Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 28.02.1969

Rechtsprechung
   BFH, 28.08.1968 - I B 18/68   

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BFH, 28.08.1968 - I B 18/68 (https://dejure.org/1968,2680)
BFH, Entscheidung vom 28.08.1968 - I B 18/68 (https://dejure.org/1968,2680)
BFH, Entscheidung vom 28. August 1968 - I B 18/68 (https://dejure.org/1968,2680)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erlaß eines Steuerbescheides - Dinglicher Arrest - Eintritt der Vollstreckbarkeit - Wegfall des Arrestgrundes - Rechtswirksamkeit der Pfändungsmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 93, 405
  • BStBl II 1968, 832
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 29.03.1962 - IV 222/60 U

    Eintragung einer Zwangshypothek auf dem Grundstück der Ehefrau wegen einer

    Auszug aus BFH, 28.08.1968 - I B 18/68
    Voraussetzung einer jeden Vollstreckungsmaßnahme ist das Vorliegen eines Leistungsgebots (Urteile des BFH IV 222/60 U vom 29. März 1962, BFH 75, 147, BStBl III 1962, 321; VII 40/61 vom 22. Mai 1962, StRK, Reichsabgabenordnung, § 326, Rechtsspruch 8), das -- als die Aufforderung an den Empfänger, die geforderte Leistung innerhalb bestimmter Frist zu bewirken -- in der Regel mit der Festsetzung der angeforderten Steuer im Steuerbescheid verbunden wird (§ 211 Abs. 2 Nr. 2 AO, § 9 Abs. 2 Satz 3 der Beitreibungsordnung).
  • BFH, 22.05.1962 - VII 40/61
    Auszug aus BFH, 28.08.1968 - I B 18/68
    Voraussetzung einer jeden Vollstreckungsmaßnahme ist das Vorliegen eines Leistungsgebots (Urteile des BFH IV 222/60 U vom 29. März 1962, BFH 75, 147, BStBl III 1962, 321; VII 40/61 vom 22. Mai 1962, StRK, Reichsabgabenordnung, § 326, Rechtsspruch 8), das -- als die Aufforderung an den Empfänger, die geforderte Leistung innerhalb bestimmter Frist zu bewirken -- in der Regel mit der Festsetzung der angeforderten Steuer im Steuerbescheid verbunden wird (§ 211 Abs. 2 Nr. 2 AO, § 9 Abs. 2 Satz 3 der Beitreibungsordnung).
  • BFH, 06.02.2013 - XI B 125/12

    Aufhebung der Vollziehung eines dinglichen Arrests ohne Sicherheitsleistung -

    Dafür spricht auch der vom FA herausgestellte Umstand, dass das vorläufige Sicherungsverfahren nach dem Eintritt der Vollstreckbarkeit ohne weiteres in das Beitreibungsverfahren übergeleitet wird (seit BFH-Beschluss vom 28. August 1968 I B 18/68, BFHE 93, 405, BStBl II 1968, 832; BFH-Urteil vom 27. Juni 2006 VII R 34/05, BFH/NV 2006, 2024).
  • BFH, 07.07.1987 - VII R 167/84

    Steuerliche Behandlung von Schmiergeldzahlungen als steuerliche Einkünfte -

    Die durch den Arrestvollzug erlangten Sicherheiten bleiben bestehen und behalten ihren Rang; das FA ist nach § 327 AO 1977 befugt, sich aus ihnen zu befriedigen (vgl. Urteile des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 15. Dezember 1921 V A 229/21, RFHE 7, 341, und vom 6. Februar 1935 VI A 998/34, RStBl 1935, 484; BFH-Beschluß vom 28. August 1968 I B 18/68, BFHE 93, 405, BStBl II 1968, 832; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 12. Aufl., § 324 AO 1977 Tz. 31; Schwarz in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 324 AO 1977 Anm. 78, 79).

    Eine Wiederholung der im Sicherungsverfahren getroffenen Pfändungsmaßnahmen, wie sie das FG Hamburg verlangt, sollte - wie der BFH im Urteil in BFHE 93, 405, BStBl II 1968, 832 entschieden hat - durch die Vorschrift des § 381 der Reichsabgabenordnung (jetzt § 327 AO 1977) gerade verhindert werden.

  • BFH, 27.06.2006 - VII R 34/05

    AdV - Sicherheitsleistung

    b) Einer Wiederholung der Pfändungsverfügung, auf die das FA in der Verwertungsankündigung ausdrücklich hingewiesen hat, bedurfte es zur Einleitung der angekündigten Vollstreckungsmaßnahme nicht (BFH-Beschluss vom 28. August 1968 I B 18/68, BFHE 93, 405, BStBl II 1968, 832).
  • FG Sachsen, 18.03.2019 - 5 K 907/18

    Unterbrechen der Verjährungsfrist bis zum Abschluß der Verwertung oder bis zur

    Da die erlangte Sicherung und die Wahrung des dadurch gewonnenen Ranges anderenfalls ins Leere gingen, folgert die Rechtsprechung aus der Vorschrift des § 327 AO , daß das vorläufige Sicherungsverfahren nach dem Eintritt der Vollstreckbarkeit ohne weiteres in das Beitreibungsverfahren übergeleitet wird (vgl. Bundesfinanzhof - BFH - Rechtsprechung seit Beschluß vom 28. August 1968, I B 18/68, BStBl II 1968, 832 ).

    Den vom Kläger zitierten Entscheidungen des BFH vom 28. August 1968 a.a.O., vom 08. Januar 1980, VII R 81/77, BStBl II 1980, 306 sowie des Finanzgerichts Düsseldorf vom 03. Mai 2000, 5 K 5963/92, Juris kann das Gericht nichts anderes entnehmen.

  • FG Düsseldorf, 03.05.2000 - 5 K 5963/92

    Warenbezüge aus der DDR; Umsatzsteuerkürzung; Begünstigungsrücknahme;

    Da die erlangte Sicherung und die Wahrung des dadurch gewonnenen Ranges anderenfalls ins Leere gingen, folgert die Rechtsprechung aus der Vorschrift des § 327 AO (früher § 381 RAO ) im Zusammenhang mit den §§ 324 ff AO , daß das vorläufige Sicherungsverfahren nach dem Eintritt der Vollstreckbarkeit ohne weiteres in das Beitreibungsverfahren übergeleitet wird (seit BFH-Beschluß vom 28.8.68 I B 18/68, BStBl II 1968, 832).
  • BFH, 04.03.1969 - II B 21/68

    Auslegung des Begriffs der Erfüllung einer Steuerschuld "zur Vermeidung von

    Insbesondere braucht nicht untersucht zu werden, ob ein Steuerbescheid im Sinne des § 211 AO nicht schon dadurch vollzogen wird, daß das FA aufgrund der Steuerfestsetzung durch förmlichen Bescheid das Leistungsgebot (§ 211 Abs. 2 Nr. 2 AO) erläßt, das rechtlich nicht Bestandteil des Steuerbescheides ist (vgl. Becker-Riewald-Koch, Reichsabgabenordnung, Kommentar, 9. Aufl., § 211 Anm. 2 Abs. 1, 3 c Abs. 4; Mattern-Meßmer, Reichsabgabenordnung, Tz. 1489; vgl. noch den BFH-Beschluß I B 18/68 vom 28. August 1968, BFH 93, 405, BStBl II 1968, 832; vgl. ferner das BFH-Urteil VI R 68/66 vom 11. November 1966, BFH 87, 514, BStBl III 1967, 214, für den Fall der Anrechnung nach § 47 EStG).
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   BVerwG, 28.02.1969 - I B 18.68   

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BVerwG, Entscheidung vom 28. Februar 1969 - I B 18.68 (https://dejure.org/1969,3761)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verbot der Verwendung von Brunnenwasser zur Kühlung des Brenngutes im Vormaischbottich wegen seiner gesundheitsgefährdenden Verunreinigung - Auslegung des Begriffs "Brauchwasser" für Lebensmittelherstellungsbetriebe im Sinne des § 11 Abs. 1 S. 1 Bundes-Seuchengesetz ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1969, 588
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • Drs-Bund, 27.05.1960 - BT-Drs III/1888
    Auszug aus BVerwG, 28.02.1969 - I B 18.68
    In der amtlichen Begründung zu § 11 des Entwurfs eines Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen (Bundes-Seuchengesetz) - BT-Drucks. III/1888, S. 22 - wird ausgeführt:.
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