerichtsstandsbehauptung

§ 36 Nr. 6 ZPO gilt auch, wenn ein Gericht nach Verweisung die "Übernahme des Verfahrens abgelehnt" hat;

§ 281 Abs. 2 ZPO aF, auch eine prozeßordnungswidrige Verweisung hat i.d.R. Bindungswirkung, Grenze: Willkür und Versagung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG)

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Verweisung eines Rechtsstreites - Schlüssige Darlegung der Voraussetzungen einer wirksamen Gerichtsstandsvereinbarung - Bindung an einen gerichtlichen Verweisungsbeschluss - Wirksamkeit des Verweisungsbeschlusses - Anspruch auf rechtliches Gehör in ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nach § 218 Abs. 2 S. 2 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 128, 281 Abs. 1
    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 102, 338
  • NJW 1988, 1794
  • MDR 1988, 470
 
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Wird zitiert von ... (236)

  • BGH, 20.03.2007 - VI ZR 254/05

    Anforderungen an die Erklärung der Zustimmung zum schriftlichen Verfahren;

    Die Klägerin hat mit ihrem Schriftsatz vom 6. Oktober 2005 den in der Anordnung des schriftlichen Verfahrens ohne Zustimmung der Parteien liegenden Verfahrensfehler nicht gerügt, obwohl ihr die fehlende Zustimmung beider Parteien bekannt war (vgl. auch BGH, BGHZ 102, 338, 340 f.).
  • BGH, 13.12.2005 - X ARZ 223/05

    Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Insolvenzgericht; Prüfung der

    Das genügt, um zur Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu gelangen (BGHZ 102, 338, 339 f.).

    Dies entzieht auch einen sachlich zu Unrecht ergangenen Verweisungsbeschluss und die diesem Beschluss zugrunde liegende Entscheidung über die Zuständigkeit grundsätzlich jeder Nachprüfung (BGHZ 102, 338, 340; Sen.Beschl. v. 22.06.1993 - X ARZ 340/93, NJW 1993, 2810).

  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 34/03

    Gewährung rechtlichen Gehörs durch das vorlegende Gericht; Abstimmung der

    Offen bleiben kann, ob die Bindung des Bundesgerichtshofs an die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts entfällt, wenn dieses einen nach Art. 103 Abs. 1 GG ausnahmsweise gebotenen Hinweis auf seine rechtliche Beurteilung der Sache selbst unterlassen hat (vgl. BGHZ 71, 69, 72 f.; 102, 338, 341 zur fehlenden Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen nach § 281 ZPO).
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