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   BFH, 01.04.2008 - I B 18/08   

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https://dejure.org/2008,12446
BFH, 01.04.2008 - I B 18/08 (https://dejure.org/2008,12446)
BFH, Entscheidung vom 01.04.2008 - I B 18/08 (https://dejure.org/2008,12446)
BFH, Entscheidung vom 01. April 2008 - I B 18/08 (https://dejure.org/2008,12446)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 28.06.2006 - I R 97/05

    Als Anfechtungsklage fortgeführte Untätigkeitsklage - Sog. Rücklagenmanagement

    Auszug aus BFH, 01.04.2008 - I B 18/08
    Die Beigeladene hatte sich im Rahmen eines sogenannten Rücklagenmanagementsystems --das mit anderen Beteiligten Gegenstand des Senatsurteils vom 28. Juni 2006 I R 97/05 (BFHE 214, 276) und des Senatsbeschlusses vom 20. August 2007 I B 98/07 (BFH/NV 2007, 2276) war-- an der Klägerin beteiligt und war Empfängerin einer Gewinnausschüttung.

    Der darüber geführte Rechtsstreit ist durch das Senatsurteil in BFHE 214, 276 rechtskräftig in der Weise abgeschlossen, dass bei der Beigeladenen Betriebseinnahmen auszusetzen sind.

  • BFH, 17.10.2006 - VIII B 90/06

    Beschwerde gegen Beiladung

    Auszug aus BFH, 01.04.2008 - I B 18/08
    Die der Rechtswahrung dienende Drittbeteiligung ist nur dann ausnahmsweise entbehrlich, wenn eindeutig feststeht, dass es zu einer Heranziehung des Dritten, z.B. wegen Festsetzungsverjährung, nicht mehr kommen, dieser also eindeutig rechtlich nicht betroffen sein kann (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Oktober 2006 VIII B 90/06, BFH/NV 2007, 199, m.w.N.).
  • BFH, 20.08.2007 - I B 98/07

    KSt; Anrechnung

    Auszug aus BFH, 01.04.2008 - I B 18/08
    Die Beigeladene hatte sich im Rahmen eines sogenannten Rücklagenmanagementsystems --das mit anderen Beteiligten Gegenstand des Senatsurteils vom 28. Juni 2006 I R 97/05 (BFHE 214, 276) und des Senatsbeschlusses vom 20. August 2007 I B 98/07 (BFH/NV 2007, 2276) war-- an der Klägerin beteiligt und war Empfängerin einer Gewinnausschüttung.
  • BFH, 29.01.2003 - VIII B 33/02

    Sonderrechtsnachfolge; Beiladung

    Auszug aus BFH, 01.04.2008 - I B 18/08
    Eine Kostenentscheidung ist nicht zu treffen; die Kosten des Rechtsmittels gegen eine Zwischenentscheidung gehören bei einem Erfolg des Rechtsmittels zu den Kosten der Hauptsache (z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. Januar 2003 VIII B 33/02, BFH/NV 2003, 927; vom 16. September 2004 VI B 57/03, BFH/NV 2005, 71).
  • BFH, 16.09.2004 - VI B 57/03

    Beiladung;, Kosten Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BFH, 01.04.2008 - I B 18/08
    Eine Kostenentscheidung ist nicht zu treffen; die Kosten des Rechtsmittels gegen eine Zwischenentscheidung gehören bei einem Erfolg des Rechtsmittels zu den Kosten der Hauptsache (z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. Januar 2003 VIII B 33/02, BFH/NV 2003, 927; vom 16. September 2004 VI B 57/03, BFH/NV 2005, 71).
  • BFH, 01.07.2014 - VIII B 21/14

    Rechtswidrigkeit der Beiladung bei vorangegangener übereinstimmender

    Entbehrlich ist die Drittbeteiligung auch, wenn der belastende Ansatz beim Beigeladenen bereits erfolgt ist und darüber rechtskräftig entschieden wurde (vgl. BFH-Beschluss vom 1. April 2008 I B 18/08, BFH/NV 2008, 1109, m.w.N.; Klein/Rüsken, AO, 12. Aufl., § 174 Rz 74; von Wedelstädt in Beermann/Gosch, AO § 174 Rz 129).
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