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   BFH, 15.10.2014 - I B 176/13   

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https://dejure.org/2014,38793
BFH, 15.10.2014 - I B 176/13 (https://dejure.org/2014,38793)
BFH, Entscheidung vom 15.10.2014 - I B 176/13 (https://dejure.org/2014,38793)
BFH, Entscheidung vom 15. Oktober 2014 - I B 176/13 (https://dejure.org/2014,38793)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Rechtliches Gehör - Gewerbesteuerbefreiung für ein Reha-Zentrum - Länge der Urteilsgründe

  • openjur.de

    Rechtliches Gehör; Gewerbesteuerbefreiung für ein Reha-Zentrum; Länge der Urteilsgründe

  • Bundesfinanzhof

    GewStG § 3 Nr 20 Buchst b, GewStG § 3 Nr 20 Buchst d, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 2
    Rechtliches Gehör - Gewerbesteuerbefreiung für ein Reha-Zentrum - Länge der Urteilsgründe

  • Bundesfinanzhof

    Rechtliches Gehör - Gewerbesteuerbefreiung für ein Reha-Zentrum - Länge der Urteilsgründe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Nr 20 Buchst b GewStG 2002, § 3 Nr 20 Buchst d GewStG 2002, § 96 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO
    Rechtliches Gehör - Gewerbesteuerbefreiung für ein Reha-Zentrum - Länge der Urteilsgründe

  • IWW

    § 3 Nr. 20 des Gewerbesteuergesetzes, § ... 3 Nr. 20 Buchst. b GewStG 2002, § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG 2002, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • rewis.io

    Rechtliches Gehör - Gewerbesteuerbefreiung für ein Reha-Zentrum - Länge der Urteilsgründe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die gewerbesteuerliche Behandlung von Gewinnen einer Rehabilitations- und Versorgungseinrichtung auf dem Gebiet der Orthopädie und Kardiologie mangels Darlegung eines Divergenzfalls; Umfang des rechtlichen Gehörs im ...

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die gewerbesteuerliche Behandlung von Gewinnen einer Rehabilitations- und Versorgungseinrichtung auf dem Gebiet der Orthopädie und Kardiologie mangels Darlegung eines Divergenzfalls

  • datenbank.nwb.de

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Gewerbesteuerbefreiung für ein ambulantes bzw. teilstationäres Reha-Zentrum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtliches Gehör - und die Länge der Urteilsgründe

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Niedersachsen, 12.11.2012 - 7 K 10204/09

    Gewerbesteuerbefreiung für Erträge aus der ambulanten Rehabilitation trotz

    Auszug aus BFH, 15.10.2014 - I B 176/13
    Das FG ist weder von der Entscheidung des Niedersächsischen FG vom 12. November 2012  7 K 10204/09 (Deutsches Steuerrecht-Entscheidungsdienst --DStRE-- 2013, 1497, juris) abgewichen noch hat es den Anspruch der Klägerin auf rechtliches Gehör verletzt.

    Wie aus den weiteren Urteilsgründen hervorgeht (Urteil des Niedersächsischen FG in DStRE 2013, 1497, Rz 19 und 20 in juris), hat das Gericht für die Anwendung der Steuerbefreiungsvorschrift entscheidend darauf abgestellt, ob der dortige Kläger eine ambulante oder eine teilstationäre Rehabilitationseinrichtung betrieben hat, weil nach dem von ihm eingenommenen abstrakten Rechtsstandpunkt teilstationäre Einrichtungen von der Befreiungsvorschrift erfasst werden, ambulante aber nicht.

    bb) Den Rechtssatz, dass physiotherapeutische Maßnahmen den Begriff der Pflegeleistung i.S. des § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG 2002 erfüllen, hat das Niedersächsische FG in der Tat aufgestellt (Urteil in DStRE 2013, 1497, Rz 20 in juris).

    Die Vorinstanz hat ausweislich des Urteilstatbestands das tatsächliche und rechtliche Vorbringen der Klägerin zum gesetzlichen Tatbestandsmerkmal der "vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen" i.S. des § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG 2002 (so insbesondere das wiederholte Zitieren des Urteils des Niedersächsischen FG in DStRE 2013, 1497 sowie zahlreiche Einzelangaben zu den Leistungen des Rehabilitationszentrums, der Aufenthaltsdauer der Patienten, der Nutzung der Infrastruktur u.a.) zur Kenntnis genommen und auch in Erwägung gezogen.

    Damit wurde offenbar, dass und aus welchen Gründen die Vorinstanz der von der Klägerin geteilten abweichenden Rechtsauffassung des Niedersächsischen FG in dessen Urteil in DStRE 2013, 1497 nicht zu folgen vermochte (s. oben unter II.1.b bb der Gründe dieses Beschlusses).

  • BFH, 07.11.2012 - I B 172/11

    Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht: Anforderungen an Inhalt und

    Auszug aus BFH, 15.10.2014 - I B 176/13
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (Senatsbeschluss vom 7. November 2012 I B 172/11, BFH/NV 2013, 561, m.w.N.).
  • BFH, 11.11.2013 - XI B 99/12

    Grundsätzliche Bedeutung - Bindung des BFH an eine tatsächliche Würdigung des FG

    Auszug aus BFH, 15.10.2014 - I B 176/13
    Das FG muss seiner Entscheidung einen tragenden abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt haben, der mit den ebenfalls tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung des anderen Gerichts nicht übereinstimmt (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 11. November 2013 XI B 99/12, BFH/NV 2014, 366; vom 8. Januar 2014 XI B 120/13, BFH/NV 2014, 686).
  • BFH, 08.01.2014 - XI B 120/13

    Zur Entstehung eines Pflegekindschaftsverhältnisses zu einer volljährigen

    Auszug aus BFH, 15.10.2014 - I B 176/13
    Das FG muss seiner Entscheidung einen tragenden abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt haben, der mit den ebenfalls tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung des anderen Gerichts nicht übereinstimmt (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 11. November 2013 XI B 99/12, BFH/NV 2014, 366; vom 8. Januar 2014 XI B 120/13, BFH/NV 2014, 686).
  • FG Sachsen, 10.10.2013 - 4 K 1898/11

    Gewerbesteuerrechtlicher Begriff des Krankenhauses keine Gewerbesteuerbefreiung

    Auszug aus BFH, 15.10.2014 - I B 176/13
    In seinem klageabweisenden Urteil vom 10. Oktober 2013  4 K 1898/11 ließ es die Revision nicht zu.
  • FG Münster, 25.08.2014 - 9 K 106/12

    Steuerpflicht von Dialysezentren

    Der Gesetzgeber überschreitet die verfassungsrechtliche Grenze seiner Gestaltungsfreiheit nicht, wenn er Krankenhäuser wegen der von diesen grundsätzlich gewährleisteten vollstationären Versorgung und ihrer damit verbundenen besonderen Bedeutung für das Gesundheitssystem von der Gewerbesteuer befreit, ohne gleichzeitig für alle denkbaren anderen Leistungen, die ebenfalls der Gesundheitsversorgung dienen und unter Umständen über die Sozialversicherung abgerechnet werden, dieselbe Steuervergünstigung zu gewähren (vgl. auch zur Gewerbesteuerpflicht eines Arztes für Laboratoriumsmedizin BFH-Urteil vom 21.3.1995 XI R 85/93, BFHE 177, 377, BStBl II 1995, 732; zur Gewerbesteuerpflicht von Krankentransport und Rettungsdienst BFH-Urteil vom 18.9.2007 I R 30/06, BFHE 219, 184, BStBl II 2009, 126; zur Gewerbesteuerpflicht ambulanter Rehabilitationszentren bis einschließlich des Veranlagungszeitraums 2014 siehe BFH-Urteil vom 22.10.2003 I R 65/02, BFHE 204, 278, BStBl II 2004, 300 und Sächsisches Finanzgericht - FG -, Urteil vom 10.10.2013 4 K 1898/11, Nichtzulassungsbeschwerde I B 176/13, a.A. allerdings Niedersächsisches FG, Urteil vom 12.11.2012 7 K 10204/09, DStRE 2013, 1497; vgl. außerdem zur zulässigen steuerlichen Differenzierung zwischen einer Heimunterbringung und ambulanten Maßnahmen, wenngleich dort im Bereich der Pflege, BFH-Urteil vom 8.9.1994 IV R 85/93, BFHE 175, 451, BStBl II 1995, 67).
  • BFH, 25.02.2015 - I B 66/14

    Ablaufhemmung bei einer Auftragsprüfung - Folgen des Antrags auf Aussetzung der

    Diese besonderen Umstände sind in der Beschwerdeschrift darzulegen (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 7. November 2012 I B 172/11, BFH/NV 2013, 561; vom 15. Oktober 2014 I B 176/13, BFH/NV 2015, 226, jeweils m.w.N.).
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