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   BFH, 22.07.1987 - I B 148/86   

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https://dejure.org/1987,25140
BFH, 22.07.1987 - I B 148/86 (https://dejure.org/1987,25140)
BFH, Entscheidung vom 22.07.1987 - I B 148/86 (https://dejure.org/1987,25140)
BFH, Entscheidung vom 22. Juli 1987 - I B 148/86 (https://dejure.org/1987,25140)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 12.11.1986 - I R 320/83

    Auslegung des Verwertungstatbestandes - abweichend von Abschn. 92 Abs. 2 Satz 2

    Auszug aus BFH, 22.07.1987 - I B 148/86
    NV: Zur Aussetzung der Vollziehung eines Haftungsbescheids gemäß § 191 Abs. 1 AO 1977 i.V.m. § 50a Abs. 5 Sätze 2 und 3 EStG: Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die Fertigung von Bauplänen durch einen ausländischen selbständigen Architekten und ihre Überlassung an eine ausländische Baugesellschaft zur Errichtung von Eigentumswohnungen im Inland eine Verwertung i.S. von § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. § 49 Abs. 1 Nr. 3 EStG darstellt, da eine Verwertung im Inland nur vorliegt, wenn der Architekt das Ergebnis seiner Arbeit der Baugesellschaft im Inland zuführt (vgl. BFH-Urteil vom 12.11.1986 I R 320/83).2.
  • BFH, 27.08.1970 - V R 102/67

    Ermessensfehlerhaft - Steuerbescheid - Vollstreckung im Ausland - Gefährdung des

    Auszug aus BFH, 22.07.1987 - I B 148/86
    NV: Aussetzung der Vollziehung eines Haftungsbescheids gegen Sicherheitsleistung, weil das Leistungsgebot aufgrund des Bescheids möglicherweise im Ausland vollstreckt werden müßte (vgl. BFH-Urteil vom 27.8.1970 V R 102/67).
  • BFH, 15.09.2015 - I B 57/15

    Aussetzung der Vollziehung - Sicherheitsleistung wegen Auslandswohnsitzes

    Eine Gefährdung der Steuerforderung ist u.a. dann gegeben, wenn die spätere Vollstreckung nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich wäre, wie es z.B. der Fall ist, wenn der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz im Ausland hat (Senatsbeschlüsse vom 22. Juli 1987 I B 148/86, n.v., und vom 14. September 1994 I B 40/94, BFH/NV 1995, 376; BFH-Urteil vom 27. August 1970 V R 102/67, BFHE 100, 291, BStBl II 1971, 1; BFH-Beschluss vom 18. Dezember 2000 VI S 15/98, BFH/NV 2001, 637) oder der Steuerbescheid aus anderen Gründen im Ausland vollstreckt werden müsste, ohne dass völkervertraglich gewährleistet ist, dass in dem betreffenden Land wie im Inland vollstreckt werden könnte (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Oktober 2002 VII S 28/01, BFH/NV 2003, 12; Gosch in Beermann/Gosch, FGO § 69 Rz 207; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 69 FGO Rz 110; Birkenfeld in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, § 69 FGO Rz 387).
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