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   BFH, 22.07.2013 - I B 189/12   

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https://dejure.org/2013,26181
BFH, 22.07.2013 - I B 189/12 (https://dejure.org/2013,26181)
BFH, Entscheidung vom 22.07.2013 - I B 189/12 (https://dejure.org/2013,26181)
BFH, Entscheidung vom 22. Juli 2013 - I B 189/12 (https://dejure.org/2013,26181)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Übergehen eines Befangenheitsantrags - Anforderungen an eine schlüssige Verfahrensrüge

  • openjur.de

    Übergehen eines Befangenheitsantrags; Anforderungen an eine schlüssige Verfahrensrüge

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 51 Abs 1 S 1, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 119 Nr 1, ZPO § 44 Abs 1, GG Art 101 Abs 1 S 2
    Übergehen eines Befangenheitsantrags - Anforderungen an eine schlüssige Verfahrensrüge

  • Bundesfinanzhof

    Übergehen eines Befangenheitsantrags - Anforderungen an eine schlüssige Verfahrensrüge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 51 Abs 1 S 1 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 119 Nr 1 FGO
    Übergehen eines Befangenheitsantrags - Anforderungen an eine schlüssige Verfahrensrüge

  • rewis.io

    Übergehen eines Befangenheitsantrags - Anforderungen an eine schlüssige Verfahrensrüge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 44 Abs. 1
    Anforderungen an einen Befangenheitsantrag

  • datenbank.nwb.de

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts; Übergehen eines Befangenheitsantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Übergehen eines Befangenheitsantrags

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an einen Befangenheitsantrag

  • Jurion (Kurzinformation)

    Fax-Schreiben mit bloßem Hinweis auf "Sorge fehlender Unbefangenheit" des Richters stellt kein wirksames Ablehnungsgesuch dar

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 25.10.2000 - I B 117/00

    Verzicht auf den Vortrag des wesentlichen Inhalts der Akten

    Auszug aus BFH, 22.07.2013 - I B 189/12
    Hinzu kommt, dass die Beschwerdebegründung jegliche substantiierte Darlegung dazu vermissen lässt, weshalb mit Rücksicht auf den dem anhängigen Verfahren zugrunde liegenden (konkreten) Streitstoff der Anspruch der Klägerin auf rechtliches Gehör nicht --wie in § 92 Abs. 2 FGO vorgesehen-- durch Vortrag des wesentlichen Akteninhalts in der mündlichen Verhandlung habe gewährleistet werden können, sondern es insoweit der schriftlichen Vorabmitteilung des Tatbestandsentwurfs in Form eines Sachstandsberichts bedurft hätte (vgl. zu Letzterem Senatsbeschluss vom 25. Oktober 2000 I B 117/00, BFH/NV 2001, 470; Stalbold in Beermann/Gosch, § 78 FGO Rz 38).
  • BFH, 11.05.2010 - X B 192/08

    Übergehen eines Befangenheitsantrags als Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 22.07.2013 - I B 189/12
    c) Der Senat kann deshalb offenlassen, ob das Schreiben vom 5. November 2012 die weiteren für die Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs --einen klaren und eindeutigen Antrag unterstellt-- zu beachtenden Voraussetzungen erfüllt hat oder ob nicht --sollte dies zu verneinen sein-- auch aus diesem Grund der erhobenen Rüge mangels Entscheidungserheblichkeit der Erfolg zu versagen wäre (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 11. Mai 2010 X B 193/08, BFH/NV 2010, 1645).
  • BFH, 11.07.2012 - I S 8/12

    Anhörungsrüge; Ablehnungsgesuch; Akteneinsicht; Rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 22.07.2013 - I B 189/12
    Klarheit und Eindeutigkeit sind vor allem deshalb erforderlich, weil ein abgelehnter Richter nach § 47 ZPO (i.V.m. § 51 Abs. 1 Satz 1 FGO) bis zur Erledigung des Ablehnungsgesuches nur noch unaufschiebbare Amtshandlungen vornehmen darf (ständige Rechtsprechung, BFH-Beschlüsse vom 12. August 1998 III B 23/98, BFH/NV 1999, 476; vom 14. November 2012 V B 41/11, BFH/NV 2013, 239; Senatsbeschluss vom 11. Juli 2012 I S 8/12, BFH/NV 2012, 1813; Gräber/ Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 51 Rz 32, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 17.05.2010 - VII B 254/09

    Wirksame Prozesshandlung eines zurückgewiesenen Prozessbevollmächtigten - Keine

    Auszug aus BFH, 22.07.2013 - I B 189/12
    Zwar ist das Übergehen eines Befangenheitsantrags grundsätzlich geeignet, den Verfahrensmangel der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des erkennenden Gerichts zu begründen (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO i.V.m. § 119 Nr. 1 FGO; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Mai 2010 VII B 254/09, BFH/NV 2010, 1835).
  • BFH, 12.08.1998 - III B 23/98

    Richterablehnung; Rügeverlust

    Auszug aus BFH, 22.07.2013 - I B 189/12
    Klarheit und Eindeutigkeit sind vor allem deshalb erforderlich, weil ein abgelehnter Richter nach § 47 ZPO (i.V.m. § 51 Abs. 1 Satz 1 FGO) bis zur Erledigung des Ablehnungsgesuches nur noch unaufschiebbare Amtshandlungen vornehmen darf (ständige Rechtsprechung, BFH-Beschlüsse vom 12. August 1998 III B 23/98, BFH/NV 1999, 476; vom 14. November 2012 V B 41/11, BFH/NV 2013, 239; Senatsbeschluss vom 11. Juli 2012 I S 8/12, BFH/NV 2012, 1813; Gräber/ Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 51 Rz 32, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 14.11.2012 - V B 41/11

    Ablehnungsgesuch; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Akteneinsicht

    Auszug aus BFH, 22.07.2013 - I B 189/12
    Klarheit und Eindeutigkeit sind vor allem deshalb erforderlich, weil ein abgelehnter Richter nach § 47 ZPO (i.V.m. § 51 Abs. 1 Satz 1 FGO) bis zur Erledigung des Ablehnungsgesuches nur noch unaufschiebbare Amtshandlungen vornehmen darf (ständige Rechtsprechung, BFH-Beschlüsse vom 12. August 1998 III B 23/98, BFH/NV 1999, 476; vom 14. November 2012 V B 41/11, BFH/NV 2013, 239; Senatsbeschluss vom 11. Juli 2012 I S 8/12, BFH/NV 2012, 1813; Gräber/ Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 51 Rz 32, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 14.02.2002 - I B 109/00

    Verfahrensmängel

    Auszug aus BFH, 22.07.2013 - I B 189/12
    Auch insoweit genügt der Vortrag jedoch nicht den Darlegungserfordernissen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Februar 2002 I B 113/00, BFH/NV 2002, 1161).
  • LSG Bayern, 23.09.2020 - L 11 SF 263/20

    Sozialgerichtsverfahren: Zur Statthaftigkeit eines Befangenheitsantrags in der

    Befangenheitsanträge in anderen Verfahren, die bis zum 06.08.2020 und in anderen Verfahren gestellt worden sind, sind für das Verfahren L 11 AS 354/20 B ER, in dem der Beschluss vom 06.08.2020 ergangen ist, unbeachtlich; ein Befangenheitsgesuch gilt, was sich schon aus dem Grundsatz der Prozessklarheit (vgl. BFH, Beschlüsse vom 12.08.1998, III B 23/98, und vom 22.07.2013, I B 189/12) ergibt, nur für das Verfahren, für das es konkret gestellt worden ist.
  • BFH, 29.07.2014 - I S 8/14

    Anhörungsrüge: Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Verzicht

    Soweit die Klägerin --auch im Rahmen ihrer Anhörungsrüge-- mit Rücksicht auf frühere Verfahren vorsorglich die "Sorgnis" der Befangenheit gegenüber dem Vorsitzenden des beschließenden Senats rügt, lässt der Senat erneut offen, ob es sich um ein wirksames Ablehnungsgesuch i.S. von § 44 Abs. 1 der Zivilprozessordnung i.V.m. § 51 Abs. 1 Satz 1 FGO handelt (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 22. Juli 2013 I B 189/12, BFH/NV 2013, 1789; zu bedingten Anträgen s. Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 51 Rz 32, m.w.N.).
  • LSG Bayern, 24.09.2020 - L 11 SF 283/20

    Befangenheitsgesuch im Verfahren der Anhörungsrüge

    Zu berücksichtigen ist dabei der Grundsatz einer rechtsschutzgewährenden Auslegung (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluss vom 29.11.1995, X B 328/94), das Meistbegünstigungsprinzip (vgl. Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteil vom 22.02.1985, 8 C 107/83; BSG, Beschlüsse 16.02.2012, B 9 SB 48/11 B, und vom 05.06.2014, B 10 ÜG 29/13 B, Urteil vom 14.06.2018, B 9 SB 2/16 R) und der Grundsatz der Prozessklarheit (vgl. BFH, Beschlüsse vom 12.08.1998, III B 23/98, und vom 22.07.2013, I B 189/12).
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