Rechtsprechung
BFH, 30.05.2014 - I B 118/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Auslegung des Klageantrags
- openjur.de
Auslegung des Klageantrags
- Bundesfinanzhof
FGO § 40 Abs 1, FGO § 41 Abs 1, FGO § 96 Abs 1 S 2, FGO § 109, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 118 Abs 2
Auslegung des Klageantrags
- Bundesfinanzhof
Auslegung des Klageantrags
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 40 Abs 1 FGO, § 41 Abs 1 FGO, § 96 Abs 1 S 2 FGO, § 109 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
Auslegung des Klageantrags - IWW
- rewis.io
Auslegung des Klageantrags
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang der Bindung des Finanzgerichts an den gestellten Klageantrag
- rechtsportal.de
FGO § 96 Abs. 1 S. 2
Umfang der Bindung des Finanzgerichts an den gestellten Klageantrag - datenbank.nwb.de
Verfahrensmangel bei unrichtiger Auslegung des Klageantrags; keine Bindung an die Auffassung des FG bei Auslegung des Klageantrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die unzutreffende Auslegung eines Klageantrags
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Anfechtungsklage
- Einzelfälle
Verfahrensgang
- FG Köln, 08.05.2013 - 10 K 3082/12
- BFH, 30.05.2014 - I B 118/13
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 26.07.1999 - V B 71/99
Urteilstenor; Berichtigung
Auszug aus BFH, 30.05.2014 - I B 118/13
Ein solcher Verstoß ist nicht im Verfahren der Urteilsergänzung gemäß § 109 FGO geltend zu machen (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Juli 1999 V B 71/99, BFH/NV 2000, 66; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung/ Finanzgerichtsordnung, § 109 FGO Rz 2), sondern kann als Verfahrensmangel (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde gerügt werden (Brandt in Beermann/ Gosch, FGO § 109 Rz 24). - BFH, 20.09.1996 - VI R 43/93
Anforderungen an die Einordnung und Würdigung einer Klageart
Auszug aus BFH, 30.05.2014 - I B 118/13
Für die Einordnung und Würdigung einer Klageart kommt es nicht auf die Bezeichnung, sondern auf den Inhalt des Klagebegehrens, d.h. auf den Charakter des begehrten Urteilsausspruchs an, der ggf. im Wege der Auslegung zu ermitteln ist (BFH-Urteil vom 20. September 1996 VI R 43/93, BFH/NV 1997, 249, m.w.N.). - BVerfG, 10.08.1999 - 2 BvR 184/99
Zur Frage effektiven Rechtsschutzes gegen eine vom LG auf Beschwerde der …
Auszug aus BFH, 30.05.2014 - I B 118/13
Nach dem Gebot der rechtsschutzwahrenden Auslegung ist derjenige Rechtsbehelf als eingelegt anzusehen, der nach Lage der Sache in Betracht kommt und sachlich den Belangen des Rechtsschutzsuchenden entspricht (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. August 1999 2 BvR 184/99, Neue Juristische Wochenschrift 2000, 649). - BFH, 08.10.2012 - I B 76/12
Ergehen des FG-Urteils ohne mündliche Verhandlung bei fehlendem Einverständnis …
Auszug aus BFH, 30.05.2014 - I B 118/13
In der Auslegung prozessualer Willenserklärungen, die im erstinstanzlichen Klageverfahren abgegeben worden sind, ist das Revisionsgericht frei; es ist insoweit nicht gemäß § 118 Abs. 2 FGO an die Auslegung durch die Vorinstanz gebunden (Senatsbeschluss vom 8. Oktober 2012 I B 76, 77/12, BFH/NV 2013, 219, m.w.N.).
- BFH, 29.03.2022 - IX B 18/21
Einkünfteerzielungsabsicht bei § 21 EStG
b) Vor diesem Hintergrund kann offenbleiben, ob das FG angesichts der von fachkundigen Prozessbevollmächtigten eindeutig formulierten und bezifferten Klageanträge auf die Stellung (noch) sachdienlicher(er) Anträge hätte hinwirken können; jedenfalls ist nach Aktenlage nicht ersichtlich, dass das FG bewusst nur über einen Teil des tatsächlichen Klagebegehrens entschieden hat (vgl. zu einem solchen Fall BFH-Beschluss vom 30.05.2014 - I B 118/13, BFH/NV 2014, 1556). - BFH, 12.09.2017 - I R 97/15
Ausländisches Amtshilfeersuchen
Das folgt aus der Klageschrift und des in der mündlichen Verhandlung gestellten (unklaren) Antrags, zu deren Auslegung der Senat ohne Bindung an die Feststellungen des FG befugt ist (z.B. Senatsbeschluss vom 30. Mai 2014 I B 118/13, BFH/NV 2014, 1556, m.w.N.). - BFH, 31.05.2017 - I B 102/16
Keine Nichtigkeit eines Steuerbescheids wegen Verwendung einer veralteten …
Anders ist die Sachlage nur dann, wenn das FG den Klageantrag unzutreffend auslegt und dadurch bewusst nur über einen Teil des tatsächlichen Klagebegehrens entscheidet (vgl. zu einem solchen Fall Senatsbeschluss vom 30. Mai 2014 I B 118/13, BFH/NV 2014, 1556).