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   BFH, 12.03.2008 - I B 176/07   

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https://dejure.org/2008,16399
BFH, 12.03.2008 - I B 176/07 (https://dejure.org/2008,16399)
BFH, Entscheidung vom 12.03.2008 - I B 176/07 (https://dejure.org/2008,16399)
BFH, Entscheidung vom 12. März 2008 - I B 176/07 (https://dejure.org/2008,16399)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Bindung des BFH an die tatrichterliche Würdigung zum Zustand der Buchführung; Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; AO § 158

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 20.09.1989 - X R 39/87

    Kassenfehlbeträge können Anlaß geben, die (baren) Betriebseinnahmen zu schätzen.

    Auszug aus BFH, 12.03.2008 - I B 176/07
    Dasselbe gilt insoweit, als die Klägerin sich gegen die Annahme des FG wendet, dass die nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) notwendige Kassensturzfähigkeit (BFH-Urteil vom 20. September 1989 X R 39/87, BFHE 158, 301, 303, BStBl II 1990, 109, 110; BFH-Beschluss vom 23. Dezember 2004 III B 14/04, BFH/NV 2005, 667, 668, m.w.N.) im Streitfall gefehlt habe.
  • BFH, 23.12.2004 - III B 14/04

    NZB: kumulative Urteilsbegründung, Mängel im Kassenbuch, Schätzung

    Auszug aus BFH, 12.03.2008 - I B 176/07
    Dasselbe gilt insoweit, als die Klägerin sich gegen die Annahme des FG wendet, dass die nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) notwendige Kassensturzfähigkeit (BFH-Urteil vom 20. September 1989 X R 39/87, BFHE 158, 301, 303, BStBl II 1990, 109, 110; BFH-Beschluss vom 23. Dezember 2004 III B 14/04, BFH/NV 2005, 667, 668, m.w.N.) im Streitfall gefehlt habe.
  • FG Hamburg, 17.09.2015 - 2 K 253/14

    Umsatzsteuerliche Behandlung der Vermietungsleistung bei Überlassung möblierter

    Dies ist bei den Kassenaufzeichnungen der Klägerin nicht gewährleistet, die in § 158 AO angeordnete Beweiskraft der Buchführung ist damit für den Streitfall ausgeschlossen (vgl. BFH-Beschluss vom 12.03.2008 I B 176/07, juris).
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