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   BFH, 29.07.2009 - I B 12/09 (NV)   

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https://dejure.org/2009,9782
BFH, 29.07.2009 - I B 12/09 (NV) (https://dejure.org/2009,9782)
BFH, Entscheidung vom 29.07.2009 - I B 12/09 (NV) (https://dejure.org/2009,9782)
BFH, Entscheidung vom 29. Juli 2009 - I B 12/09 (NV) (https://dejure.org/2009,9782)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3 S. 2; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Beurteilung der Vergütung einer Kapitalgesellschaft an ihren beherrschenden Gesellschafter als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) bei Fehlen konkreter Angaben zur Arbeitszeit

  • datenbank.nwb.de

    Mehrere Minderheitsgesellschafter mit gleichgerichteten Interessen können im Einzelfall eine GmbH beherrschen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2010, 1480
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 18.02.1999 - I R 51/98

    VGA; Beherrschung einer KapG durch gleichgelagerte Interessen; Pensionszusage:

    Auszug aus BFH, 29.07.2009 - I B 12/09
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass mehrere Minderheitsgesellschafter eine GmbH im Einzelfall dadurch beherrschen können, dass sie gleichgerichtete Interessen verfolgen (Senatsurteil vom 18. Februar 1999 I R 51/98, BFH/NV 1999, 1384).

    Hiervon kann auszugehen sein, wenn mit allen Minderheitsgesellschaftern zeit- und inhaltsgleiche Vereinbarungen getroffen werden (Senatsurteil in BFH/NV 1999, 1384, m.w.N.).

  • BFH, 09.11.2005 - I R 89/04

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Zusage einer Nur-Pension ohne Barlohnumwandlung als

    Auszug aus BFH, 29.07.2009 - I B 12/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteil vom 9. November 2005 I R 89/04, BFHE 211, 287, BStBl II 2008, 523, m.w.N.) kann eine vGA angenommen werden, wenn die Kapitalgesellschaft an ihren beherrschenden Gesellschafter eine Leistung erbringt, für die es an einer klaren, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt.
  • BFH, 20.01.2015 - X R 49/13

    Anerkennung eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Einzelunternehmen und einer

    Der Vergütungsaufwand ist damit als verdeckte Gewinnausschüttung zu beurteilen (s. BFH-Beschluss vom 29. Juli 2009 I B 12/09, BFH/NV 2010, 66).

    Vereinbarungen können einem Fremdvergleich nicht standhalten, wenn der Geschäftsführer in nicht unerheblichem Ausmaß Nebentätigkeiten in einem gleichartigen Bereich ausüben darf (so war der Kläger des dem BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 66 zugrundeliegenden Rechtsstreits neben seinen Aufgaben als Gesellschafter-Geschäftsführer einer Laborarztpraxis in eigener Arztpraxis tätig).

    Auf eine derartige Vereinbarung würde sich ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter nicht einlassen (so auch BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 66).

  • BFH, 22.10.2015 - IV R 7/13

    VGA durch überhöhte Geschäftsführervergütungen an den Kommanditisten der

    Diese Annahmen des FG beruhen auf einer einzelfallbezogenen Sachverhaltswürdigung, die im Revisionsverfahren nur daraufhin überprüft werden kann, ob sie entweder in verfahrensfehlerhafter Weise zustande gekommen ist oder gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt (vgl. BFH-Urteil vom 28. November 2001 I R 44/00, BFH/NV 2002, 543; BFH-Beschluss vom 29. Juli 2009 I B 12/09, BFH/NV 2010, 66).
  • FG Münster, 11.12.2012 - 13 K 125/09

    Besondere Grundsätze bei GmbH mit Beirat

    Zum anderen sind die Kommanditisten im Streitfall aber auch beherrschenden Gesellschaftern gleichzustellen, da sie im Zusammenhang mit den zugunsten von A, G und K zeit- und inhaltsgleich abgeschlossenen Gehaltsvereinbarungen gleichgerichtete Interessen hatten und die jeweilige Leistung den ihnen nahestehenden Personen - A, G und K - unterschiedslos zukam (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 29.07.2009 I B 12/09, BFH/NV 2010, 66; BFH-Urteil vom 18.02.1999 I R 51/98, BFH/NV 1999, 1384).
  • FG München, 24.10.2013 - 11 K 1190/11

    Besteuerung des wegen des Verzichts auf ein Optionsrecht auf Übertragung von

    Sie hielten zwar nur jeweils 20 % der Anteile an der GmbH, ihre Anteile sind aber hinsichtlich der Vereinbarung über das ihnen gemeinschaftlich eingeräumte Optionsrecht und dessen Aufhebung zusammenzurechnen, da sie in Verfolgung gleich gerichteter Interessen zusammengewirkt haben, um eine ihren Interessen entsprechende Willensbildung der Gesellschaft herbeizuführen (vgl. BFH - Urteil vom 18. Februar 1999 I R 51/98, BFH/NV 1999, 953; BFH - Beschluss vom 29. Juli 2009 I B 12/09, BFH/NV 2010, 66).
  • FG Nürnberg, 13.12.2022 - 1 K 1349/21

    Erdienbarkeit von zugesagten Pensionen

    Verfügt ein Gesellschafter über genau 50% oder weniger der Gesellschaftsanteile, kann er aber dennoch einem beherrschenden Gesellschafter gleichgestellt werden, wenn er mit anderen gleichgerichtete Interessen verfolgenden Gesellschaftern zusammenwirkt, um eine ihren Gesellschafterinteressen entsprechende Willensbildung der Kapitalgesellschaft herbeizuführen (vgl. BFH-Beschluss vom 29.07.2009 I B 12/09, BFH/NV 2010, 66; BFH-Urteile vom 25.10.1995 I R 9/95, BStBl II 1997, 703 und vom 13.12.1989 I R 99/87, BStBl II 1990, 454, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 11.11.2009 - 2 K 306/04

    Zeitpunkt des Zuflusses einer Dividendenzahlung beim beherrschenden

    Im Streitfall hielt der Kläger zwar nur 50 % an der X. In der Rechtsprechung ist aber geklärt, dass mehrere Minderheitsgesellschafter eine Kapitalgesellschaft im Einzelfall dadurch beherrschen können, dass sie gleichgerichtete Interessen verfolgen (BFH-Beschluss vom 29. Juli 2009 I B 12/09, Juris).
  • FG Hamburg, 12.12.2011 - 6 K 140/10

    Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer: Keine gewerbesteuerliche Organschaft zwischen

    Hieran fehlt es, wenn in einem mit einem beherrschenden Gesellschafter geschlossenen Arbeitsvertrag die Arbeitszeiten nicht klar und eindeutig geregelt sind und sich auch nicht aufgrund anderer Umstände bestimmen lassen (BFH-Beschluss vom 29.07.2009 I B 12/09, BFH/NV 2010, 66).
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